Umschulung zum Berufsschullehrer braucht man 2 Fächer und eine gewisse Anzahl an SWS (Credit Points), warum geht das in BW mit Studium Medienwirtschaft nicht?

Ich habe das Regierungspräsidium angeschrieben ob das geht mit einem Studium der Medienwirtschaft auf Diplom und einen Master in Industrial Management.

Ich wollte als erstes Fach BWL und als zweites Fach Medientechnik unterrichten.

Er hat gemeint, dass man 85 Credit Points benötigt in BWL und ich habe 60 SWS oder 90 Credit Points in den BWL-Fächern wie Marketing, Unternehmensführung, Kalkulation, Personalführung, Arbeitsrecht, Urheber/Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Organisation, Controlling, Steuerrecht.

In den technischen Fächern benötigt man 30 Credit Points und die habe ich auch für das zweite Fach.

Zusätzlich habe ich im Masterstudiengang: Produktmanagement, Prozessmanagement, Leadership-Management, Finanzierung, Logistik, Usability Management, Strategisches Management und Existensicherung, Marketing für Ingenieure.

Also hier nochmals 50 Credit Points bei den BWL-Fächern und dann nochmals 30 Credit-Points bei den technischen Fächern.

Dann hat der vom Regierungspräsidium gemeint, dass das nicht ausrechen würde und ich sollte nochmals in Offenburg einen Master in Medientechnik auf Lehramt machen. Obwohl in meinem Studienplan die SWS ausgezeichnet sind, wollte er das nicht anerkennen.

Dann hat er gemeint, dass der Masterstudiengang nicht konsekutiv sei. Ich musste ihn dann belehren, dass er konsekutiv ist und das sogar auf der Homepage steht und vom Studiengang auch bestätigt werden konnte. Dann hat er sich eine weitere Ausrede einfallen lassen und gesagt, dass der zeitliche Abstand zwischen Diplom und Master zu groß sei.

Ich musste ihn dann aufklären, dass ein Diplomstudiengang 240 Credit Points hat im Gegensatz zum Bachelor mit 180 oder 210. Insgesamt mit Master hätte ich sogar 330 CPs. Es steht auch extra drin: Entweder einen Bachelor an einer UNI oder ein Bachelor plus Master an einer FH und ich habe sogar Diplom und Master und habe sogar die nötigen CPs aus dem Diplom und trotzdem soll es nicht ausreichen.

Natürlich sind die CPs auf meinem Diplomzeugnis nicht ausgewiesen, weil es damals das System noch nicht gegeben hat. In meinem Masterzeugnis ist alles top ausgewiesen. Aber da kann ich nichts für. Von meinem alten studiengang wurde mir gesagt, dass man das über die SWS umrechnen kann. Also SWS x 1,5 = CPs. Aber das Regierungspräsidium in BW möchte das nicht begreifen.

Nach dem Motto: "Alles was der Hund nicht kennt, schmeckt ihm nicht."

Was kann man da machen? Gibt es andere Bundesländer die das nicht so streng handeln?

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Rechnung von einem Unternehmen auf Privatkonto überweisen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung erhalten von einem großen bekannten Unternehmen für eine Forderung von 100€ (Leistung wurde erbracht). Jedoch kam mir diese Rechnung komisch vor. Ich habe sie dann mit der originalen Rechnung vom Unternehmen verglichen und herausgefunden, dass es einfach ein selbst erstelltes Dokument war (keine DIN usw. eingehalten). Des Weiteren sollte ich den offenen Rechnungsbetrag auf ein Privatkonto überweisen. Dann habe ich erstmal bei dem Kundenservice angerufen und mich nach offenen Rechnungen erkundigt, jedoch hat mir die Dame mitgeteilt, dass bei mir keine offenen Rechnungen bestehen. Jetzt habe ich von dem ,,Mitarbeiter“ der Filiale einen Mahnbescheid erhalten, jedoch steht dort auch wieder keine Firmenanschrift. Der Mahnbescheid läuft aber über ein Inkassounternehmen.

Meine Fragen hierzu wären:

Darf eine Filiale eines großen Konzerns die Forderung auf ein Privatkonto fließen lassen?

Kommt der Mahnbescheid nun von der Privatperson oder von der Firma, da dort der Name des Unternehmens nicht einmal erwähnt wird auf dem Mahnbescheid?

Was passiert, wenn ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch?

Eure Einschätzung: Käme ich mit dem Widerspruch (mir kommt das alles sehr komisch vor)?

Danke euch schon mal im Voraus.

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Wie kann Erblasser den Pflichtteil "umgehen"?

Ich hatte kürzlich schon einmal zu dem Thema "Pflichtteil" hier gefragt u. bin nun im Bilde. Alle Antworten waren hilfreich. Ein Testament hebelt natürlich den Pflichtteil nicht aus. Im Testament sind nur zwei Personen (die Ziehkinder des Erblassers) bedacht, sie erben. Eine Ehefrau gibt es nicht mehr. Das einzige leibl. Kind des Erblassers erbt von Gesetz wegen also nur den Pflichtanteil. Vermögenswerte sind eh nicht vorhanden, es existiert nur das Girokonto des Erblassers mit dem bei seinem Tode dann eben vorhandenen geringen oder vlt. auch höheren Guthaben. Aber sei es auch noch so gering, dieses Guthaben ist dann die Erbmasse, die verteilt wird.

Der Erblasser will den Pflichtteil "umgehen", weil er dieses leibl. Kind überhaupt nicht persönlich kennt. Im Übrigen hat dieses Kind (heute 51 Jahre alt) zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Anstellungen unternommen, um seinen leibl. Vater ausfindig zu machen. Er ist also ein "Fremder", erbt aber lt. Gesetz dennoch.

Was wäre, wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein geringes Erspartes, das auf dem Girokonto vorhanden ist, einfach "verballert"? Er könnte es immerhin dem Tierschutzverein oder einer soz. Einrichtung vorher vermachen. Dann wäre bei seinem Tode praktisch kein Geldbetrag mehr vorhanden, der verteilt werden könnte. Seine Beerdigungskosten allerdings hat er längst vorher schon bezahlt beim Bestattungsunternehmen, das schon seine Ehefrau von Jahren bestattet hatte. Wo also nichts ist, kann auch nichts geerbt werden - richtig oder falsch?

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