Blaulicht bzw Gelblicht auf Privat-Auto (Balken)?
Ist es erlaubt einen Blaulicht bzw Gelblichtbalken mit weißen Hauben auf sein Auto zu bauen?
Einfach weils cool aussieht :)
Natürlich ohne es während der fahrt zu benutzen
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CreeperNicol/1680390794304_nmmslarge__332_0_823_823_f42c920f3ef053969ba9408645874c29.jpg?v=1680390794000)
Bitte genau die StVZO § 49 - § 53 inkl. aller Unterpunkte ansehen. Dort sind Funktion, Höhe, Frequenz, Farbe und Anzahl Lichttechnischer Anlagen sehr genau festgelegt.
E-Nummern und KBA-Nummer können da auch noch so echt sein.
Anbringen ist erlaubt, nur halt nicht in Deutschland betreiben bzw. betreibsbereit montieren. Dann sind es keine "lichttechnischen Anlagen" mehr sondern nur noch "Zierrat". Dafür zählen dann aber wieder andere §§, was Form und Anbringung betrifft, macht es nicht unbedingt einfacher.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/26Sammy112/1541412674582_nmmslarge__278_2_667_667_99e89ecf1f3cf508646767cd5c6a887a.jpg?v=1541412675000)
Ist es erlaubt einen Blaulicht bzw Gelblichtbalken mit weißen Hauben auf sein Auto zu bauen?
Ja, ist es. Auf privatem, abgeschlossenem Gelände (z.B. Firmen-/Betriebsgelände oder Privatgelände) ist das problemlos möglich.
Nur im öffentlichen Straßenverkehr darfst Du das Auto dann nicht mehr fahren.
Rechtliche Grundlage ist §52 StVZO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html) der aufführt, welche Fahrzeuge berechtigt sind, Blaulicht (Absatz 3) bzw. gelbes Rundumlicht (Absatz 4) zu verwenden.
§49a StVZO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html) besagt außerdem, dass an Fahrzeugen nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Lichttechnische Einrichtungen müssen zudem vorschriftsmäßig fest angebracht und ständig betriebsbereit sein.
Bei einer Zuwiderhandlung erlischt zudem die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Möglich bzw. geduldet wäre aber beispielsweise eine mobile, gelbe Rundumleuchte, die Du im Wagen (Kofferraum) mitführst und in speziellen Situationen zur Absicherung einer Panne oder eines Unfalls auf das Dach stellst und per Batterie, Zigarettenanzünder oder wie auch immer betreibst.
Natürlich gibt es auch immer die Ausnahme von der Regel. So kann man beispielsweise die Zulassung eines Filmfahrzeugs beantragen. In dem Fall darf das Fahrzeug dann eine Sondersignalanlage haben - diese muss aber im Straßenverkehr so außer Betrieb gesetzt sein, dass man sie nicht "mal eben schnell" wieder aktivieren kann. Neben transparenten oder abgeklebten Hauben muss dann auch die Inbetriebnahme technisch verhindert werden (also Kabel trennen, den Betriebsknopf extra sichern o.ä.).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/26Sammy112/1541412674582_nmmslarge__278_2_667_667_99e89ecf1f3cf508646767cd5c6a887a.jpg?v=1541412675000)
Das kommt immer so ein bisschen auf die Mitarbeiter bei der Zulassung im Straßenverkehrsamt an. Einige nehmen das sehr ernst und verlangen einen Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung), andere gehen da deutlich lockerer mit um.
Möglich wäre ein Filmfahrzeug, aber auch ein Leihfahrzeug/Werkstattersatzfahrzeug. Oder ab einem bestimmten Alter eben auch eine Zulassung als Oldtimer.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, damit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein.
Selbst ein Laulicht ( nicht eingeschaltet) auf dem Armaturenbrett ist nicht erlaubt.
Eine gelbe Rundumleuchte bei einer Panne das geht noch. Aber nicht damit fahren.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/SoEinTyphierlol/1621265877011_nmmslarge__688_216_213_213_c1fbfdfcfae48a83c1ce06dad9a1be7f.jpg?v=1621265877000)
Habe das nämlich schon bei Tuningtreffen gesehen da hatten leute festinstallierte Balken auf dem Auto (weiß)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Erkundige dich mal bei der Polizei, Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/26Sammy112/1541412674582_nmmslarge__278_2_667_667_99e89ecf1f3cf508646767cd5c6a887a.jpg?v=1541412675000)
Das könnten beispielsweise auch Arbeitsscheinwerfer sein, die dann wieder zulssungsfähig sind. Oder es handelt sich eben um ein Showcar... dann darf das Auto aber entweder nicht selbst im Straßenverkehr fahren - oder es hat eine Sondergenehmigung einhergehend mit der Möglichkeit, die Signalanlage technisch außer Betrieb zu setzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Wenn abgenommen ist (so wie jeder Dachgepäcktrager)?
Danke :) Das mit dem Filmfahrzeug habe ich schon mal gehört, muss ich in dem geschäfft tätig sein oder kann ich es einfach so als Filfahrzeug anmelden?