Keine Garantie für heruntergefallenes Handy?
Liebe Community,
ich habe vor einem Jahr in einem Handyladen ein Samsung Galaxy Ace 2 erworben, welches von Zeit zu Zeit immer mal wieder Software-Bugs aufwies: Touchscreen reagiert nicht (besonders blöd bei Anrufen, die man annehmen möchte), Telefonat wurde mitten in Gesprächen so gut wie jedes Mal abrupt unterbrochen , piep piep und weg; im Lautsprechermodus hört der Gesprächspartner mich nicht... . Zunächst dachte ich, dass es evt an meinem Netzbetreiber liegen könnte ( also nicht, dass der Touchscreen nicht reagiert), aber die anderen Fehler, was ich jedoch durch Tests mit anderen SIM-Karten ausschließen konnte, da die Fehler weiterhin auftraten. Ich habe mich dann also inklusive Rechnung, Originalverpackung, Kassenbon, schriftlicher Fehlerdokumentation auf den Weg zu dem Handyladen gemacht, wo man mir dann sagte, dass das Handy ja mal runtergefallen sein muss (kleiner mini-Sprung unten rechts am Display) und dass das der Grund für die Fehler des Geräts sei und es keine Garantieleistungen mehr beansprucht werden dürfen. Ich habe den Mann dann mal darauf hingewiesen, dass er um beurteilen zu können, ob der besagte Miniriss im Display bzw. die Erschütterung im Inneren des Telefons zu irgendwelchen Schäden (und wenn ja zu welchen), das Handy ja zumindes ansehen, bzw. zum ansehen einschicken müsste. Also in den Garantiebedingungen von Samsung selbst steht jedenfalls nicht , dass die Garantie erlischt, wenn das Handy herunterfällt. Und damit meine ich natürlich nicht, dass das Display in einem solchen Zusammenhang repariert werden muss - denn der Schaden ist dann ja darauf zurückzuführen, dass man sein Handy herunterfallen hat lassen. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass der Händler im Recht ist. Muss nicht innerhalb der ersten 2 Jahre überprüft werden, was mit dem Gerät los ist, wenn nicht klar ist, ob ein Garantiefall vorliegen könnte? Vielleicht kennt sich hier ja jemand gut mit Verbraucherrecht oder Garantien auf Elektrogeräte aus! Vielen Dank fürs lange Lesen!
4 Antworten
Bei Eigenverschulden hast du keine Garantie, da der Schaden entstand, weil es dir runterfiel.
Die Garantie versichert dir ein Funktionstüchtiges Handy für diese Laufzeit, das heißt es wird nicht kaputtgehen von deren Seite aus. Das sie dir aber ein Handy geben, das schon nach einem Jahr Mängel aufweist ist auch nicht grad seriös.
Du hättest vor 6 Monaten über die Gewährleistung ein neues Handy bekommen können, da in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler liegt. Denn der Händler muss dir erstmal beweisen, dass du es kaputt gemacht hast, mittels eines Gutachtens.
Um nochmal auf deine Frage zurückzukommen, hast du aber grundsätzlich Recht, dass Sie das einschicken müssen um zu begutachten, ob du überhaupt Schuld an dem Defekt hast. Nur wenn sich dann herausstellt, ob es durch den Sturz verursacht wurde oder du an dem Ding selber versucht hast zu reparieren dann erlischt die Garantie.
Du darfst dem Mann, dass nicht übel nehmen der ist wahrscheinlich aus einem Ausbildungsberuf hevorgegangen. Die werden leider nur so geschult und kennen sich mit den Rechtslagen nicht ordentlich aus. Er hatte bestimmt keine böse Absicht, den wird das ja auch beigebracht die Kunden abzuwimmeln, wenn Sie von der Garantie oder sonstigem Gebrauch machen können, dass dem Unternehmen Kosten steigen lässt.
Mit dem richtigen Auftreten und mit etwas Glück kannst du es vielleicht trotzdem noch kostenfrei einschicken lassen. Nach meine Kenntnisstand, ist das noch lange kein Beweis dafür, dass es deine Schuld ist. Der von dir beschriebende Riss hat keinen festen Bestand. Folglich ist noch kein Nachweis gegeben.
Viel Glück
PS : Hör nicht auf gemeine Antworten und ignorier die einfach.
Hi,
Das Gleiche Übel, liegt derzeit bei uns vor! Ein A70 im Dez 2019 im MediaMarkt Online gekauft, wird zur Schadensfeststellung zur Reparatur geschickt. Diese sagt kein Garantiefall und bitte zahlen = 104,33 € für ein neues Display!
Dieses Display ist wie fabrikneu und hat optisch keinerlei Schäden, da wir bereits erahnt haben, das dies eine Masche sein könnte, haben wir zur Kamera und Foto gegriffen und alles dokumentiert!.
Das Gerät ist zu keiner Zeit durch einen schädlichen Einfluß oder Umgang, beschädigt worden, so ist die Aussage der Rep. Firma mehr als zweifelhaft! Wir wollen das so nicht hinnehmen!
Fazit Display im Ruhezustand: schwarz und ohne Funktion - keine Streifen oder Fragmente oder Fehler zu erkennen. Der eingestellte Wecker duudelt seit 11Tagen morgens bis der Akku endlich alle war.
Kein Powerbutton geht. keine Schalterkobination funktioniert!
Das riecht wahrlich nach BESCHISS?
Mal sehen was der Kundendienst auf unser Schreiben antwortet? Sind gespannt! Bis dahin.
Leider kann der Händler das so machen. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Beweis Pflicht. Er muss beweisen dass das Handy funktioniert hat bzw. Die Fehler von dir stammen.
Nach dem halben Jahr kehrt sich diese aber um. Das heißt du musst beweisen dass der Schaden nicht durch dich entstanden ist. Was bei einem Sprung im Glas nicht so einfach ist
Das ist doch die Regelung der Gewährleistung? Wer zum Händler geht fordert die doch.
Garantie gibt's vom hersteller
Wenn es dir nachweislich (was in diesem Fall gegeben ist) runtergefallen ist, ist der Händler im Recht und die Garantie erloschen. Da kann man nichts machen.
Danke für die objektive und detaillierte Antwort! Leider weigert sich der Händler , das Handy einzuschicken bzw. fordert 30 Euro dafür. Ich rufe morgen erstmal beim Hersteller an.LG