hallo ihr lieben, die situation ist folgende. ich bin ein volljähriger azubi in einer tierarztpraxis, nach genügend überstunden können wir diese abfeiern. nun ist es aber so das wir KEINE rufbereitschaft haben mir aber gesagt wird ich muss erreichbar sein. denn falls jemand krank wird müsse ich arbeiten kommen. ist das so rechtens ? soweit ich weiß ist es nämlich auch so das man in seiner freizeit nicht auf anrufe des arbeitgebers reagieren muss. in dieser bin ich dann ja, ich weiß der freizeitausgleich ist nicht wie urlaub, aber da ich ja keine rufbereitschaft habe die durch irgend einen vertrag geregelt ist muss ich doch auf keinen anruf/whats app nachricht oder sonstiges reagieren oder ? ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen