Hallo,

ich hab mir vor ca. 5 Monaten ein neues hochwertiges Fahrrad aus dem Fachgeschäft gekauft. Nach nur 2 Monaten ist mir das Schaltauge während der Fahrt gebrochen. Aus meiner Sicht ohne äußere Krafteinwirkung. Zudem stand das Fahrrad immer in einem Fahrradkeller und wurde gut gepflegt.

Ich war schockiert als mir der Fachhändler die Schuld dafür gab. Er war sich sicher das ich oder jemand anderes das Schaltauge irgendwie verbogen haben muss. Kleine Kratzer im Rahmen waren für ihn Beweis genug.

Jedenfalls bezahlte ich den Schaden nach langen Diskussionen aus eigener Tasche. Anschließen ließ ich es gleich zum Kundendienst da.

Heute (3 Monate später) passiert mir das selbe wieder. Diesmal bin ich mir 100% sicher das es keinerlei äußer Krafteinwirkungen gab. Es ist in der gesamten Zeit nicht einmal umgefallen. Und selbst wenn so das wäre, mir ist zuvor in meinem ganzen Leben noch nie ein Schaltauge gebrochen. Aus meiner Sicht kann das doch nur ein Material oder Konstruktionsfehler sein.

Ich war noch nicht beim Händler da ich mich vorher erkundigen wollte wie genau die Rechtslage ist. Was würdet ihr mir raten?