Getankt, bezahlt und dennoch ein Problem?

Abend liebe Community,

heute Morgen um ca. 10 Uhr war ich tanken. Wo ich getankt habe weiß ich noch. Den genauen Betrag kenne ich nicht, ebenso wenig wie viel ich getankt habe. So ungefähr aber weiß ich das noch. Fakt ist, ich habe getankt, ging hinein, nenne die Zapfsäule und bezahle Bar. Natürlich brauche ich generell für solche Sachen, keinen Kassenbon. Vermutlich aber hätte dieser mir jetzt den A*sch gerettet.

Um kurz nach 17 Uhr klingelte die Polizei. Frage, ob ich der Halter vom Kennzeichen XY wäre. Natürlich bin ich das. Mir wurde erklärt, dass auf der Videoüberwachungskamera(auf die Zapfsäule gerichtet) zu sehen ist, wie ich am Tanken war, hinein ging und kurze Zeit später wieder raus ging. Ebenso gibt es noch eine Überwachskamera im Tankstellenshop (gerichtet auf die Kasse). Jetzt wird mir vorgeworfen, absichtlich eine falsche Zapfsäule genannt zu haben bzw. Tankbetrug.

Aber ich habe die richtige Nummer genannt, behauptet wird dennoch, dass ich eine falsche Nummer genannt habe. Ich hatte die Zapfsäule 3 - Vorwurf, dass ich gesagt haben soll, ich hätte an Säule 1 getankt. Denn der Betrag an Säule 1 war niedriger vom Betrag als meine Zapfsäule. Es waren auch Leute vor Ort, die getankt haben.

Nach Klärung der Identität hieße es, ich bekäme Post zur Vorladung, und Einsicht in die Aufnahmen hätte ich nur mit einem Anwalt durch Akteneinsicht.

Recht, tanken, Vorwürfe, Auto und Motorrad
Gebrauchtwagen kauf verbindliche Bestellung betrug?

Hi, ich glaube ich bin in meinem Leichtsinn auf einen fiesen Betrug reingefallen :-( Ich wollte bei einem Autohändler ein Auto kaufen.Wir haben uns auf einen Preis geeinigt und ich habe dummerweise eine "Verbindliche Bestellung" unterschrieben.Abgemacht war, dass ich eine Anzahlung leiste, den Fahrzeugbrief zwecks Anmeldung mit bekomme, am morgen (Samstag) das Auto anmelde (ist bei uns möglich) morgen nach der Anmeldung den Rest bezahle und das Auto mitnehme.Ich habe die Anzahlung geleistet und der Brief wurde mir auch ausgehändigt und ich habe eine "verbindliche Bestellung" unterschrieben.Allerdings wurde es dann plötzlich komisch... Er sagte dann, er hätte mir den Wagen fast zum Einkaufspreis verkauft, was er irgendwie begründen müsste um keine Probleme zu bekommen..."Ach komm, ich schreibe noch ein paar Mängel auf um den Preis begründen zu können...auf dem Bereits unterschriebenen wisch ergänzte er plötzlich noch mehrere erhebliche Mängel, die es aber in Wirklichkeit nicht geben würde... Als ich das in Frage stellte, wurde er ziemlich abweisend und es juckte ihn garnicht...er hat mich irgendwie ziemlich eingeschüchtert...ich dachte mir dann, ach, im schlimmsten fall trete ich einfach vom Kaufvertrag zurück, weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass ich ein Wiederrufsrecht hätte.Dass ich eine Anzahlung geleistet habe steht zwar auch drin mit der genauen Höhe, oben auf dem Blatt ist auch ein Firmenstempel von ihm, aber direkt unterschrieben hat er es nicht. Nach etwas googlen habe ich rausgefunden, dass genau die Mängel, die er zusätzlich aufgeschrieben hat typisch für das Fahrzeug sind. Ich muss also nun davon ausgehen, dass die Mängel wirklich existieren und ich somit nicht später sagen kann, dass sie mir verschwiegen wurden weil schließlich meine Unterschrift drunter ist.Wenn ich ihm morgen den Rest bezahle und das Auto mitnehme, werde ich ziemlich wahrscheinlich ein Auto haben, was eigentlich den Preis auf Grund der Mängel nicht annähernd wert sein wird...ich kann nicht beweisen, dass die Mängel nachträglich zugefügt wurden und er wird wohl bestimmt nicht sagen "ach komm, gib mir den Brief zurück, du bekommst deine Anzahlung zurück und fertig :-( was kann ich denn jetzt bloß machen? Ich will das Auto nicht mehr haben, kann aber nicht so einfach vom "Vertrag" zurück treten...Ich könnte ja sagen, er gibt mir das Geld zurück und er bekommt den Brief zurück, aber da wird er sich wohl nicht drauf einlassen...Und jetzt noch den Rest bezahlen und den Wagen mitnehmen wäre wahrscheinlich noch schlimmer.

Recht, Autokauf, Betrugsverdacht, Auto und Motorrad
Gilt ein Geschwindigkeits Schild auf der Straße auch nach dem abbiegen?

Ich habe gerade erfahren, dass normale Höchstgeschwindigkeitsschilder auch nach Kreuzungen gelten, auch wenn sie dort nicht wiederholt werden. Leute, die aus der Seitenstraße kommen sollen dann die Geschwindigkeit erahnen oder werden geblitzt und erhalten Punkte ( ist wirklich so, auch wenn es so traurig klingt) Also bei denen ist dann 30 auch ohne je ein dementsprechendes Schild gesehen zu haben ... ich finde das ziehmlich dämlich. Warum stellt man da nicht einfach noch Schilder hin wo das dann zählt? Also bei jeder Einfahrt? Sind denen die Schilder ausgegangen? Also an Schildern kann es in Deutschland ja nicht mangeln, da es mehr Schilder als Grashalme gibt auf den Straßen, nur halt nicht die wichtigen ...

Aber nun zur Frage. Ich habe einen Artikel dazu gelesen. Und zwar "https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/"

Dort steht "beim Verlassen der Strecke mit der Geschwindigkeitsbegrenzung" unter der Überschrift wann Schilder aufgehoben werden.

Nun habe ich es aber manchmal, dass ein 30er Schild neben einer Ampel steht und direkt darunter ein Pfeil nach links und ich biege nach links ab. eigentlich verlässt man ja dann wie oben gesagt die Strecke/Straße und das Schild dürfte garnicht in kraft treten. Es wird danach nämlich auch nicht mehr wiederholt in der Straße links nach dem Abbiegen.

Und eine andere Frage. Auch wenn das noch dämlicher klingt als das oben. Also ich habe bei mir in der nähe eine Straße mit einem 30er Schild. Also ganz normal. Das besondere daran ist aber, dass knapp 50cm dahinter ein 50er Schild steht. Das ist kein Scherz. Nach der Kreuzung kommt dann eine Baustelle, für das das 30er Schild wohl gedacht war. Aber das wird ja nach knapp 50cm aufgehoben. Ist das ein Schwerz oder was soll das? Ich schätze darauf hat auch keiner mehr eine Antwort ^^

Danke für die Antworten.

Verkehr, Geschwindigkeitsbegrenzung, Auto und Motorrad
Neuer BMW M550D hat nur 338 PS aber BMW findet keine Fehler?

Hallo, mein Vater hat sich vor ca. einem halben Jahr einen neuen BMW M550D gekauft der Laut BMW 400 PS haben soll. Er hatte schon mehrfach zu mir gesagt das er den Wagen an sich nicht wirklich flotter findet als seinen alten 535D mit 313PS.

Daraufhin bin ich irgendwann mal Just for fun bei nem Kumpel auf den Leistungsprüfstand gefahren und siehe da der BMW Leistet wirklich nur 338 PS und nicht 400. Bin daraufhin noch zu 2 Renumierten Tunern auf den Leistungsprüfstand gefahre Ergebnis war immer das selbe mit vieleicht 1PS abweichung.

Wir haben daraufhin BMW kontaktiert, die das Fahrzeug auch komplett durchgecheckt haben, aber nur sagen es seihen keine Fehler festzustellen das Fahrzeug läuft einwandfrei wie es soll. Zu der vorlage der LEistungsdiagramme wurde nur gesagt die würden nichts aussagen da ihr Auslesegerät sagt das im System die Leistung von 400PS anliegt.

Ich sag mal so mein Vater hat ein Fahrzeug mit 400 PS gekauft und ich finde auch ein Anrecht darauf, klar das es nicht 100% genau immer stimmt ist mir klar aber 338PS sind meiner Meinung nach deutlich zu wenig. BMW sieht keinerlei Handlungsbedarf da laut ihnen das Fahrzeug einwandfrei funktioniert, aber wir sind damit nicht einverstanden.

Meine Frage was können wir tun, gibt es die Möglichkeit einer Rückgabe oder Tausch etc. gegen ein Fahrzeug was den Angaben des Herstelers auch entspricht also das einzuklagen ?

BMW, Autokauf, Neuwagenkauf, Auto und Motorrad

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