Vereinsrecht? Kassenprüfer?

2 Antworten

Der Vorstand kann kommissarisch neue Kassenprüfer ernennen. Diese müssen dann aber von der Versammlung bestätigt werden oder es werden neue gewählt und die Kasse nochmal geprüft.

Eine ausserordentliche GV.

Oder, der Vernunft wegen, bestimmt oder ernennt der Vorstand einen interims-Aktuar und an der nächsten GV korrigiert man die Situation.

Mein Beileid an den Verein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mitglied der schweigenden Mehrheit.