Zahle ich als Kleinunternehmer die MwSt wenn ich eine Rechnung für jemamden ausstelle?
Hallo, ich bin neu in dieser Branche und kenne mich nicht so gut aus. Vll gibt es hier jemand , der es mir erklären könnte.
Da ich mit der Ausstellung von einer Rechnung kaum auskenne hat es ein freund von mir gemacht.
(Ich nenne hier mal zufällige Zahlen)
All meine Arbeitsstunden wūrden um die 1.200 betragen.
Bei mwSt steht jetzt 0 euro. Und als endbetrag 1.000 netto (ungefähr)
Stimmt das so? Muss der Kunde dann die 1000 euro zahlen oder eher die 1200?
7 Antworten
Die Frage ist: Bist du Kleinunternehmer im Sinne des USt-Gesetzes oder bezeichnest du dich nur als "kleiner Unternehmer"? Die Kleinunternehmerschaft ist beim Finanzamt zu beantragen. Wenn du die hast, schreibst du deine Rechnungen ohne Mehrwertsteuerausweis netto und versiehst sie mit dem Hinweis, dass du als Kleinunternehmer gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist.
Hast du keine Kleinunternehmerschaft, musst du in deiner Rechnung den Nettobetrag + USt + Bruttobetrag gesondert ausweisen, den Betrag vom Kunden brutto kassieren und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
das ist davon abhängig, wie viel du einnimmst. unter einem bestimmten grenzbetrag (im jahr) nimmst du diese steuer nicht ein.
du solltest dringend mit deinem finanzamt reden.
Das Recht welches Staates kommt zur Anwendung?
Und was hast Du dem Finanzamt gemeldet?
Ich bin kleinunternehmen also bis 17.500 euro befreit. An das finanzamt habe ich alles schon mitgeteilt und da zahle ich gewisse zahlungem je quartal.
Du darfst als Kleinunternehmer KEINE Umsatzsteuer ausweisen und musst darauf auch in der Rechnung hinweisen, wieso das so ist. :)
Du stellst also eine Rechnung für 1.200 € und der andere muss diese 1.200 € bezahlen. Ohne Steuer. Er darf sich ja auch keine ziehen! :)
Ja, das müsstest Du als Unternehmen, welches Vorsteuerabzugsberechtigt ist, bist Du als Kleinunternehmer aber nicht, also berechnest Du Deine Kosten 1:1 weiter ohne Steuer und schreibst auf die Rechnung, dass keine Steuer ausgewiesen wird wegen § 19 Umsatzsteuergesetz (das ist wichtig für den Kunden). Natürlich in etwas schöner formuliert, aber dafür gibt es Vorlagen im Internet. :)
Oki vielen dank.
Der kunde will mir wohl was falsche einreden, weil er jedesmal sagt, dass die mwst von beiden seiten entfällt. Sowohl von meiner als auch von seiner deswegen mūsse er das nicht zahlen.
Nein, damit hat er auch Recht. Er muss die Leistung bezahlen. Wenn die 1.000 € kostet, muss er 1.000 € bezahlen. Aber eben alles ohne Steuer. Er darf sich keine Vorsteuer ziehen und Du musst keine Steuer zahlen.
Wenn Du wirklich Kleinunternehmer bist, also weniger als 17500€ Gesamtumsatz im Jahr erwirtschaftest, dann unterliegst Du §19 UStG. Dieses befreit Dich von der Ausschreibungspflicht der MwSt., Du musst entsprechend weder Deinen Kunden eine MwSt. berechnen, noch selbst Steuern an Vater Staat zahlen.
Ah oki, dann versucht der Kunde mir was falsches einzureden. Denn er meint , dass die steuer fūr beiden seiten entfällt. Sowohl meiner als auch seine seite.
Ich habe mich halt gewundert. Zudem zahle ich ja an das finanzamt je quartal eine gewisse summe
Nein, genau das ist richtig! Wenn Du der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG unterliegst, zahlt weder Dein Kunde eine Mehrwertsteuer, noch musst Du selbst sie beim Finanzamt zahlen.
Wenn Du an das Finanzamt eine Vorsteuer zahlst, dann bist Du bereits über dem Freibetrag von 17500€ Gesamtumsatz je Jahr und so muss auch Dein Kunde MwSt bei Dir bezahlen.
Das vom finazamt stand : Vorauszahlung fūr die Einkommensteuer oder so.
Ich habe ja einen anderen Beruf eigtl (Vollzeit) und das mit dem Kleinunternehmen mache ich nur nebenbei und habe nicht mal richtig angefangen.
Deswegen verstehe ich es nicht ganz. Warum muss ich dann Vorauszahlungen zahlen?
Ps. Stimmt dann die Aussage vom kunden dann doch ? Muss er 1.000 oder 1.200 zahlen?
Sorry wenn ich dich damit belästige
Ganz genau kann Dir das am besten ein Steuerberater erklären, der ist da mehr drin als ich. Ich kenne nur grob die Kleinunternehmerregelung, da ich ihr selbst unterliege. Aber ich bin auch freiberuflich tätig und nicht gewerblich.
Hmm ok. Weil ich habe für den ersten Gewinn 5.000 euro angegeben. Muss aber alle 3 monate eine vorauszahlung zahlen...
Achso, also sind die 1.000 euro falsch oder?
Weil der kunde hat so gemeint, dass ich als unternehmen die 200 euro zahlen muss .