Hallo,

ich habe am 1.8.2013 angefangen bei einer Firma zu arbeiten (450€ Basis). Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass ich zum 1.8.2014 meine Ausbildung anfange. Dies habe ich auch schriftlich bekommen. Zum 1.3.2014 habe ich dann einen neuen Vertag bekommen (Teilzeit), das Arbeitsverhältnis habe ich dann auch bis zum 31.7.2014 eingehalten. Einen Tag später (1.8.2014) fing dann meine Ausbildung an. Es war alles in Ordnung und gab nicht eine einzige Beschwerde, jedoch habe ich am 30.9.2014 meine Kündigung bekommen. Auf dem Ausbildungsvertrag steht das meine Probezeit 4 Monate ging. Nun habe ich im Internet eine Seite gefunden, auf der steht, dass die Probezeit nur einen Monat betragen darf wenn man vorher in diesem Betrieb gearbeitet hat.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/probezeit-in-der-ausbildung.html

(unter dem Punkt: Verkürzung der Probezeit)

Ich wollte nun fragen, ob sich hier jemand damit auskennt und mir ggf. den Paragraphen dazu kennt.

Bitte um Hilfe...

MfG