Garantie auf gebrauchte Smartphones über eBay?

5 Antworten

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Also anhand deiner Fragestellung gehe ich davon aus, dass du nicht weißt wofür eine Garantie oder Gewährleistung da ist.

Gewährleistung: Hier wird dir per Gesetz für einen bestimmten Zeitraum zugesichert, dass ein Produkt bei Übergabe an dich fehlerfrei ist. Das bedeutet wenn ein Produkt an dich fehlerfrei übergeben worden ist und erst nach einer gewissen Zeit einen Fehler aufweist, dann greift die Gewährleistung nicht. Bei den neuen Gebrauchsgütern beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate. Da man i.d.R. schlecht belegen kann das ein Produkt von Anfang an fehlerhaft war hat der Gesetzgeber die Beweislast für die ersten sechs Monate nach Erwerb umgekehrt (der Gewährleistungsgeber muss ggf. beweisen das das Produkt bei Übergabe fehlerfrei war). Üblicherweise musst du als Käufer beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war was dann auch nach dem sechsten Monat gilt. Händler können bei gebrauchten Gütern die Gewährleistung auf 12 Monate einschränken, Privatpersonen können sie sogar ganz ausschließen (das Produkt muss aber bei Übergabe die beschriebenen Eigenschaften aufweisen, auch Privatpersonen dürfen nicht über einen Mangel täuschen um diesen mittel Gewährleistungsausschluß auschließen). Gewährleistungsgeber ist immer der Verkäufer.

Garantie: Hierbei handelt es sich um weitere freiwillige zugesicherte Rechte die die Gewährleistung erweitern. Da eine Garantie freiwillig ist unterliegt sie der Ausgestaltung des Garantiegebers (kann der Verkäufer oder der Hersteller sein), dieser kann z.B. die Garantie Weitergabe bei Weiterverkauf ausschließen. Es können aber auch verschiedene Bedingungen an eine Garantie geknüpft sein, z.B: Registrierungszwang. Aber i.d.R. wird nur die Fehlerfreiheit über einen gewissen Zeitraum garantiert soweit sie der Verkäufer oder Hersteller zu verantworten hat.

Das bedeutet wenn du dein Handy kaputt machst weil du es fallen lässt, dann ist das Selbstverschulden und fällt weder unter die Gewährleistung noch unter die Garantie.

Manchmal ist es auch möglich, dass der Garantiegeber oder ursprüngliche Gewährleistungsgeber den Weiterverkauf duldet und dann auch die Abwicklung mit dem neuen Eigentümer direkt übernimmt. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

Wenn du es runter fallen lässt, fällt das natürlich nicht darunter. Eigenverschulden ist keine Garantiesache

Wenn das ein Schaden oder Fehler ist, den du nicht zu verantworten hat, schikcst du es ein und lässt das reparieren. Und natürlich geht da auch als 2.-Käufer. Die Garantie ist doch für das Gerät, und nicht Personengebunden!

wenn das Gerät noch keine 2 Jahre alt ist und du den Kassenbon hast hast du Garantie Anspruch. Das heißt wenn ein technischer defekt auftreten sollte mit dem du nichts zutuhen hast muss es ersetzt werden. Wenn es runterfällt oä gibt es keine Garantie


Capsoni  11.03.2015, 13:27

Absoluter Blödsinn was du da schreibst... du redest von Gewährleistung schreibst aber Garantie... kennst du den Unterschied ?

Du kennst aber den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ?


Phtephen 
Beitragsersteller
 11.03.2015, 13:34

ja sag doch mal :)

Frag ich mich auch immer. Auf jeden Fall sollte, denk ich mir immer, eine rechnung dabei sein, so dass ich belegen kann, wann es gekauft wurde. Und am besten noch nen vermerk a la "verkauft an.."?


letzteres vielleicht überflüssig, kenn ich halt so von gebrauchten Fahrradern über Rotes Kreuz.  >>wegen nicht geklaut


CarthorisCarter  11.03.2015, 13:39

Für Garantieansprüche gibts es in der Regel eine Garantiekarte, die dem Gerät beiliegt, da wird da Kaufdatum eingetragen, zum Teil auch der Verkäufer, aber der hat da eigentlich nix mit zu tun, und daher braucht es auch keine Kassenzettel.

Üblich:

Datum des Kaufes, Unterschrift des Verkäufers, Firmenstempel,

ENDE