Handy mit Vertrag defekt Habe ich ein Recht auf ein Ersatzhandy?

Die Farge steht eigentlich schon Oben aber ich erkläre die Situation hier mal. Also vor rund einem halben Jahr habe ich mir ein Samsung Galaxy S5 gekauft mit Vertrag also ich zahle monatlich 30€ für den Vertrag und das Handy. Heute in der Schule habe ich mein Handy, welches ich noch nie wirklich fallen gelassen habe in meine Tasche Gepackt und dann die Tasche liegen gelassen also nicht hin geschmissen und als ich es dann in der Pause raus geholt habe ging es nicht an bzw. der Bildschirm war schwarz aber alles andere Funktionierte (LED Leuchte und die unteren beiden Touch Knöpfe und auch der Ton und Touch nur es leuchtet nicht) dann entdeckte ich mitten fast in der Ecke des Bildschirms einen riss welcher jedoch im Handy und nicht die Scheibe ist die Scheibe ist nämlich ohne einen Kratzer und bei Spiderapp würde es sich nicht mitten drinne sondern ganz durchs Handy ziehen. Ich hab dort schon angerufen und die meinten das ich vorbei kommen soll.

Meine Frage ist jetzt ob ich ein Ersatzhandy bekomme solange die es Einschicken. Eine zusätzliche Garantie habe ich dazu nicht abgeschlossen die wurde mir aber auch nicht angeboten wie sonst deshalb dachte ich die normale 2 Jahre Garantie die man hat reichen. Ich bin am Verzweifeln da ich auf mein Handy angewiesen bin wegen Beruf und Schule da ich meinen Chef nur per Whatsapp erreichen kann. Steht mir ein Handy zu also kann ich eins Anfordern und habt ihr damit schon erfahrungen gemacht?

Handy, Elektronik, kaputt, defekt, Garantie
Unzumutbares Wandlungangebot innerhalb Garantiezeit Grund genug für Rücktritt vom Kaufvertrag?

Folgender Sachverhalt:

Habe vor ca 1 Jahr einen Sony TV (X9005A) über den Onlineshop Satking erstanden, TV lief soweit einwandfrei, dann auf einmal fiel mir vor paar Wochen ein gelblicher Fleck in der Mitte auf, der innerhalb des Panels sich mit einem Durchmesser von ca 30cm verbreitet. Der TV wurde von mir sachgemäß mit einer Durchschnittsdauer von 3-5h täglich betrieben.

Nun folgte nach dem ersten Anruf bei Sony eine Reihe von Lösungsvorschlägen, um den TV mittels Einstellungen und Softwareresets neu zu kalibrieren und so den Fehler zu beseitigen oder zu vermindern, dies schlug jedoch fehl. Als Sony schließlich nun eingesehen hatte dass es sich eindeutig um ein Hardwaredefekt handelt bot man mir nun an, das Gerät gegen das direkte Nachfolgemodell X9005B auszutauschen, da eine Reparatur aufgrund nicht mehr lieferbarer Ersatzteile nicht möglich wäre. Nun gibt es aber folgenden gravierenden Unterschied zwischen beiden Modellreihen. Mein Modell verfügt über 3D Polarisationstechnologie, was für mich damals das ausschlaggebende Verkaufsargument darstellte, da ich die flimmerfreie 3D Darstellung mit den leichten Brillen ohne zusätzlichen Batteriebetrieb bevorzuge. Das Nachfolgemodell der Reihe B setzt allerdings wieder auf aktive Shuttertechnologie, was ein leichtes Flimmern mit sich bringt und bei mir auf Dauer unweigerlich zu Kopfschmerzen führt. Demnach würde eine Wandlung meines Geraätes mit passivem 3D zu einem anderen Gerät mit aktivem 3D nicht eine Nachbesserung darstellen, sondern eher eine Verschlechterung bedeuten. Es gibt allerdings mittlerweile ein Modell C, das wieder mit der passiven 3D Darstellung arbeitet. Ich habe Sony darum gebeten, mir anstelle des B Modells das C Modell zu liefern auch mit meinem Entgegenkommen, eine mögliche Zuzahlung zu tätigen. Nach erneuter Prüfung der Fachabteilung hat man aber meinen Vorschlag abgelehnt, da laut Sonys System ein Austausch nur mit einem direktem Nachfolgemodell möglich sei und mir wurde nun zugemutet, als einzig mögliche Option Modell B zu nehmen in Erwägung zu ziehen, da eine Verschlechterung nicht gegeben sei und von mir nur eine subjektive Betrachtung wäre. Daraufhin habe ich gefragt, ob die Option einer Gutschrift oder Kostenrückerstattung bestünde, daraufhin wurde mir gesagt, dass das nur der Servicepartner entscheiden kann und es in dem Fall eher negativ ausfallen würde.

Darf Sony innerhalb der Garantieansprüche wirklich zu solchen Methoden greifen und den Kunden mit einem Ersatzgerät abfertigen, das nur die Firma vorschlagen darf und nach Kundenbetrachtung gesehn eher eine Verschlechterung darstellt? Sony argumentiert nicht mit kundengerechten Features sondern technschen Daten auf dem Blatt, was nach deren Ansicht im Gesamten eine bessere Leistung darstellt. Man kann aber doch auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen? Den Händler habe ich noch nicht kontaktiert, da er auf seiner Website keine Sonygeräte mehr anbietet. Daher nun meine Frage, was habe ich für Möglichkeiten bzw. besteht

TV, Kaufvertrag, Sony, Garantie, Umtausch, Wandlung
Ebay Kleinanzeigen: Muss ich meine beim Verkauf intakte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf behauptet sie sei kaputt?

Ich habe eine Anlage bei Kleinanzeigen reingestellt und sie dort auch möglichst genau beschrieben. Bei mir lief die Analge nach mehrmaligem, zeitnahem Testen immernoch einwandfrei.

Heute kam jemand die Anlage abholen und testet sie in meinem Beisein mit einer von ihm mitgebrachten CD. 20 Sekunden lies er laufen, dann schaltete er die Anlage aus, bezahlte mich und ging mit der Anlage.

Jetzt (2h später) will er die Anlage zurück geben weil sie angeblich nach dem 2 oder 3 Song nicht mehr weiter abspielt. Dies war, als ich sie getestet habe, nicht der Fall. Ich sagte das ich die Anlage nicht zurücknehmen werde, weil sie bei mir funktionierte und er sie auf dem Transport auch beschädigt haben könnte.

Jetzt droht er mir ("ich weiss jetzt wo sie wohnen, sie werden schon sehen was sie davon haben..."). Ich sagte darauf hin das ich mich bedroht fühlte und er sagte, das er damit bloss meinte er werde mich anzeigen.

Ich bin total in Panik. 1) weil er mir gedroht hat und ich als Frau alleine wohne und 2) das ich die Klage aus irgendeinem Grund verlieren könnte, wenn der mich anzeigt. Aber bei mir lief die Anlage wirklich einwandfrei. Dafür haben ich allerdings keine Zeugen, genauso wenig wie für die Kaufabwicklung und seinen Test vor Ort.

Kennt sich da jemand aus und weiß auf was ich mich einstellen muss?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

eBay, Kleinanzeigen, Garantie, Privatkauf, Rückgaberecht
Apple verweigert Reperatur. Was kann ich rechtlich tun?

Hallo,

Frage: Was kann ich in nachfolgend beschriebener Situation rechtlich gesehen tuen? Hat jemand Erfahrung mit so etwas?

Kurz gefasst: Apple will mir weis machen das ich die Macke im Gehäuse selbst verschuldet habe was aber nicht der fall ist und meiner Meinung nach auch nicht möglich ist.

Kurze Darstellung des Falls:

Ich hab vor ca 8 Monaten ein Macbook Pro Retina im Saturn gekauft. Vor ca einem Monat wegen einem Softwareproblem bei Apple abgegeben. Äußerliche Beanstandung: kleine Macke am Thunderbold Port.

Ca. 2 wochen nach Erhalt ist mir aufgefallen, dass das Gehäuse links neben dem Lautsprecher eine Beule aufweißt. Diese ist an der Oberseite. An der Unterseite an dieser Stelle geht der Gehäusedeckel leicht auf.

Also wieder zum Apple Store. 2 Techniker sind nun der Meinung das es sich eindeutig um einen Unfallschaden handelt. Äußerlich ist aber keine Sturzmacke oder ähnliches ersichtlich. Anfangs wurde als Begründung die Macke am Thunderbold als Unfallgrund angegeben aber als ich darauf hingewiesen habe das dies bei der letzten Beanstandung schon vorhanden war und die Beule noch nicht , kam einfach nur: dann haben sie halt anders mechanisch drauf eingewirkt. Allerdings ist dies sehr unwahrscheinlich da man bei einem Aluminiumgehäuse jeden kleinen Sturz sehen würde (bestes beispiel thunderbold macke die entstanden ist als ich die buchse nicht getroffen habe).

Das Gerät ist auch nie runtergefallen oder ähnliches. Ich nutze das Macbook als Desktopersatz mit 2 externen Monitoren. Transportiert wurde das Gerät lediglich zum Apple Store.

Die Techniker haben das Gerät angeblich aufgemacht um zu sehen ob von innen irgendwas ist. Dabei sollen Fotos gemacht worden sein die sie mir allerdings nicht zeigen "dürfen". Merkwürdig. Auf eine Anfrage ob sie mir einen Analysebericht geben können indem eine Begründung dieser Unterstellung der Eigenverschuldung deutlich wird wurde ich wieder abgewiesen. Dürfen Sie nicht und können Sie nicht.

Meiner Meinung nach können sie mir ja erzählen was sie wollen ich kann es ja so eh nicht kontrollieren und habe auch nichts schriftliches für einen Anwalt oder ähnliches.

Ein Anwalt wäre bestimmt hilfreich aber wie hoch wären da die Erfolgschancen. Ich bin Student und da muss ich mir solche Schritte 2 mal überlegen.

Danke schonmal für jegliche Antwort.

Apple, MacBook, Reparatur, Garantie
Hotel gebucht - Booking.com - Mit Prepaid Kreditkarte garantiert - Bezahlen erst vor Ort?

Guten Abend,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Zu meiner Lage: Ich fliege nach Ibiza.

Habe ein Hotel über "Booking.com" gebucht. Dieses Hotel wollte die Kreditkartendaten nur zur "Garantie" angegeben haben. Ich habe eine Kreditkarte von Wirecard. Die Karte existiert nur Online (keine Plastikkarte in der Geldbörse) und gilt wie jede andere Mastercard - nur das kein Limit darauf ist bzw. die Kreditkarte "Prepaid" ist.

Auf der Karte befinden sich momentan 0 Euro, denn ich möchte mit Bargeld Vor-Ort zahlen. Laut "Booking.com" ist auch noch keine Beschwerde oder Fehlermeldung gekommen (2 Tage schon aus). Es steht Links im Kasten:

"Bezahlen Vor-Ort" und "Vielen Dank, ~NAME~! Ihre Reservierung ist nun bestätigt".

Meine Fragen nun...

kann es Probleme beim Einchecken geben wenn ich die Kreditkarte nicht vorlegen kann? (Ich habe gelesen das man in gewissen Hotels die Karte vorstrecken muss).

Wollen die wie bei einer Autovermietung einen gewissen Betrag sperren/blocken? (Geht ja nicht wegen 0 Euro auf der Kreditkarte).

Wie hoch wäre so ein Sperrbetrag? 50% oder 20% vom Gesamtpreis? Könnte ich das im Notfall auch Bar hinterlegen?

Ich hoffe die Frage ist ausführlich genug und hoffe das Ihr versteht was ich meine.

Schönen Abend euch noch & danke schon mal für die Antworten!

Xiivon. Ich entschuldige mich jetzt schon für Rechtschreib/Grammatikfehler. :(

Reise, Urlaub, Kreditkarte, Hotel, Prepaid, Garantie
Fernseher Defekt , Garantie bei Media Markt? Frage?

Hab mal ne Frage wegen Garantie Anspruch beim Media Markt.

Gerät: Ich hab ein Samsung UE46F5530 ( gekauft am 02.01.2014 ) hab ihn von einem guten Freund aus Stuttgart Abgekauft Rechnung usw alles vorhanden.

Ich hab seit kurzem Probleme mit dem Gerät gehabt und hab ihn im nächsten Media Markt abgeben weil Nürnberg doppelt so weit weg ist.


  1. Problem: Bild bleibt ab und zu mal hängen beim Fernsehen, Smart TV hängt und reagiert dann nicht dauert dann immer einwenig. Media Markt am 16.02.2015 abgegeben.

Media Markt: Trotz intensive Prüfung kein Fehler festgestellt. Vorsorglich Mainboard erneuert.

  1. Problem nach der Reparatur: erkennt meine Festplatte nicht mehr und nimmt nicht mehr auf aber Video abspielen geht verschieden Festplatten ausprobiert. Common Interface erkennt nicht immer das Cam. Nach Langem Betrieb kommt auf der Rechten seit ein Schwarzer Streifen im Bild. Media Markt am 10.03.2015 abgegeben.

Media Markt: Gerät überprüft, Aufn. auf USB-Festplatte ohne Probleme, keine Bildprobleme, CI Modul ausgetauscht, bitte Empfangsanlage Prüfen.

Festgestellt: CI Modul ist das Falsche nur durch starken druck ist es eingerastet und hat sich leicht gebogen somit hab ich es sofort wieder abmontiert.

  1. Problem nach der 2ten. Reparatur: Der Streifen im Bild auf der rechten Seite immer noch vorhanden bei längerem Fernsehn, Empfangsanlage überprüft Kabel-Anschlusskabel erneuert und bei den Eltern am Sat Ausprobiert wegen dem Streifen. CI Modul passt nicht und rastet nicht ein. Media Markt am 10.04.2015 abgegeben.

Media Markt: Trotz intensiver Überprüfung kein Fehler gefunden. 2ter Zettel: Ich sollte mich bei der Samsung Hotline Melden wenn der Fehler wieder kommt und Bilder machen. Letztmalige kostenlose Kulanzüberprüfung.

Festgestellt: der Streifen ist weg, aber der Fernseh geht während den Betrieb aus und startet neu bis jetzt 2 Mal. Ein anderes CI Modul ist dabei das aber immer noch nicht ganz passt und mein Cam wird auch nicht erkannt. Heute den 10.04.2015 abgeholt beim Media Markt.


Kann ich da noch was machen ? Der Media Markt Verkäufer / Berater meinte das Nächste mal bei Abgabe wird es was kosten wenn kein Fehler gefunden wird. Bin da Ratlos ????

TV, Garantie, Media Markt
Kaputte Jacke zurück schicken - Amazon?!

Hab mir vor ca. 10 Tagen bei Amazon eine Jacke bestellt ( zum Snowboarden ). Ich hab sie dann auch gleich mit in den Urlaub genommen, wo sie nach drei Tagen schon kaputt gegangen ist. Ich fahre noch sehr vorsichtig, da ich noch Anfängerin bin, an exessiver Nutzung kanns also nicht liegen ;) Aber trotzdem ist der Schneefang einfach abgerissen, sowie ein Klettverschluss, mit dem man die Jacke an der Hose befestigen kann. DIe Jacke passt von der Größe auch ganz gut, ist also nicht viel zu eng oder so, dass man davon ausgehen könnte, dass sie einfach "aus den Nähten geplatzt" ist. Ich hab vorher schonmal die gleiche Jacke bestellt, eine Nummer größer, die war allerdings zu groß. Jetzt ist diese kaputt und einfach viel zu teuer gewesen um das einfach hinzunehmen. Die Rücksendung der anderen Jacke ging super gut, ich frag mich jetzt allerdings, was ich angeben soll, in dem Drop Down Menü? Einfach defekt/ funktioniert nicht einwandfrei? Schließlich hab ich die Jacke ja schon getragen und als ich sie ausgepackt habe war noch alles heile... Eigentlich gibt man das doch nur an, wenn das Produkt schon beim Auspacken kaputt ist oder? Und in das Feld in dem man das Problem genauer beschreiben kann lässt sich das mit den paar Zeichen so schlecht erklären :D Ich will auch keinen Ersatz, sondern einfach mein Geld zurück... Das selbe Problem würde nämlich wieder auftreten, da die Naht einfach nicht geeignet ist... das ist nur eine ganz einfach Naht mit nem Baumwollfaden, einmal ziehen und es reißt... Wenn jemand Erfahrung mit sowas gemacht hat, bitte ich um Hilfe! Wie man etwas zurückschickt weiß ich schon ;) Und Montag beim Kundenservice anrufen wäre doof, weil ich das Paket am liebsten Montagmorgen schon versandfertig mitnehmen würde.

Danke im Voraus und LG!

Versand, Amazon, defekt, Garantie, Umtausch
Keine Garantie für heruntergefallenes Handy?

Liebe Community,

ich habe vor einem Jahr in einem Handyladen ein Samsung Galaxy Ace 2 erworben, welches von Zeit zu Zeit immer mal wieder Software-Bugs aufwies: Touchscreen reagiert nicht (besonders blöd bei Anrufen, die man annehmen möchte), Telefonat wurde mitten in Gesprächen so gut wie jedes Mal abrupt unterbrochen , piep piep und weg; im Lautsprechermodus hört der Gesprächspartner mich nicht... . Zunächst dachte ich, dass es evt an meinem Netzbetreiber liegen könnte ( also nicht, dass der Touchscreen nicht reagiert), aber die anderen Fehler, was ich jedoch durch Tests mit anderen SIM-Karten ausschließen konnte, da die Fehler weiterhin auftraten. Ich habe mich dann also inklusive Rechnung, Originalverpackung, Kassenbon, schriftlicher Fehlerdokumentation auf den Weg zu dem Handyladen gemacht, wo man mir dann sagte, dass das Handy ja mal runtergefallen sein muss (kleiner mini-Sprung unten rechts am Display) und dass das der Grund für die Fehler des Geräts sei und es keine Garantieleistungen mehr beansprucht werden dürfen. Ich habe den Mann dann mal darauf hingewiesen, dass er um beurteilen zu können, ob der besagte Miniriss im Display bzw. die Erschütterung im Inneren des Telefons zu irgendwelchen Schäden (und wenn ja zu welchen), das Handy ja zumindes ansehen, bzw. zum ansehen einschicken müsste. Also in den Garantiebedingungen von Samsung selbst steht jedenfalls nicht , dass die Garantie erlischt, wenn das Handy herunterfällt. Und damit meine ich natürlich nicht, dass das Display in einem solchen Zusammenhang repariert werden muss - denn der Schaden ist dann ja darauf zurückzuführen, dass man sein Handy herunterfallen hat lassen. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass der Händler im Recht ist. Muss nicht innerhalb der ersten 2 Jahre überprüft werden, was mit dem Gerät los ist, wenn nicht klar ist, ob ein Garantiefall vorliegen könnte? Vielleicht kennt sich hier ja jemand gut mit Verbraucherrecht oder Garantien auf Elektrogeräte aus! Vielen Dank fürs lange Lesen!

Handy, Display, Garantie, kundenrecht, Verbraucherrecht

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