ich hatte die Absicht gehabt eine Wohnung bei einer Baugenossenschaft anzumieten.

Um eine Wohnung anzumieten verlangt die Baugenossenschaft vorab die Einzahlung eines Geschäftsguthabens (ca. 3 Monatsmieten). Diese habe ich bereits überwiesen. Nun habe ich mich umentschieden und möchte den Mietvertrag lieber doch nicht unterschreiben und die Wohnung damit nicht nehmen.

Noch habe ich nichts unterschrieben sondern nur die Genossenschaftsanteile überwiesen.

Bekomme ich meine eingezahltes Geschäftsguthabens in voller Höhe wieder zurück oder könnte es sein das dort eine Art Strafe abgezogen wird?