Darf ich mein Auto reparieren lassen und dem Händler die Rechnung schicken?
Hallo,
habe mir Mitte Dezember 2019 einen Gebrauchtwagen gekauft. Der hat am 2. Tag angefangen zu ruckeln und zu stottern. Der Händler hat daraufhin die Zündkerzen gewechselt, was aber nichts geholfen hat. Immer öfters kam das selbe Problem dann auf, doch der Händler hatte keine Zeit für mich, da seine Mutter gestorben ist. Vorgestern war es dann so schlimm, dass ich den Wagen in eine Werkstatt gebracht habe. Dort wurde festgestellt, dass das Rücklauf Ventil kaputt ist. Darf ich den Wagen jetzt in der Werkstatt reparieren lassen und dem Händler die Rechnung schicken?
Vielen Dank
1 Antwort
Moin,
nein, so schnell geht das nicht. Im Zweifelsfall würdest du dir durch eine vorschnelle Reparatur deine Mängelgewährleistungsrechte abschneiden.
idR hat der Verkäufer mindestens einen Versuch die mangelhafte Sache zu reparieren. Bei komplizierteren Sachen (u.a. Computer) können bis zu drei Reparaturversuche angemessen sein. Du hast ja nun schon eine „Diagnose“ zum Auto und solltest mit diesem Hinweis auf deinen Verkäufer zugehen und ihn um Behebung des Mangels UNTER FRISTSETZUNG auffordern.
Hab auch nie behauptet, dass das BGB unterscheidet. Das wird so von der Rspr angenommen.
und er will keinen Rücktritt. Er will Reparatur.
Bei komplizierteren Sachen (u.a. Computer) können bis zu drei Reparaturversuche angemessen sein.
Dein Beitrag..... Und der stimmt so nicht, außerdem ist keine Fristsetzung erforderlich. Der Kunde muß mindestens zwei Reparaturversuche hinnehmen und ebenso gewähren. Ist auch der zweite oder einer der nächsten Reparaturversuche erfolglos kann er ohne weitete Ankündigung nach jedem erfolglosem Reparaturversuch wegen Sachmängeln vom Kaufvertrag zurück treten.
Fristsetzung ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, da der Händler den FS immer wieder vertröstet hat. Und nochmal: der FS will keinen Rücktritt. Er will das Auto - repariert! Das hat nichts mit Rücktritt zu tun.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist nur, dass ich ein wenig Bammel davor habe damit zum Händler zu fahren, nicht dass mir der Wagen auf der Strecke liegen bleibt :/
Alle zur Reparatur erforderlichen Kosten (insbesondere auch Transport) hat der Verkäufer zu tragen, siehe § 439 Abs. 2 BGB. Du forderst ihn dann einfach auf, dass er das Auto abholen soll.
Das BGB unterscheidet nicht nach Schwierigkeit, im Zuge der Nachbesserung kann der Käufer ab dem zweiten oder jedem weiteren fehlgeschlagenen Reparaturversuch seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Dabei ist es egal ob es ein Päckchen Streichhölzer oder ein Computer ist.