Ist dieser Kaufvertrag wirksam und schütz er vor der Gewährleistung für den Privatverkäufer?
Hallo Liebe Leute,
Und zwar möchte ich wissen ob man als Privatverkäufer geschützt ist beim Privatverkauf bei Ebay Kleinanzeigen, wenn man nach der Artikelbeschreibung diesen Absatz dazu schreibt:
Wichtiger Hinweis:
"Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an! Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jedem Online-Verkauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware!
Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft
Tippfehler irrtümer und zwischenverkauf vorbehalten"
Hat man dann somit die Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen? Laut meiner Erfahrung ist man dann raus solange alles so wie beschrieben war und der Artikel keine Mängel hatte. Oder? (Es geht würde um ein Handyverkauf gehen)
Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen!:)
Danke im voraus
5 Stimmen
8 Antworten
Irgendwo in diesem Meer von Bullshit befindet sich eine winzige Insel von wirksamem Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Lass mich raten und zwar der Satz "Ich schließe jegliche Gewährleistung, Garantie und Rücknahme aus"?
Welches "neue" EU Recht meinst du denn? Gewährleistung ist nach dem "guten, alten, deutschen" BGB geregelt.
Garantie musst du eh nicht geben, ist aber etwas ganz anderes als Gewährleistung. Dem Ausschluss kannst du dir sparen.
Allgemein ist das ganz schönes Geschwafel und für einen rechtsgültigen Gewährleistungsausschluss musst du die dir bekannten Mängel benennen.
Ob deine Irrtümer und Zwischenverkäufe so gedeckt sind, ist auch fraglich.
Zu guter Letzt übrigens noch eine Anmerkung: nicht deine Behauptung als Privatmann zu verkaufen erlaubt dir den Ausschluss, sondern dein tatsächliches Handeln macht dich womöglich zum Gewerblichen Verkäufer, der es nicht ausschließen darf.
Ich bin doch keim Gewerblicher Verkäufer wenn ich einmal was Verkaufe und klar und deutlich geschrieben habe das ich jegliche Gewährleistung, Garantie und Rücknahme auschließe... so ein blödsinn.
Zudem gibt es keine Mängel daher das Gerät wie Neu ist...
Also gibt es nichtmal etwas wo man zu Mängeln hätte.
Zudem hat der Käufer bestätigt das der Artikel so wie beschrieben ist und keine Mängel ihm aufgefallen sind. (Wie denn auch wenn es Neu ist... sieht man doch)
Willst du die Gewährleistung ausschließen oder nen Roman schreiben, grad bei rechtlichen Themen ist weniger mehr, wenn du die Gewährleistung wegen dem neuen EU-Recht aufschließt dann bleibt immer noch deine Gewährleistung nach BGB offen.
Es interessiert auch niemanden warum du das machst und mit welcher Begründung und und und, ein einfacherer Satz zum Ausschluss der Gewährleistung wäre deutlich angebrachter.
Garantie ist eh keine Pflicht und Widerruf ist bei Privatverkauf auch generell nicht vorgesehen.
Aber im Grunde ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?
Der Käufer hat sogar nochmal bestätigt das alles problemlos ging und es keine Mängel gab im Nachhinein zuhause.
Was meinst du?
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, warum willst du explizit ausschließen, was du gar nicht anbietest? Das ist aus meiner Sicht völlig überflüssig.
Man haftet auch nicht aufgrund der Gewährleistung ein Jahr lang, denn was bedeutet Haftung? Die Gewährleistung regelt nur, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Mängeln ist.
Und bitte nicht vergessen, hier ist keinen Rechtsberatung erlaubt.
Es gibt doch einfache Formulierungen: https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen
Es machst Du da für ein "Tam Tam"? Ein "die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, da Privatverkauf." reicht.
Zudem strotzt das vor Fehlern:
- Es gibt hier kein "EU-Recht".
- Garantie und Rücknahme sind eh freiwillig. Ein Widerruf muss nicht ausgeschlossen werden.
- Es wären zwei Jahre Sachmängelhaftung, wenn man nichts schreibt.
- Was da der Zwischenverkauf soll, ist recht schleierhaft
- Die Regelungen gelten inzwischen 18 Jahre. Da ist nichts neu.
Mit deinem Text geht Du die Gefahr einer Unwirksamkeit ein. Stecke mehr Energie in die eigentlich Artikelbeschreibung, auf dass da nichts zu schön dargestellt wird.
Zuviel kann das Gegenteil des Gewollten bewirken. Warum sträubst Du dich gegen einfache Formulierungen?
Gerade deswegen solltest Du dich nicht im umfangreiche rechtliche Aussagen verstricken.
Was das Ganze aber jetzt soll ist absolut unverständlich. Dir wurde von mehreren Leuten geschrieben, dass dein Kontrukt nicht gerade optimal ist. Du ignorierst das nur weg.
@lfm001
Es steht aber da das ich jegliche Gewährleistung, Garantie und Rocknahme ausschließe. Also müsste das doch passen?