Leasing, 1% Regelung usw.?
Hi Leute,
ich würde gerne aufgeklärt werden und hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.
Verstehe ich das soweit richtig, das es die Monatliche Rate des Leasingfahrzeugs gibt und zusätzlich die 1% Regelung bei Privater nutzung des Fahrzeuges. Somit werden 1% des Bruttolistenpreises auf den Bruttolohn oder Bruttoumsatz (Praxis,Unternehmen) gerechnet und Steuerlich abgezogen, zusätzlich zahlt man noch die Bruttorate und die kann man auch absetzen mit 19% oder wie läuft das alles ?
Beispiel:
BLP: 70200,00 EUR
1% - 702,00 EUR
Bruttolohn: 3000 EUR + 702 EUR = 3702 EUR Brutto
Davon wird alles abgezogen und bleibt ein Nettowert.
Wovon aber dann noch die monatliche Rate abzuziehen ist vom Netto dann ?
Grüße
1 Antwort
Die monatliche Rate für das Leasing sind Aufwendungen (unternehmerischer Werteverzehr) und Ausgaben (Mittelabfluss). Diese reduzieren den Gewinn und dadurch die unternehmerische Steuerlast.
Die 1% Regel ist eine Vereinfachungsregel, die den Geldwertenvorteil der privaten Nutzung vereinfachten Zuordnung von Aufwendungen für das Fahrzeug zum Betrieb gegenüberstellt. Sie erhöht die private Steuerlast. Die Alternative wäre ein Fahrtenbuch, welches die Intensität der privaten Nutzung exakt erfasst, womit dann die Kosten auch exakt zwischen Unternehmen und Privatnutzung aufgeteilt werden können.
Zuersteinmal machst du Gewinn mit deiner unternehmerischen Tätigkeit. Dort ist die Leasingrate einberechnet.
Als Einzelunternehmer wird dann aus deinem Gewinn dein Einkommen, auf dem dann die 1% Regel angewendet wird.
Bei der 1-Prozent-Regelung muss der Arbeitnehmer jeden Monat einen bestimmten Betrag zusätzlich zu seinem Bruttogehalt versteuern, nämlich 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Dienstwagens, also 1 Prozent des Bruttowerts des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Ergo mußt du auch bei deinem Arbeitgeber nach der Dienstwagen-Regelung fragen...
Fast richtig. Der private Anteil an der Fahrzeugnutzung wird bereits bei der Gewinnermitlung berücksichtigt.
Wie soll das mit dem Fahrtenbuch anders gehen?
Das Fahrtenbuch führt man aus der Domäne des Geschäfts heraus. Die 1% Regel hat nichts mit dem Geschäft zu tun. Die 1% Regel ist genau die Abgeltung, dass man im Geschäft davon abstrahieren kann.
Einzig bei der Lohnbuchführung wird es wieder relevant, wenn man für die Mitarbeiter die Steuern an das Finanzamt abführt.
Es geht nicht um den Unterschied Fahrtenbuch/1 % Regelung, sondern um die Gewinnermittlung. Ich geh jetzt dabei davon aus, dass das Fahrzeug vom Inhaber bewegt wird.
Die 1% Regel hat nichts mit dem Geschäft zu tun.
Leider doch, insbesondere dann, wenn das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt wurde.
Der private Nutzungsanteil wird innerhalb der Buchführung ermittelt. Entweder als Reduzierung der PKW-Kosten oder als a. o. Ertrag.
Der Gewinn wird von der 1% Regel nicht beeinflusst. Das Einkommen wird beeinflusst. Gewinn und Einkommen sind zwei unterschiedliche Dinge, die nur im Sonderfall der Einzelunternehmung sich direkt ableiten.
Die 1% Regel ist dafür da, dass man eben kein Fahrtenbuch benötigt. Entweder 1% Regel oder Fahrtenbuch. Nicht beides.
"Leider doch, insbesondere dann, wenn das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt wurde."
Bei der 1% Regel wird kein Fahrtenbuch geführt. Du verwechselst das Ganze mit dem Fahrtenbuch für Poolfahrzeuge, wo die private Nutzung differenziert werden muss.
die nur im Sonderfall der Einzelunternehmung sich direkt ableiten.
Und von diesem "Sonderfall" bin ich bislang ausgegangen.
Wenn die 1% bei dir Lohnbestandteil des Geschäftsführers sind, hast du insoweit auch Recht.
Ich hätte gerne eine genaue Rechnung dazu. Im zu sehen was wirklich von Unternehmen bezahlt wird und abgesetzt wird und was