Auto und Radfahrer Unfall?

Hi Community, (Brauche mal Erfahrungsberichte und mehr, sehr wichtig.)

in einer etwas älteren Fragerunde habe ich mich darüber geäußert, dass sich ein Fahrradfahrer mit dem Hinterrad an der Frontschürze meines Autos ausgelebt hatte. (Größeres Update)

Ich bin von einem Privatplatz in die Richtung Hauptstraße. Um alles genau zu sehen muss man aufgrund der Hecken mit dem Auto auf den Bürgersteig, das tat ich. Da war noch kein Fahrradfahrer in Sicht, also bin ich noch ein Stück nach vorne, da der Fahrzeugverkehr zum Feierabend gut aktiv ist Stand ich und habe gewartet bis ich kein Auto mehr gefährde.

Dabei Stand ich mit den hinteren Teil des Autos auf dem Gehweg, mit dem vorderen Teil auf dem Fahrradweg. (Zum Fahrradweg, er ist mit Pfeilen gekennzeichnet, dass dieser nur in eine Richtung genutzt werden darf... von links nach rechts.)

Der Fahrradfahrer kam dann von rechts nach links, entgegen der Kennzeichnung. Er fuhr vom Fußgängerweg, runter auf den Fahrradweg, dann auf die Straße um mich vorne zum Umfahren, dabei Stand ich, weil ich ihn gesehen hatte. Hinter mir fährt seine Frau um mich herum, so dass ich weder nach hinten, noch nach vorne kann.

Als er dann wieder auf die Spur zu seiner Frau wollte ist er deutlich früher eingebogen und hat die Frontschürze des Autos, kurz nach Kennzeichen-Ende, mit seinem Hinterrad touchiert.

Er ist einfach weitergefahren, dann habe ich mein Auto an die Straßenseite abgestellt und bin ausgestiegen, erst dann hat er reagiert und die Hände gehoben und Stand. Ich habe ihn gefragt ob alles gut sein ob er sich verletzt hat oder sonstiges. Er hat gesagt alles O.K. er hat sein Fahrrad überprüft und gesagt, dass es keine Problem gibt, das Fahrrad läuft, das Hinterrad habe kein Schaden genommen.

Trotzdem haben wir Nummern ausgetauscht, einfach um auf Rückfragen reagieren zu können. Als er wieder losgeradelt ist stellte ich an meinem Auto fest, dass der Schaden an meinem Auto ca. 1 Meter in die länge geht und der Lack beschädigt ist.

Daraufhin habe ich ihn angerufen, habe ihm vom Auto erzählt, dass ich das gerne über die Versicherung klären möchte. 1. Er hat keine Versicherung, 2. Fing er an unhöflich zu werden und zu pöbeln, dass er viele Leute kennt, 3. Behauptet er jetzt, dass der ich den Ramen getroffen habe mit dem Auto, das das ganze Fahrrad kaputt ist und er auf der Straße lag... - ich habe eine Zeugin, dass die Sachlage so nicht richtig ist. (Er spricht übrigens ein sehr gebrochenes Deutsch)
Der Schaden am Auto ist laut KVA bei ca. 350€/netto.
Jetzt droht er mir mit Gewalt, daraufhin gehe ich heute nach der Arbeit zur Polizei.

Bevor ich vom Auto gesprochen habe, hat er sogar am Telefon zugegeben, dass er bewusst auf der falschen Seite gefahren ist, damit er nicht über die Ampel muss und der Fußgängerweg ihm angenehmer war als der Fahrradweg, da es die falsche Seite ist, wegen entgegenkommender Autos.

Wie würdet ihr das einschätzen. Bitte um Hilfe, da es ein sehr heikles Thema für mich ist. Danke. :)

Auto, Unfall, Polizei, Recht, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Haltbarkeit und Gewährleistung bei Autobatterien für Start-Stop?

Ich habe im Januar 2021eine Exide Autobatterie EK700 70Ah 760 A Start-Stop AGM gekauft. Diese lässt sich seit einiger Zeit nicht mehr laden. Der Händler sagt, dass die Gewährleistung nicht greift, weil mein Fahrzeug keine Start-Stop-Funktion hat.

Meiner Meinung nach ist die Belastung für die Batterie bei Start-Stop erheblich größer und so hat eine solche Batterie meiner Einschätzung nach eine deutlich größere Reserve. Die Batterie wurde in meinem Fahrzeug also eher weniger belastet.

Für mich klingt die Aussage des Händlers wie eine Schutzbehauptung, um nicht leisten zu müssen. Er schreibt: >>>Da die bestellte Batterie zu Ihrem Fahrzeug nicht passend war (NUR für Fahrzeuge mit mit Start-Stopp-Funktion),  aber trotzdem eingebaut und benutzt wurde, handelt sich um keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung. Den Hinweis darauf finden Sie ebenfalls in unserem Onlineshop im Bereich „AGB“ – Garantiebedingungen .<<<

Diese Batterie war vorher schon im Fahrzeug verbaut. Das Auto war 2018 beim Kauf 8 Jahre als, es könnte also schon die 2. Batt. drin gewesen sein. Evtl. damals schon die falsche eingebaut worden, und ich habe den Fehler kopiert?

Können die Händler sich mit Ihren Garantiebedingungen immer rausreden, oder greift hier vielleicht doch das BGB?

Mich würden hier Eure Einschätzungen interessieren.

Vielen Dank!

Auto, Batterie, Recht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewährleistung, Auto und Motorrad

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