Neues Gerät durch Garantie bekommen-Wieder 2 Jahre Garantie?

5 Antworten

ja die gesetzliche gewährleistung beginnt dann wieder von vorne. aber du mußt dir den beleg mit dem austausch unbedingt aufheben!!

ich hatte das auch mal mit einem haushaltsgerät, das wurde 3 x ausgetauscht, und beim letzten mal meinten die vom herstellerkundendienst!! ich müßte das bezahlen. ich habe dann einen rechtsanwalt angerufen und die zauberworte lauten:  gewährleistung auf gewährleistung!!!


(ps: das hat nichts mit garantie zu tun! es geht um die gewährleistung!!!)



Messkreisfehler  06.03.2015, 17:34

Gewährleistung ist aber was anderes als Garantie.

Bei der Gewährleistung stimmt es, sofern das komplette Produkt umgetauscht wird. Ist z.Bsp. ein PC defekt und es werden nur Teile ausgetauscht, dann beginnt keine neue Gewährleistung. Wird der komplette PC umgetauscht, beginnt die Gewährleistung von vorne.

Hier wird jedoch nach Garantie gefragt und da gilt es eben nicht.

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saxophia 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 17:40
@Messkreisfehler

ok vielleicht hab ich mich da nicht korrekt ausgedrückt, ich meine wenn jetzt nach drei monaten z.B. der standbyknopf (ohne Fremdeinwirken oder sowas) bei meinem ersatzgerät kaputt geht, aber die zwei jahre vom kauf des orginalgerätes vergangen sind, müssen sies dann kostenlos richten ??

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Antitroll1234  06.03.2015, 17:51
@saxophia

aber die zwei jahre vom kauf des orginalgerätes vergangen sind, müssen sies dann kostenlos richten ??

Nein müssen sie nicht, da dann weder die 2 jährige freiwillige Garantie mehr besteht, noch Gewährleistungsansprüche in diesem Fall darauf bestehen.

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Nein, du bekommst keine neuen 2 Jahre Garantie.

Die Garantie endet nach Ablauf der Garantiezeit des 1. Geräts.

Gehts also nach 1 Jahr und 367 Tagen kaputt, hast Du auf das Ersatzgerät noch 1 Tag Garantie.

Nein eigetlich hat jedes gerät seine eigene Garantie. Also ich glaube zumindest es sei so. Also hast du ,meiner meinung nach wieder 2 Jahre garantie für dein neues Handy.

Hoffe konnte helfen

Gruss


Die Garantie gilt natürlich zwei Jahre ab dem Erstkauf.


saxophia 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 17:32

Warum es geht doch darum das keine Fehler bei der Herstellung passiert sind und das kann bei einem neuen Gerät doch erst in drei Monaten auftauchen, aber die 2 Jahre sind dann schon abgelaufen

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Messkreisfehler  06.03.2015, 17:35
@saxophia

Das "warum" findest Du hier: v.Westphalen ZGS 2002, 19, 21 f.; Arnold ZGS 2002, 441; Das neue Schuldrecht/Haas Kap. 5 RdNr. 332 ff.; ebenso zum früheren Recht Voraufl. § 77 aF RdNr. 8; aM aber Schmidt-Räntsch ZIP 2000, 1639, 1644; Reinking ZGS 2002, 140 ff.

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oder nur solange bis die 2 Jahre vom ersten Handy vorbei sind ???

...das ist korrekt.