ALG2 und Gewerbe aber ohne Umsatz?
Nehmen wir Person A bezieht ALG2 hat aber evtl einen weg gefunden sich selbständig zu machen. A meldet das Gewerbe an.
A erzielt aber kein Umsatz in dem Gewerbe in den ersten 6 Monaten weil er noch in der Vorbereitungsphase ist und auch vieles mit den Händler und dem Finanzielle klären muss. A bezieht aber noch ALG2 in den 6 Monaten, weil das alles nicht so leicht ist wie A sich das vorstellt.
Kann das Jobcenter ärger machen?
2 Antworten
Für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gelten bestimmte Voraussetzungen.
Bei Bezug von Hartz IV kann ein Existenzgründungszuschuß beantragt und bewilligt werden.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es allerdings nicht.
Der Existenzgründer muss zunächst einen Businessplan erstellen und seine Geschäftsidee auf Rentabilität und Tragfähigkeit durch eine fachliche und anerkannte Stelle prüfen lassen.
Für den Gründungszuschuss ist es wichtig, dass das Gewerbe erst nach einer Zusage durch das Jobcenter bewilligt wird.
Kann das Jobcenter ärger machen?
Das Jobcenter stellt einfach die Leistungen ein.
Unternehmer haben keinen automatischen Anspruch auf Leistungen gem.
ALG 2.
Fazit:
Aufgrund fehlender Kenntnisse ist deine Frage leider nicht geeignet, sie im Bezug auf Leistungsbezug zu beantworten.
Tipp:
Sieh dir doch zunächst einmal die Bestimmungen zu ALG 2 an.
Danach stellst du deine Frage noch mal.
Natürlich, sehr viel Ärger sogar!