Kann ich das Vorkaufsrecht von meinem Vater nutzen?
Mein dad ist momentan im Krankenhaus und wird voraussichtlich als pflegefall wieder entlassen. Da ich ein gutes Stück entfernt wohne, steht jetzt die Frage im Raum ob ich das haus in dem er lebt kaufen und zu ihm ziehen möchte.
Momentan gehört das Haus ihm und seinen beiden Schwestern als Erbengemeinschaft aber er hatt das lebenslange wohn und vorkaufsrecht. So weit ich weiß ist in den vorkaufsbedingungen sogar ein Preis festgelegt.
Kann ich das vorkaufsrecht von meinem dad nutzen um das Haus zu erwerben?
Ich möchte das Haus kaufen, da es stark sanierungs bedürftig ist und von den Schwestern meines Vaters kein Interesse besteht geld in das Haus zu investieren
Danke im voraus für eure Antworten und Anregungen .
2 Antworten
Hast du eine Vorsorgevollmacht von deinem Vater, die er schon vor seiner Erkrankung unterschrieben hat, mit beglaubigter Unterschrift? Frage beim Amtsgericht (Wohnortabhängig) ob die Vollmacht für den von dir gewünschten Zweck ausreichend ist.
Hast du das nicht, beantrage für deinen Vater beim Amtsgericht eine Betreuung, mit dir als gesetzlichem Betreuer.
Nur so kannst du in seinem Namen für ihn handeln. Das gilt übrigens auch für alle anderen Lebensbereiche, in denen du für deinen Vater entscheiden / unterschreiben musst. Ich weise immer wieder darauf hin, dass du als Angehöriger nicht automatisch befugt bist, auch nur seine Post zu öffnen, geschweige denn Verträge /Abonnemonts zu kündigen, Geld von Konto abzuheben (es sei denn du hast eine auf der Bank hinterlegte Kontovollmacht).
Sollte dein Vater trotz Einschränkung körperlich und geistig in der Lage sein, mit dir zu einem Notar zu gehen, kannst du das mit dem Hauskauf auch direkt regeln, falls die Schwestern mit dem Verkauf an dich einverstanden sind. Dann braucht es kein Vorkaufsrecht. Und bei der Gelegenheit die Volmachten aufsetzen lassen.
Ich habe ausversehen auf nicht hilfreich geklickt ich hoffe ich kann das gleich noch umändern.
Ich bekomme die Vollmachten von meinem dad, und habe mit der Erbengemeinschaft gesprochen diese würden mir das haus gerne verkaufen. Jetzt hängt wohl alles vom Preis meiner finanziellen Situation und möglichen Unterstützungen ab.
Nein, das geht so nicht.
Das Vorkaufsrecht hat Dein Vater. Nur er kann es ausüben.
Voraussetzung für eine Ausübung ist, dass es einen (notariell beurkundeten) Kaufvertrag gibt, in dem ein Dritter das Haus von der Erbengemeinschaft kauft. Dann kann der Vater sein Vorkaufsrecht ausüben und an Stelle des Dritten das Haus kaufen. Offensichtlich gibt es keinen solchen Kaufvertrag, also kann auch niemand ein Vorkaufsrecht ausüben!
Vor allem kannst Du die Erbengemeinschaft nicht zwingen, das Haus zu verkaufen. Du kannst nur die Schwestern fragen, und den Vater, ob sie Dir das Haus freiwillig verkaufen.
Wenn die Schwestern nicht selber drin wohnen, dann kann es gut sein, dass sie Dir gerne das Haus verkaufen. Vor allem bleibt das Haus dann in der Familie.
Danke für die Antwort, ich habe am Samstag ein Termin mit einer der Schwestern, da wird sich wohl zeigen was sie darüber denkt.