Gebrauchten TV kaufen. Wie funktioniert das mit der Garantie?

5 Antworten

Kassenzettel. Dürften aber nur 2 Wochen sein soviel ich weiß.

Wo kaufst du gebraucht? Beim Händler oder privat?


DEANISWHOO 
Beitragsersteller
 22.02.2020, 15:57

Hi privat

jofischi  22.02.2020, 16:21
@DEANISWHOO

als Verkäufer würde ich hier jegliche Garantie ausschließen

Bei einer Garantie kommt es einzig und allein auf die Garantiebedingungen des Garantiegebers an. Meist wird eine Abtretungeklaerung des Erstkaeufers plus entsprechender Kaufnachweis des Erstkaeufers verklangt, manchmal ist eine Abtretung solcher Ansprueche aber auch voellig ausgeschlossen (Garantie gilt dann nur fuer den Erstkaeufer). Du musst also in den Garantiebedingungen des Garantiegebers (meist der Hersteller) nachsehen, wie der das geregelt hat.

Bei der sog. "Gewaehrleistung" ist ebenfalls eine Abtretung der "Gewaehrleistungsansprueche" durch den Erstkaeufer erforderlich, ebenso ein Kaufnachweis durch diesen. Erfolgt beides, muss der Haendler tatsaechliche "Gewaehleistungsansprueche" auch gegenueber dem Zweitkaeufer erfuellen. Das bringt aber in aller Regel nur etwas, wenn der Kauf durch den Erstkaeufer noch nicht laenger als 6 Monate her ist. Danach kann der Haendler den Nachweis dafuer verlangen, dass der reklamierte Mangel bereits vorhanden war, als der Artikel an den Erstkaeufer ausgeliefert wurde. Die "Gewaehrleistung" erstreckt sich naemlich nicht auch auf solche Maengel, die erst nach der Uebergabe an den Kaeufer aufgetreten sind.

Hallo

Im Regelfall musst du den Kauf nachweisen. Dafür reicht die Rechnung aus. Viele Hersteller registrieren die Geräte, dann brauchst du gar nichts mehr

Was er wofür verlangt, das wird Dir der Verkäufer gern mitteilen. Es reicht nach dem Gesetz aber der Kaufbeleg, was sonst?