Ist dieser Kaufvertrag wirksam und schütz er vor der Gewährleistung für den Privatverkäufer?

Nein (Begründung dazu schreiben) 80%
Ja! (Begründung dazu schreiben) 20%

5 Stimmen

8 Antworten

Ja! (Begründung dazu schreiben)

Irgendwo in diesem Meer von Bullshit befindet sich eine winzige Insel von wirksamem Ausschluss der Sachmängelhaftung.


GamingLove724 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 16:15

Lass mich raten und zwar der Satz "Ich schließe jegliche Gewährleistung, Garantie und Rücknahme aus"?

Nein (Begründung dazu schreiben)

Welches "neue" EU Recht meinst du denn? Gewährleistung ist nach dem "guten, alten, deutschen" BGB geregelt.

Garantie musst du eh nicht geben, ist aber etwas ganz anderes als Gewährleistung. Dem Ausschluss kannst du dir sparen.

Allgemein ist das ganz schönes Geschwafel und für einen rechtsgültigen Gewährleistungsausschluss musst du die dir bekannten Mängel benennen.

Ob deine Irrtümer und Zwischenverkäufe so gedeckt sind, ist auch fraglich.

Zu guter Letzt übrigens noch eine Anmerkung: nicht deine Behauptung als Privatmann zu verkaufen erlaubt dir den Ausschluss, sondern dein tatsächliches Handeln macht dich womöglich zum Gewerblichen Verkäufer, der es nicht ausschließen darf.


GamingLove724 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 05:45

Ich bin doch keim Gewerblicher Verkäufer wenn ich einmal was Verkaufe und klar und deutlich geschrieben habe das ich jegliche Gewährleistung, Garantie und Rücknahme auschließe... so ein blödsinn.

Zudem gibt es keine Mängel daher das Gerät wie Neu ist...

Also gibt es nichtmal etwas wo man zu Mängeln hätte.

Zudem hat der Käufer bestätigt das der Artikel so wie beschrieben ist und keine Mängel ihm aufgefallen sind. (Wie denn auch wenn es Neu ist... sieht man doch)

Willst du die Gewährleistung ausschließen oder nen Roman schreiben, grad bei rechtlichen Themen ist weniger mehr, wenn du die Gewährleistung wegen dem neuen EU-Recht aufschließt dann bleibt immer noch deine Gewährleistung nach BGB offen.

Es interessiert auch niemanden warum du das machst und mit welcher Begründung und und und, ein einfacherer Satz zum Ausschluss der Gewährleistung wäre deutlich angebrachter.

Garantie ist eh keine Pflicht und Widerruf ist bei Privatverkauf auch generell nicht vorgesehen.


GamingLove724 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 06:27

Aber im Grunde ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen?

Der Käufer hat sogar nochmal bestätigt das alles problemlos ging und es keine Mängel gab im Nachhinein zuhause.

Was meinst du?

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, warum willst du explizit ausschließen, was du gar nicht anbietest? Das ist aus meiner Sicht völlig überflüssig.

Man haftet auch nicht aufgrund der Gewährleistung ein Jahr lang, denn was bedeutet Haftung? Die Gewährleistung regelt nur, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Mängeln ist.

Und bitte nicht vergessen, hier ist keinen Rechtsberatung erlaubt.

Es gibt doch einfache Formulierungen: https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen

Nein (Begründung dazu schreiben)

Es machst Du da für ein "Tam Tam"? Ein "die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, da Privatverkauf." reicht.

Zudem strotzt das vor Fehlern:

  • Es gibt hier kein "EU-Recht".
  • Garantie und Rücknahme sind eh freiwillig. Ein Widerruf muss nicht ausgeschlossen werden.
  • Es wären zwei Jahre Sachmängelhaftung, wenn man nichts schreibt.
  • Was da der Zwischenverkauf soll, ist recht schleierhaft
  • Die Regelungen gelten inzwischen 18 Jahre. Da ist nichts neu.

Mit deinem Text geht Du die Gefahr einer Unwirksamkeit ein. Stecke mehr Energie in die eigentlich Artikelbeschreibung, auf dass da nichts zu schön dargestellt wird.


GamingLove724 
Beitragsersteller
 24.01.2020, 06:23

@lfm001

Es steht aber da das ich jegliche Gewährleistung, Garantie und Rocknahme ausschließe. Also müsste das doch passen?

Ifm001  24.01.2020, 09:58
@GamingLove724

Zuviel kann das Gegenteil des Gewollten bewirken. Warum sträubst Du dich gegen einfache Formulierungen?

Ifm001  24.01.2020, 16:45
@GamingLove724

Gerade deswegen solltest Du dich nicht im umfangreiche rechtliche Aussagen verstricken.

Was das Ganze aber jetzt soll ist absolut unverständlich. Dir wurde von mehreren Leuten geschrieben, dass dein Kontrukt nicht gerade optimal ist. Du ignorierst das nur weg.