In dem Fall geht es um eine Bedarfsgemeinschaft mit einer Frau (22) und ihrem Freund (23) die zusammen in einer Wohnung lebten und Hartz4 bezogen.

Das ganze Geld (Regelsatz der beiden und Miete) wurde nur der Frau überwiesen. Sie bezog monatlich 424 Euro für ihren Bedarf und 389 Euro für ihren Freund + zusätzlich Miete von monatlich ca. 500 Euro und Nebenkosten.

Das Geld ging 6 Monate auf ihr Konto. Jetzt kam ihr Freund und behauptete nichts davon gewusst zu haben. Davon abgesehen war er wo anders gemeldet und bezog selbst 424 Euro auf seinem Konto. Beide hätten angeblich nicht gewustt, dass der andere Geld bezieht. Genau genommen wurden hier Leistungen doppelt bezogen.

Hinzu kommt noch, dass diese 6 Monate keine Miete gezahlt wurde mit der Begründung dass beide dachten, dass das Amt die Miete direkt zum Vermieter überweist.

Zurückzahlen geht nicht weil die Frau ein P-Konto hat und alles über der Pfändungsgrenze zum Insolvenzverwalter abgezogen wurde. Monatlich wurden um die 400€ an die Gläubiger gezahlt und zurück überweisen geht nicht mehr.

Das restliche Geld Miete 500€ und den Regelsatz vom Freund 389€ hat die Frau ausgegeben.

Nun fordert das Jobcenter etwas mehr als 5000 Euro zurück. zudem bestehen Mietschulden in Höhe von fast 3000 Euro.

Was denkt ihr, ob der Frau oder ihrem Freund Konsequenzen drohen?