Hallo Liebe Leute,
Und zwar möchte ich wissen ob man als Privatverkäufer geschützt ist beim Privatverkauf bei Ebay Kleinanzeigen, wenn man nach der Artikelbeschreibung diesen Absatz dazu schreibt:
Wichtiger Hinweis:
"Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an! Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jedem Online-Verkauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware!
Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft
Tippfehler irrtümer und zwischenverkauf vorbehalten"
Hat man dann somit die Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen? Laut meiner Erfahrung ist man dann raus solange alles so wie beschrieben war und der Artikel keine Mängel hatte. Oder? (Es geht würde um ein Handyverkauf gehen)
Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen!:)
Danke im voraus