Ist ein Staubkorn unter dem Display ein Garantiegrund (iPhone 6s)?

Hallo, ich habe mir vor kurzem ein iPhone 6s, 64GB in silber gekauft. Schon als ich das Gerät zum ersten Mal hochfuhr, viel mir ca. 0,5 cm über dem schwarzen Apple-Logo auf dem hellen Boot-Screen ein kleiner schwarzer Punkt auf. Ich dachte zuerst, dass dies ein Staubkorn ist, welches sich unter der ab Werk angebrachten Schutzfolie befindet. Doch dann viel mir auf, dass der Punkt auch nach abziehen der Folie noch da war. Der Punkt ist nicht sehr groß, vielleicht etwas größer als vier Pixel, aber man erkennt ihn besonders auf hellem Hintergrund und bei Videos, da sich der Punkt ja nicht mitbewegt und sich fast direkt in der Mitte des Bildschrims befindet. Ich dachte auch zuerst an einen Pixelfehler, doch als ich dann bei ausgeschaltetem Display auf die Stelle geschaut habe, sah ich ein Staubkorn unter der Scheibe liegen. Jetzt überlege ich, ob ich das Gerät wieder zurückschicken soll, da es ja noch Garantie hat, klar, es ist ja ganz neu. Aber ist ein solches Staubkorn überhaupt ein Garantiegrund? Ich müsste es wenn dann auch einsenden, da der nächste Apple-Store über 100km entfernt ist.

PS: Ich weiß, vielleicht bin ich etwas kleinlich, aber bei einem 750€-Handy darf man doch erwarten, dass sich das Gerät in einem einwandfreien Zustand befindet, oder? :)

PS an Apple-Hater: Bitte auch nur Beiträge über dieses Thema, nicht über Apple oder iPhone generell :)

Danke schonmal für Antworten.

Apple, Display, Austausch, Garantie, Garantiefall, iPhone 6S
Hat ATU mein Auto kaputt repariert / Defekt nach Reparatur?

Hallo,

mein Auto war letzte Woche zur Inspektion bei ATU. Bei Abgabe des Autos hat alles funktioniert. Es gab keine Vorzeichen, das irgendwas in Zukunft kaputt gehen könnte. Als ich das Auto hingebracht habe, war ich sogar noch dabei wie der nette Mann in der Werkstatt alle Funktionen wie Blinker, Scheibenwischer, Licht, Hupe usw geprüft hat. Alles hat funktioniert und er hat das auch notiert.

Nun zu meinem Problem. Als mein Bruder das Auto am Abend abgeholt hat, bemerkte er bereits auf dem Nachhauseweg, dass etwas nicht in Ordnung war. Ich dachte er bildet sich das ein, weil er das Auto sonst nie fährt. Als ich dann am nächsten Tag gefahren bin, merkte ich dass die Blinker nicht funktionierten, die Lichthupe war ohne Funktion, die Scheibenwischer funktionierten nur in Kombination mit Wischwasser und ließen sich dann nicht mehr ausschalten, Nebelscheinwerfer waren auch außer Betrieb. Als wir das Auto am nächsten Tag zu ATU zurück brachten, checkten sie es erneut, kamen zu dem Entschluss, dass der Lenkstockschalter (?) oder Blinkerschalter defekt wären und sie das nicht reparieren können. Wir sollen doch bitte zum Fachhändler gehen (Renault).

Renault kam heute zum selben Ergebnis (Blinkerschalter kaputt). Die haben natürlich bei ATU angerufen um denen die Rechnung zu geben, aber die wehren sich diese zu bezahlen.

Jetzt zu meiner Frage:

Kündigt sich ein Defekt dieser Art an oder kann das wirklich so plötzlich innerhalb von 3 Stunden ATU Aufenthalt passieren? Hatte NIE irgendwelche Aussetzer dieser Funktionen. Habe ich eine Chance, dass ATU die übernimmt, mindestens zum Teil? Wenn ja, was muss ich dafür tun? Da ich gerade die (nicht gerade billige) Inspektion bezahlen musste, habe ich jetzt kein Geld dafür übrig. Und ich brauche das Auto dringend.

Bin für jeden hilfreichen (!) Kommentar dankbar. Dumme Sprüche á la "Wer zu ATU geht ist selber Schuld." dürft ihr sehr gerne behalten.

Vielen Dank :)

Auto, KFZ, Werkstatt, Reparatur, Garantie, Inspektion, Renault, TÜV, A.T.U.
Wie ist es bei Notebooksbilliger mit einem Geräteaustausch im Gewährleistungsfall?

Ich habe ein drei Wochen altes Notebook über einen Notebooksbilliger.de-Store eingeschickt, weil es sich nicht mehr einschalten ließ, der Verkäufer prüfte es und schickte es ordnungsgemäß ein (inkl. Netzteil und Tasche; beides im Lieferumfang enthalten); den Originalkarton und ebenfalls weitere mitgelieferte Adapterkabel wollte der Verkäufer nicht zum Hersteller einsenden, das sei nicht nötig. (Schließlich war zuerst von einer Reparatur des Laptops die Rede.)

Die Festplatte ließ ich vor dem Einsenden fachgerecht ausbauen, da diese aus Datenschutzgründen nicht eingesendet werden darf. Das wurde mir ausdrücklich schriftlich von dem Hersteller (Asus) genehmigt.

Jetzt, vier Wochen später, erhalte ich ein baugleiches Gerät originalverpackt zurück. Dabei liegt ein Zettel, auf dem steht:

Ein Austausch oder eine Nachbesserung verlängert nicht die Gewährleistung und erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachberechnung für Reparaturkosten und fehlende Teile oder Zubehör. Eine Nachbelastung erfolgt insbesondere, wenn sich bei der Nachbesserung herausstellt, dass ein unzulässiger Fremdeingriff erfolgte, die Gewährleistungsvoraussetzungen entfallen sind oder [Ä]hnliches.

Muss ich jetzt noch mit Kosten rechnen? Bis wann wahrscheinlich spätestens?

Werden die fehlenden Adapter jetzt persönlich bei mir abgeholt? Was ist mit den Festplatten? Die darf ich nicht mitgeben.

Oder soll ich die Festplatten des neuen Gerätes ausbauen lassen und einsenden (schließlich baugleiches Gerät) und die Festplatten des ersten Gerätes in das Austauschgerät (auch originalverpackt) einbauen?

  1. Der Ausbau der Festplatten wurde mir schriftlich genehmigt und es war eine Reparatur geplant, kein Austausch! Ist das jetzt mein Problem, dass der Hersteller das Gerät ausgetauscht hat? Ich finde nicht. 2.

  2. Ist das eine Standardklausel oder muss ich da noch etwas befürchten? 4.

  3. Warum verlängert sich eigentlich nicht die Gewährleistungsdauer?

Danke!

Computer, Notebook, Recht, Asus, Garantie, Gewährleistung, Jura, Notebooksbilliger
Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?

Hallo,

ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?

Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.

Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...

Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???

Gebrauchtwagen, KFZ, Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung
Garantiefall bei Kabelbruch?

Hallo liebe Community, Ich habe vor zwei Monaten Kopfhörer im Wert von 100 Euro gekauft, vorgestern waren beide Seiten dann fast taub (Kabelbruch). Ich habe die Kopfhörer bei Amazon über einen anderen Händler bestellt, diesem habe ich diese E-Mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren von maXeedo, Leider muss ich ihnen mitteilen, dass ihr Gerät, nach weniger als 2 Monaten im täglichen Gebrauch, einen Kabelbruch aufzeigt. Die normale, erstklassige Soundqualität ist nur noch durch das Drücken an einer bestimmten Stelle des Steckers zu erreichen, die Noise-Canceling Funktion ist auch unbrauchbar geworden. Ein Gerät in dieser Preisklasse sollte definitiv eine höhere Lebensdauer im täglichen Gebrauch aufweisen, deswegen bitte ich sie um eine kostenfreie Reparatur des Geräts, ein Ersatzgerät, oder eine Rückerstattung des Kaufbetrags. Mit freundlichen Grüßen, XXX XXX

Daraufhin erhielt ich diese Antwort: Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Händler nicht für die Qualität der Artikel verantwortlich sind, die Verantwortung hierbei liegt alleine beim Hersteller. Wir verstehen Ihren Unmuth, können den Artikel aber leider nicht zurück nehmen. Die Ware wurde Mangelfrei an Sie übergeben (ohne Kabelbruch), weshalb wir hier leider keinn Gewährleistungsanspruch erkennen können. Es ist Ihnen natürlich ungenommen, den Hersteller zu kontaktieren und die Problematik zu schildern.

Das habe ich auch getan, dieser antwortete: "Ein Kabelbruch bei Kopfhörern kann infolge externer Krafteinwirkung vorkommen. Wir betrachten das nicht als ein Garantiefall. Wir bitten um Ihr Verständnis."

Ich habe weder an den Kopfhörern herumgeschnippelt oder gezogen. Habe ich hier keine Chance mein Geld zurückzubekommen/eine Reperatur zu bekommen?

Liebe Grüße, Janosch

P.S.: Es handelt sich übrigens um diese Kopfhörer: http://www.amazon.de/Huawei-22040172-AM180-Headset-anthrazit/dp/B00ON32Q6G/ref=sr_1_8?ie=UTF8&qid=1450799640&sr=8-8&keywords=huawei+kopfhörer

Elektronik, Garantie, Kopfhörer
Was kann man tun wenn Car Garantie die Übernahme der Reparaturkosten verweigert?

Hallo,

hier mein Fall:

An meinen im April 2015 gekauften Auto (.. beim Kauf bekam ich eine 12monatige Gebrauchtwagen-Garantie von Car Garantie ..) hat sich vor gut zwei Wochen beim Anfahren vorne das Achsgelenk gelöst. Beim Aussteigen stand das Rad fast quer..

Der Wagen ist gut 5,5 Jahre alt und wurde mir mit allen Inspektionen und frischem TÜV (ohne Mängel) übergeben. Laufleistung beim Kauf ca. 45000 km, Stand aktuell ca. 52000 km.

Ich habe den Wagen absolut pfleglich benutzt und bin dementsprechend vorsichtig gefahren.

Die Fachwerkstatt hier vor Ort hat den Schaden auf 326 Euro beziffert. Es wird das Achsgelenk (Kugelgelenk) getauscht + Bremsflüssigkeit mit Schlauch erneuert.

Sie hatten noch nie diesen Fall, daß sich das Achsgelenk komplett von alleine abgedreht hat (!!!!).

Die Car Garantie beruft sich darauf, daß Verschleißteile wie das Achsgelenk nicht zum Garantieumfang gehören, ich halte dagegen, daß bei dieser geringen Laufleistung kein Achsgelenk verschlissen sein kann.

Auch eine Kulanzregelung kommt laut Car Garantie nicht in Frage.

Der Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, schiebt weiter und verweist auf die Car Garantie.

Und sagte mir, "daß vor meinem Kauf schon ein Traggelenk" - allerdings auf der anderen Seite der Vorderachse - "gewechselt wurde", was mir vor dem Kauf seinerzeit aber natürlich nicht gesagt wurde.

What to do? ;-) Kfz-Sachverständiger, Rechtsanwalt ?

Über jeglichen konstruktiven Rat wäre ich dankbar, da ich diese Sache so nicht auf mich beruhen lasse. Dafür ist der Mangel zu gefährlich und sicherheitsrelevant..

Gebrauchtwagen, Garantie

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