Hallo alle zusammen! Hier meine Frage: Ich arbeite im Einzelhandel mit 36 Urlaubstagen pro Jahr (runtergebrochen 3 Tage im Monat) und 3 Monaten Probezeit. Ich begann am 14.04.2014 und wurde nun fristgerecht zum 31.10.2014 gekündigt. Daraus ergibt sich laut der Unternehmensbuchhaltung ein Urlaubsanspruch von 18 Tagen (3x 6 Monate= 18 Tage). Jedoch habe ich ja nicht am 01.05.2014 mit der Arbeitsaufnahme begonnen, sondern, wie bereits erwähnt, am 14.04.2014. Habe ich nun ein Recht auf den Urlaub ab dem 14.04.2014 (1 Tag und 4 Stunden? (1 Arbeitstag beträgt bei uns 8 Stunden) Oder zählen nur die vollen Arbeitsmonate für den Urlaubsanspruch? Vielen Dank im Voraus!
Urlaubstage für halben Arbeitsmonat berechnen/ Einzelhandel/ Urlaubsanspruch
Arbeitsrecht,
Einzelhandel,
Urlaubsanspruch
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.