Darf ein 15-jähriger sich von seinem Taschengeld eine CD kaufen, auch wenn seine Eltern dagegen sind?
10 Antworten
Wenn ihm seine Eltern den Kauf der CD verboten haben, kann er darueber auch keinen wirksamen Kaufvertrag schliessen. Das koennte er naemlich nur mit Geld, das ihm von seinen Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfuegung oder zum Kauf eines bestimmten Artikels ueberlassen wurde. Wenn sie den Kauf der CD aber verboten haben, haben sie damit auch die Verfuegungsgewalt ueber die dem Mindejaehrigen zur Verfuegung stehenden Mittel entsprechend eingeschraenkt.
Verbieten Eltern die Einkäufe bestimmter Waren ausdrücklich, dürfen Minderjährige diese nicht erwerben
Taschengeldparagraph: Was Kinder kaufen dürfen - Deutsche Anwaltauskunft
Das bestätigt zwar deine Ansicht, torpediert aber den Sinn des Taschengeldparagraphen, Rechtssicherheit beim Verkäufer zu schaffen. Da der oben genannte Passus im Link weder durch ein Beispiel veranschaulicht noch durch Ausführungen erläutert wird, ist er meiner Ansicht nach wertlos.
Taschengeld ist definitionsgemäß "zur freien Verfügung überlassenes Geld". Damit kann zwar die Verwendung im Innenverhältniss eingeschränkt werden (die Eltern können dem Kind die Herausgabe des Taschengeldes verweigern, verbotenerweise vom Taschengeld gekaufte Gegenstände einbehalten oder den Zugang zu vom Taschengeld bezahlten Leistungen verweigern), aber eben NICHT im Aussenverhältnis. Die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit bezieht sich in diesem Fall lediglich auf die Höhe der Geschäftskosten und das Vorliegen eines altersangemessenen Geschäfts. Solange die Kosten im Rahmen des für das Kind angemessenen Taschengeldes liegen und der erworbene Gegenstand ebenfalls altersangemessen ist besteht kein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs.
Zum vorliegenden Beispiel: Kostet die CD mehr als 30€ wäre ich als Verkäufer vorsichtig, kostet sie mehr als 50€ würde ich das Geschäft verweigern. Das Medien mit einer Altersfreigabe ab 16 nicht ohne Alterskontrolle heraus gegeben werden versteht sich von selbst, das macht ja schon jeder Supermarkt so.
Jein.
Käufe von minderjährigen sind erst mal schwebend unwirksam (bei unter 7jährigen sogar nichtig). Damit aber nicht jeder zeitschriftenkauf, jeder was weiß ich kauf zum Drama und zur Unsicherheit für die Verkäufer wird, gibt es den sogenannten Taschengeldparagraphen. Der besagt, das Kinder mit diesem Geld kaufen dürfen was sie wollen und die Verträge sind gültig. Einen kleinen Haken aber hat die Sache dennoch: Die Eltern dürfen von vornherein verbieten, bestimmte Sachen zu kaufen, auch wenn es das TAschengeld ist. Was die Sache auch nicht unbedingt leichter macht.
Aber wenn es jetzt eine "normale" CD ist, spricht doch nichts gegen den Kauf und du wirst sie auch bekommen.
Nein, wenn die Eltern den Kauf davor verbieten, hilft auch kein Taschengeldparagraf mehr. Denn bei diesem handelt es sich gerade um eine unterstellte Generaleinwilligung der Eltern, welche erschüttert wird, wenn sie ausdrücklich die Einwilligung verweigern.
Wenn der Kaufpreis der CD unter der Taschengeldgrenze liegt (was er vermutlich tun wird) und sie ab 12 freigegeben ist darf er das in der Beziehung, dass das Geschäft dem Jugendlichen die CD ohne Beisein der Eltern aushändigen wird und sie auch nicht zurück nehmen muß wenn auf einmal die Eltern im Laden stehen.
Ob er sie dann zuhause behalten darf wenn die Eltern (egal ob berechtigt oder unberechtigt) etwas gegen die Musik oder die Texte auf der CD haben steht auf einem anderen Blatt.
https://www.taschengeldparagraph.com/
Der Taschengeldparagraph sorgt also dafür, dass Kinder auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten kleinere Einkäufe wie etwa eine CD oder ein Buch tätigen können.
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Bei der Anwendung des Taschengeldparagraf ist immer auf ein für das Alter angemessenes Taschengeld abzustellen und nicht auf das konkrete Taschengeld im Einzelfall. Allerdings ist der Taschengeldparagraph sehr allgemein gehalten, und macht keine konkreten Angaben für wie viel Geld die Kinder, in welchen Alter eigenverantwortlich einkaufen dürfen. Ein guter Anhaltspunkt, wie viel Geld ein Kind im jeweiligen Alter erhalten sollte, liefert übrigens die Taschengeldtabelle, die von den Jugendämtern herausgeben wird.
In der zitierten Tabelle wird für 15jährige ein Taschengeld von 30€/Monat empfohlen.
Dann schauen wir uns doch mal den entsprechenden Gesetzestext an (BGB § 110): "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
An der freien Verfuegungsgewalt mangelt es aber, wenn die Eltern diese (wie anscheinend im vorliegenden Fall) entsprechend eingeschraenkt haben. Wenn diese gesagt haben: "Kannst dir alles kaufen, nur nicht die CD", kann der Minderjaehrige eben nicht mehr frei ueber sein Taschengeld verfuegen sondern nur noch mit der von den Eltern erklaerten Einschraenkung. Der Kauf waere somit noch nicht einmal schwebend wirksam, sondern von Anfang an unwirksam.
Wie soll denn der Verkäufer wissen was dem Kind verboten wurde? Kannst du mir entsprechende Urteile nennen, wo ein Kauf, der im Rahmen des Taschengeldes lag erfolgreich rückabgewickelt wurde? Wenn es so wäre wie du sagst würde ich als Verkäufer gar nichts mehr an unter 18jährige verkaufen, da ich mir ja nie sicher sein kann das nicht morgen die Eltern in der Tür stehen und das Geld zurück haben wollen.
Das kann der Verkaeufer schlicht nicht wissen. Er geht somit immer ein gewisses Risiko ein, wenn er Minderjaehrigen etwas verkauft.
Sinn des BGB § 110 ist es auch nicht, dem Verkaeufer Rechtssicherheit zu bieten sondern den Minderjaehrigen vor den Konsequenzen unueberlegter Einkaeufe zu schuetzen.
ja wenn die cd nicht ab 16 oder 18 ist dann schon
Definiere doch bitte mal "Taschengeldgrenze".