Verfällt die Garantie wenn man Inspektion nicht rechtzeitig gemacht hat?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es ein neues Fahrzeug war, hast du natürlich den Gewährleistungsanspruch. (NICHT Garantie)

Den hättest du aber auch durchzusetzen versuchen müssen. Sprich dem Händler die Gelegenheit geben nachzubessern. Das hast du aber offensichtlich NICHT getan.


Bfbdldnx3728 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 13:13

Also hätte ich die Reperatur ablehnen sollen und stattdessen das Geld zurückverlangen sollen?

Hat der Verkäufer nicht das Recht nachzubessern?

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DerHans  04.05.2020, 13:14
@Bfbdldnx3728

Zwei mal musst du ihm die Gelegenheit geben, nachzubessern. das muss er dann aber auch RICHTIG tun.

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Bfbdldnx3728 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 13:16
@DerHans

und wenn er das wie in meinem Fall nicht richtig gemacht hat was kann ich dann machen?

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DerHans  04.05.2020, 13:18
@Bfbdldnx3728

Es gibt bei der Handwerkskammer eine Schlichtungsstelle für das KFZ-Handwerk.

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Bfbdldnx3728 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 13:20
@DerHans

ich kenne mich damit nicht wirklich aus.Muss ich dort einen Brief hinschreiben, was muss drinstehen?und vorallem wie läuft das ab?

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DerHans  04.05.2020, 13:22
@Bfbdldnx3728

Das kannst du erst einmal telefonisch machen. Du sagst, dass du eine Beschwerde hast und vereinbarst einen Termin.

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Bfbdldnx3728 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 13:25
@DerHans

ok danke schön hast mir echt geholfen. Werde ich mal so probieren und werde dich morgen als hilfreichste antwort auszeichnen.

Schönen Tag noch.

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Verfällt die Garantie wenn man Inspektion nicht rechtzeitig gemacht hat?

Ja!


Bfbdldnx3728 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 13:10

auch wenn ich eine später gemacht habe nichts festgestellt worden ist und der Roller dann kaputt geht?

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Wenn das ein Chinesenschrott ist,dann muß man damit rechnen.

Freiwillig wird die Firma den Schrott nicht zurücknehmen.

Am besten ist es,wenn du darauf bestehst,das der Roller zurückgenommen wird.

Schalte dann einen Rechtsanwalt ein,wenn der Händler den Schrott nicht zurück nimmt.

Wenn du arm bist,dann kannst du bei´m Amtsgericht einen Beratungschein für einen

Rechtsanwalt bekommen.

Der Rechtsanwalt kann dann maximal 10 Euro verlangen.

Der Rechtsanwalt klärt dich dann auf,welche Rechte und Pfichten du hast.

Ich kann das so nicht sagen,weil ich solche Probleme noch nicht hatte.

Hier Infos per Bild,vergrößern und/oder herunterladen

Kommt drauf an was in der Garantievereinbarung dazu steht...musst du da mal reinschauen.