Darf das Jobcenter Lohn vom Vormonat Abziehen?
Ich habe im November mein letztes Gehalt bekommen und seit Dezember beziehe ich nun Harzt 4. Auf meiner Letzten Lohnabrechnung vom November, steht ein Betrag von 350 Euro Sonderzuzahlung. Dabei handelt es sich um Wochenendarbeit und Weihnachtsgeld. Nun habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, dass dieses Geld angerechnet wird und ich somit eine Überzahlung habe. Aber das ist doch eigentlich mein Lohn für November. Für dieses Geld habe ich gearbeitet. Ich hatte mein Gehalt am 15.11. auf meinem Konto. Dies war auch das Gehalt für November. Ist das Rechtens? Dürfen die das? Ich danke für Antworten
1 Antwort
Kommt darauf an wann du deinen ALG - 2 Antrag gestellt hast !
Wenn du diesen schon im November 2019 gestellt hast, dann ist das zugeflossene Einkommen ( Zuflussprinzip ) im Regelfall auf diesen Monat unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf den Bedarf anzurechnen.
Denn der ALG - 2 Antrag wirkt im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurück.
Hättest du deinen Antrag erst im Dezember 2019 gestellt und in diesem Monat kein Einkommen aufs Konto bekommen, dann darf auch nichts angerechnet werden.
Dann hast du deine Antwort doch schon, weil du deinen Antrag noch im November 2019 gestellt hast, greift dieser auf den 01.11.2019 zurück und da du im November deinen letzten Lohn noch aufs Konto bekommen hast, gilt dieser nach dem Zuflussprinzip als Einkommen und wird dann dementsprechend auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.
Letztes Einkommen war im November auf meinem Konto. Antrag auf hartz 4 habe ich Ende November gestellt, da ich wusste, dass ich ab Dezember nicht mehr arbeite. Bewilligung kam erst am 27.12