Kleingewerbe_KFZ Leasing unter 17.5000€?
Hallo Zusammen,
ich bin hauptberuflich Angestellter. Zusätzliche habe ich ein Nebengewerbe unter 17.500€ Umsatz.
VW hat nun ein schickes Angebot (auch für Kleingewerbe) für 179€/netto monatlich.
Zahlt man dann nur die Rate oder muss man zusätzlich noch den Wagen zum Listenpreis versteuern? Wenn ja, Wofür dann die 179€?
4 Antworten
Hier muss man zwei Dinge unterscheiden, die monatliche Leasingrate, die dazu dient, dass die Nutzung des Fahrzeugs dem Leasinggeber (= Leasinggesellschaft) bezahlt wird (und wodurch letztendlich dem Händler und dem Hersteller der Kaufpreis des Fahrzeugs durch die Leasinggesellschaft bezahlt wird) und den steuerlichen Aspekt für den etwaigen privaten Nutzungsanteil eines überwiegend gewerblich genutzen KFZ, der vollkommen unabhängig davon ist, ob ein Fahrzeug bar gekauft, über einen Kredit finanziert oder geleast wird.
Für die private Nutzung versteuert der Unternehmer entweder monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (dieser Betrag wird also dem unternehmerischen Gewinn hinzugerechnet und erhöht somit das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag) oder alternativ den tatsächlichen Anteil der gesamten KFZ-Kosten, der durch ein lückenloses, akribisch geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen werden muss, in der Form, dass die Privatfahrten mit Datum und dem Vermerk "Pivatfahrt" sowie den zurückgelegten Kilometern eingetragen werden und die betrieblich bedingten Fahrten mit genauem Zweck, Fahrtziel (z.B. besuchter Kunde), den zurückgelegten Kilometern, und natürlich auch mit Datum etc. eingetragen werden.
Bezüglich der Leasingrate muss bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung noch bedacht werden, dass die in der Bruttorate (in diesem Fall die Nettorate in Höhe von 179,00 € zzgl. 19 % MwSt (= 34,01 €), also insgesamt 213,01 € monatlich) enthaltene Mehrwertsteuer in Höhe von 34,01 € nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, die monatliche Belastung aus der Leasingrate also in der Bruttohöhe von 213,01 € als Betriebsausgabe anfällt.
Die 17.500,- € sind schon lange Geschichte, es sind 22.000,- € vorasussichtlicher Umsatz (§ 19 Abs. 1 UStG).
Die 179,- € sind die Leasingrate an VW. Diese sind Betriebsausgabe.
Du musst die Privatnutzung des Fahrzeugs als Umsatz buchen, enteder über die 1% Methode oder über ein perfekt geführtes Fahrtenbuch.
Du zahlst nur die Rate.
Die Leasingrate zahlst Du an VW dafür dass das Auto da steht.
Die 1 % musst du versteuern da Du ein Auto privat nutzt welches auf die Firma läuft und dort als Betriebsausgaben den Gewinn mindert