E bike Fahrrad Garantie weg?
Guten Tag. Ich habe vor ein paar Tagen ein E-Bike Fahrrad gekauft im Neuzustand. Es ist ein 2020 Modell und wurde Ende Dezember 2019 neu gekauft.
Ich habe alle Papiere wie zum Beispiel Bedienungsanleitung und so weiter da das was der Verkäufer aber mir nicht geben konnte war eine Rechnung. Wir haben aber einen privaten Kaufvertrag gemacht und ich habe seine ganzen Daten sprich Führerschein Foto Ausweis Foto etc.
Der Laden wo er das gekauft hat hat leider dicht gemacht. Die Frage ist für mich jetzt hat das Fahrrad trotzdem noch volle Garantie über die Rahmen Nummer oder wie läuft das?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn es eine Garantie seitens des Herstellers gab, würde diese theoretisch auch noch gelten. Aber...solche freiwilligen Garantien werden meistens nur auf den Erstkäufer beschränkt, bei einem Weiterverkauf der Sache ist die Garantie erloschen. Dazu würde man insbesondere für einen Garantiefall den Kaufvertrag, Rechnung, Kassenbon benötigen, um den Kauf zu belegen, der liegt hier auch nicht vor.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung dagegen erstreckt sich zwischen Käufer und Verkäufer. Beim Weiterverkauf der Sache kann diese auf den neuen Käufer übertragen werden, dass muss aber explizit vereinbart werden. Hier gibt es aber den Verkäufer nicht mehr, somit auch keine Sachmängelhaftung dahingehend.
Beim Privatverkauf gilt diese aber auch, allerdings kann der Privatverkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen, aber auch das muss explizit vereinbart werden.
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Wieso konnte er die Rechnung nicht vorlegen? Ob jetzt ein anderer Händler bereit ist, die Gewährleistung zu übernehmen kann bezweifelt werden.
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Die Garantie hat mit dem Haendler nichts zu tun. Garantiegeber ist meist der Hersteller, manchmal eine Garantieversicherung und manchmal gibt es auch ueberhaupt keine Garantie. Du musst also herausfinden, ob es eine Garantie gibt, wer Garantiegeber ist und was in den Garantiebedingungen steht. Manchmal geben Hersteller naemlich nur dem Erstkaeufer eine Garantie. Wenn dieser dann den Artikel weiter verkauft, geht die Garantie dann nicht auf den Folgekaeufer ueber.
Gewaehrleistungsansprueche hast du hingegen in erster Linie gegenueber deinem Verkaeufer. Wenn das ein "Privatverkaeufer" ist, kann er diese aber im Kaufvertrag wirksam ausschliessen (schau dort nach).
Weiterhin hat der urspruengliche Kaeufer Gewaehrleistungsansprueche gegenueber dem Haendler, bei dem er das Teil gekauft hat. Diuese Ansprueche kann er an dich abtreten. Wenn der Haendler aber nicht mehr existiert und es auch keinen Rechtsnachfolger gibt, wird eine solche Abtretung jedoch ins Leere laufen.
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Bitte verwechsle nicht Garantie mit Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung. Letzteres ist gesetzlich geregelt, Garantie eine freiwilliges (Werbe) Versprechen des Händlers/Herstellers.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Frag beim Hersteller an.
(Ich habe mal die Tags "Apple" und "Computer" entfernt, die haben nichts mit dieser Frage zu tun.)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Danielo9001/1576585276649_nmmslarge__0_0_312_312_fc8a387f4dfbb6d16c05e5688b1c33d3.jpg?v=1576585277000)