Verfällt die Garantie wenn man Inspektion nicht rechtzeitig gemacht hat?

Hallo,

ich habe mir vor ca 9 Monaten einen roller gekauft. Der macht schon seit 3 monaten probleme. Ich habe die erste Inspektion nicht in der Vorgegebenen Zeit gemacht, weswegen die Garantie angeblich verfallen sein soll. Gesagt wurde mir das aber nur nachdem ernsthafte Probleme aufgetreten sind. Auch habe ich im Vertrag nirgendwo eine solche Klausel gelesen.

Ich habe aber eine Inspektion machen lassen aber nur etwas später.

Roller hat schon 3 mal Probleme gemacht und die Werkstatt hat den Fehler nicht gefunden. Der Roller ist nach ein bisschen Öl rein und ein paar Schrauben nachziehen immer wieder gelaufen. Weiter wurde sich damit nicht beschäftigt.

1 Woche später hat er dann wieder Probleme gemacht

So ging das hin und her bis sie den 6 wochen zum Hersteller geschickt haben und irgendwelche Teile random ausgetauscht haben(nach eigener aussage)

Jetzt springt der Roller schon wieder nicht an und ich frage mich ob ich da was machen kann. Muss ich den Roller wieder dahinschleppen und eine Menge Geld bezahlen für Sachen die nicht defekt waren oder habe ich Anspruch auf zumindest einen kleinen Betrag vom ursprünglichen Preis oder sonst was

Da muss man doch irgendwas machen können.

Bitte keine Kommentare wie ,,selber Schuld, China Roller kauft man nicht"

Danke für schon mal im Vorraus

Recht, Garantie, Gewährleistung, Inspektion, Rechtslage, Roller, Garantiefall, Gewährleistungsanspruch, Auto und Motorrad
Gewährleistung oder Garantie Zündspule?

Hallo ihr Lieben,
nach stundenlangem Lesen raffe ich es immer noch nicht :-(
Ausgangssituation: es wurde Ende Januar ein Gebrauchtwagen beim Händler erworben. Dieser ist 8,5 Jahre alt und hatte bei Kauf ca. 39600km. Schaden trat nach ca 600km auf)
Der Wagen wurde also Ende Januar beim Händler mit Kurzkennzeichen abgeholt. Nach ca. 550 km wurde er in meiner Garage abgestellt. Da er ein Saisonkennzeichen ab April bekommen hat. Am 1. April, ich hatte extra frei genommen von der Arbeit, da ich mich natürlich so doll auf den Wagen freute, fuhr ich genau 30 km. Plötzlich zeigte das Display Motorstörung bitte Servicepartner aufsuchen. Ich fuhr natürlich sofort zum BMW-Händler meines Vertrauen, der zum Glück nur 15 km, nach aufleuchten der Motorkontrolleuchte, entfernt war. Die Werkstatt stellte fest, eine Zündspule und EVTL. noch ein Teil vor der Drosselklappe. Kostenvoranschlag Zündspule 1200€. Das andere evtl. nochmal 1800€. Sehr merkwürdig alles.
Das Auto hat eine Multi Part Garantie. Die Vertragsswerkstatt setzte sich mit dieser Firma in Verbindung. Dort hieß es, es darf nichts mehr am PKW gemacht werden. Sie müssten erst den Händler verständigen. Da dieser entscheidet, wie es nun weitergeht. Das ganze ist 5 Tage her und immer noch nichts gehört. Leider erreiche ich den Händler natürlich auch nicht. In der Broschüre der Multi Part, steht was bei Baugruppen, von Elektronischer Zündanlage. Des weiteren steht geschrieben, die Lohn und Materiealkosten werden zu 100% übernommen bis 50000tkm. Bin ich drunter. Was mir der Händler NATÜRLICH nicht sagte und im Kleingedruckten im Vertrag steht: Höchstbetrag 1500€.
Nun zur eigentlchen Frage: Habe ich überkaupt eine Chance, dass die Kosten übernommen werden?
Ich denke ich komme leider nicht um einen Rechtsanwalt herum. Da der Händler sich auch nicht meldet.

Vlt. hat ja jemand einen Rat. Danke im Voaraus und einen guten Wochenstart

Recht, Garantie, Auto und Motorrad
Waschmaschine nach sechs Wochen ausgepackt, total verzogen?

Guten Morngen zusammen,

wir sollten zum 1.4. umziehen und wollten uns Anfang des Jahres entsprechend vorbereiten. Dazu gehört, dass wir uns sowohl eine Waschmaschine als auch einen Wäschetrockner in einem lokalen Geschäft gekauft haben. Beide Geräte haben wir selbst vor Ort abgeholt und von Ende Februar bis gestern in der Garage der alten Wohnung originalverpackt gelagert. Die Verpackung hatte keine sichtbaren Schäden.

Als wir die Waschmaschine gestern nach dem Transport in die neue Wohnung ausgepackt hatten fiel uns auf, dass zwischen der Frontblende und der oberen Abdeckung ein sehr großes Spaltmaß war. Die Schutzfolie die das Plastik der Front schützen soll war zerrissen. Bei näherer Betrachtung stellten wir fest, dass die Plastikhalterung an der die obere Abdeckung an der Rückseite der Maschine verschraubt sein sollte gebrochen war. Außerdem ist die gesamte Maschine stark verzogen (als ob die Maschine an den zwei gegenüberliegenden Ecken zusammengedrückt wurde).

Wir haben uns natürlich direkt an den Händler gewandt - dieser verwies darauf, dass wir den Schaden selbst beim Umzug verursacht hätten und wir sollen uns an den Techniker des Herstellers wenden (Bosch Techniker). Das haben wir getan und einen Termin für die kommende Woche vereinbart. Allerdings meinte die Dame am Telefon, dass wir die Maschine funktionsbereit anschließen sollen damit der Techniker die Funktion der Maschine feststellen kann. Nun ist es so, dass ich die Maschine nicht anschließen möchte - zum einen damit bewiesen ist, dass die Maschine unbenutzt ist und zum anderen die Angst besteht, dass die Maschine mit Entfernen der Transportsicherung in sich zusammenfällt.

Nun ist es aber so, dass ich mir zu 100% sicher bin, dass wir den Schaden nicht selbst verursacht haben und selbst wenn der Techniker die Funktionsfähigkeit der Maschine feststellt, wir die Maschine wegen der gravierenden optischen Mängel am liebsten Umtauschen möchten.

Der besagte Schaden war durch die Originalverpackung nicht sichtbar. Nach Kauf haben wir die Maschine aufgrund des anstehenden Umzugs bewusst in der Originalverpackung belassen.

Welche Möglichkeiten haben wir? Wäre hier auf die reine Kulanz des Händlers zu setzen? Hat jemand bereits eine Ähnliche Erfahrung gemacht?

Vielen herzlichen Dank!

Waschmaschine, Gesetz, Garantie, Gewährleistung, Transportschaden, Auto und Motorrad

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