Hallo, mein ehemaliger AG schickt mir meine Arbeitsbescheinigung nicht zurück. Ich habe schon mehrfach per Mail reklamiert und die Arbeitsagentur gestern darüber informiert. Nun bekomme ich von der AfA die Info ich müsse 3x per Einschreiben die Unterlagen vom Ex-AG anfordern, erst dann können sie sich einschalten. Kennt sich hier jemand aus? Wirklich 3x per Einschreiben? Mir kommt das extrem viel vor. Einmal müsste doch ausreichend sein, oder? Danke und Grüße