erbauszahlung erhalten? Grundbuchaustrag verweigert?

Hallo!

Meine Schwester hat sich 2013 den Erbteil vom Vater auszahlen lassen der 1993 verstorben war.Zum Zeitpunkt des Todes vom Vater waren auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 120000 DM.

Trotzallem haben wir meiner Schwester eine Erbauszahlung von 8500 Euro gewährt um ihr aus einer Notsituation herauszuhelfen. Als Familie hält man ja irgendwo zusammen und auf ihren Wunsch hin wollte sie sich dafür dann väterlicherseits aus dem Grundbuch austragen lassen.

Aber natürlich erst wenn das Geld geflossen ist. Als Familie hat man auch vertrauen und um Kosten zu sparen haben wir auf einen Notar verzichtet. Die Erbauszahlung kann auch per Kontoauszug belegt werden mit dem Vermerk "Erbauszahlung Erbe vom Vater."Nach Auszahlung des Erbes verweigert meine Schwester bis heute sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen.

Nun ist folgendes Problem.

Meine Mutter starb 2018 hat laut Testament meine Schwester enterbt unter anderen auch aus dem Grund weil die Austragung aus dem Grundbuch nicht erfolgte. Mit meinen anderen beiden Schwestern hat sich durch den Tod der Mutter eine Erbengemeinschaft gebildet. Laut Testament soll das Haus der Mutter verkauft werden. Dies können wir jedoch nicht weil meine eine Schwester eben immernoch im Grundbuch steht und sich weigert dem Hausverkauf zuzustimmen.

Schlimmernoch versucht sie uns jetzt zu erpressen und zu verpflichten ihr trotz Enterbung ein Viertel vom Erbe zu zahlen bzw ein Viertel vom Erlös des Hauses zu zahlen ansonsten würde sie den Hausverkauf weiter blockieren. Was kann man also tun? Die Erbengemeinschaft ansich ist mittlerweile auch verstritten und die laufenden Kosten trage ich für den Hauserhalt seit dem Tod der Mutter allein

Gibts es eine Möglichkeit sie gerichtlich zu zwingen den Grundbuchaustrag endlich vorzunehmen damit sie den Hausverkauf nicht mehr blockieren kann?

Familie, Recht, Erbengemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
Widerruf Fitnessstudio - Bearbeitungsgebühr rechtens?

Guten Tag,

ich habe am 16.01. online einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen.

In der Widerrufsbelehrung heißt es dabei unter anderem: "Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf Ihr angegebenes

Konto. Sollte uns kein Bankkonto vorliegen, reichen Sie uns dieses bitte unaufgefordert nach.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorgestern habe ich den Vertrag fristgerecht widerrufen. Das Fitnessstudio stellt mir jetzt allerdings die einmalige Anmeldegebühr (99€), die Transpondergebühr (20€) + eine halbe Monatsgebühr in Rechnung. Ich bin ja gerne bereit, die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, allerdings sind die 120€, die oben drauf kommen, sehr hoch... Kann ich dagegen irgendwie Einspruch einlegen?

Danke und LG

Alex

Fitnessstudio, Recht, Widerruf, Wirtschaft und Finanzen
Welche Fensterprofile Veka, WERU, Rehau, Salamander, Brömse, Aluplast Erfahrungen und Tipps?

Hallo zusammen, wir planen derzeit unser Eigenheim und haben komplett den Überblick bei den Fensterprofilen, etc. verloren. Es gibt mittlerweile soviele Anbieter, es wird unser erstes Haus und vielleicht auch letztes sein. Gerade durch den Bauboom sind dementsprechend auch die Preise enorm gestiegen. Nun würden wir uns freuen, wenn Ihr uns helfen könnt. Was sind eure Erfahrungen, welche Profile, etc. habt ihr und könnt im Idealfall von den letzten fünf Jahren berichten und Empfehlen?

Welche zusätzlichen Tipps in Bezug auf Dichtungen, Verglasung, Verstärkung, Pilzköpfe, etc. könnt Ihr uns geben? Eventuell hat der eine, oder andere auch Tipps, bzgl. Haustüren und Garagentore.

Bei uns in der Region, Wolfsburg sind diverse Profil Lieferanten im Umlauf, durch den Bauboom dementsprechend auch sehr hohe Preise.

Unsere Wünsche sind: Warme Kanten, Alujalousien, Beschläge außen in anthrazit und innen weiß, Terassentüren als Stulp und ohne Stolperfalle, Haustür außen Flächenübergreifend. Habt ihr hier zusätzlich noch Tipps, etc.?

Wir Planen ein freistehendes Einfamilienhaus, laut Energiepass wäre es etwas zwischen 60 und 70, einen Energieverbrauchsausweis haben wir nicht, unser Architekt sagte, dass das nur Geld macherei ist.

Wir würden uns über Eure Rückmeldungen freuen. Und entschuldigt bitte, der Nachfrage, ich habe leider nichts passendes und aktuelles gefunden. Versteht diese Frage(n) bitte nicht falsch, wir wollen nicht am falschen Ende sparen, aber möchten auch nicht xxxx Tausend Euro mehr bezahlen, weil der Lieferant x genauso gut ist wie der y, aber bei y noch der Name mit bezahlt werden soll.

Fenster, Wirtschaft und Finanzen

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