Effizienzhaus 55 EE - Luft-Wasser-Wärmepumpe und dezentrale Lüftungsanlage?

Hi zusammen,

wir gehören noch zu den "Glücklichen", die ein Effizienzhaus 55 EE realisieren dürfen.

Wir sind aktuell gemeinsam mit unserem Energieberater dabei unser Zweifamilienhaus (ca. 230 m2 Nutzfläche) zu ein KfW-Effizienzhaus 55 EE zu sanieren (Kernsanierung - also volles Paket inkl. Dach, Fassade, Sanitär, Fenster etc.).

Unser Energieberater möchte, dass wir eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und eine dezentrale Lüftungsanlage installieren, für die wir uns aktuell Angebote einholen. Leider fallen die Preise hierfür sehr extrem aus, was wir uns nicht erklären können.

Beispielsweise haben wir ein Angebot für eine Bosch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Model im Angebot nicht angegeben) im Wert von 30.000 € erhalten. Wir können im Netz aber keine vergleichbare Pumpe zu diesem Wert finden, sondern nur günstigere Geräte von Bosch. Hat jemand Erfahrungen in diesem Gebiet gemacht und kann uns evlt. ein Gerät empfehlen bzw. die durchschnittlichen Preise dafür nennen?

Selbes gilt für die geplante dezentrale Lüftungsanlage. Welche Geräte sind hier geeignet, die auch den Werten unseres Energieberaters genügen würden?

Wir möchten uns sehr ungern über den Tisch ziehen lassen und wären für Empfehlungen sehr dankbar (evlt. in Form von Links zu entsprechenden Produkten/Preisen).

Die Berechnungen des Energieberaters habe ich mit in den Beitrag gepackt.

Vielen Dank im Voraus.

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KfW, Technik, Energieeffizienz, Technologie, bafa-foerderung, KfW-Förderung
Wie muss man ein defektes bewegliches Wirtschaftsgut als Vollabgang in der Steuererklärung angeben?

Hi zusammen,

ich sitze aktuell an der Steuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmer-Regelung).

Letztes Jahr habe ich mir ein iPhone Xs gekauft und angefangen über die 5 Jahre (als Handy) abzuschreiben. Das iPhone ist aber leider kaputt gegangen, sodass ich es nicht weiter nutzen kann.

Aus diesem Grund würde ich es gerne in meiner Steuererklärung, die ich mit der Software "Smartsteuer" mache, als Vollabgang angeben. Hierzu habe ich aber folgende Fragen.

  • Man muss das Wirtschaftsgut in der aktuellen Steuererklärung angeben. Dies habe ich so gemacht (Ich habe den Kaufpreis, das Anschaffungsdatum usw.):

  • Anschließend muss eine Abschreibungsmethode gewählt werden. In meinem Fall die lineare Abschreibung:

  • Das Programm ermittelt automatisch die Nutzungsdauer usw.:

  • Anschließend muss gewählt werden, was mit dem Wirtschaftsgut im aktuellen Jahr der Erklärung (also 2020) passiert ist. In meinem Fall liegt ein Defekt vor, also habe ich Zugänge oder Abgänge gewählt:

  • Im letzten Schritt muss der Abgang in eine Tabelle eingetragen werden. Hier bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob meiner Angaben richtig sind. Vollabgang ist gewählt. Den Betrag 919,29 habe ich angegeben, weil das iPhone bereits 1 Jahr abgeschrieben wurde, also habe ich praktisch 1149€ / 5 Jahre gerechnet und den Betrag für das erste Jahre von den Anschaffungskosten abgezogen. Ist das so richtig (falls man das überhaupt bei einem Vollabgang angeben muss). Darüber hinaus habe ich keine Ahnung, was bei der Spalte "Veräußerungserlös" rein muss (falls überhaupt etwas rein muss).

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bzw. mich berichtigen, falls ein Fehler vorliegt.

Vielen Dank im Voraus :)

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Computer, Steuern, Technik, Einkommensteuer, Steuerberater, steuerberatung, Technologie, Abschreibung, Wirtschaft und Finanzen
Gemeinschaftseigentum verdreckt durch die Hunde einer Mieterin. Wer ist verantwortlich?

Hi :),

erstmal vorneweg: ich habe selbst einen Hund und somit auch großes Verständnis bei diesem Thema :)

Ich bin Eigentümer einer Wohnung (EG) eines Gemeinschaftseigentums mit 5 weiteren Eigentümern. Jedoch bin ich der einziger Eigentümer, der auch selbst in der Wohnung lebt. Alle anderen sind vermietet.

Leider ist es so, dass die Hunde (2 große Schäferhunde) einer Mieterin (im OG) den Hausflur extrem verdrecken. Die Hunde sind ständig ohne Leine unterwegs, rennen selbständig den Hausflur auf und ab, reiben sich sind dabei an den Wänden, sodass diese bis hin zu der Wohnung der Mieterin einen dicken schwarzen Streifen aufweisen sowie auch überall Hundehaare und Dreck (von den Pfoten) zu finden ist. Außerdem (da die Hunde auch draußen selbstständig unterwegs sind) erledigen sie ihr Geschäft oft auf meinem privaten Stellplatz, das ich immer wieder wegräumen muss. Darüber hinaus hat meine Frau panische Angst vor fremden Hunden und steht ständig vor den Hunden ohne Leine. Auch kleine Kinder sind immer wieder Hausflur unterwegs.

Ich habe die Mieterin darauf angesprochen, jedoch ohne Erfolg. Die oben genannten Punkte sind jeden Tag an der Tagesordnung und der Zustand wird immer schlimmer.

Auch den Vermieter (also Miteigentümer) und die Hausverwaltung habe ich darauf angesprochen. Diese blocken komplett ab und sagen, dass ich das mit der Mieterin klären soll und sie nichts machen können.

Das Gemeinschaftseigentum wird hier aber beschädigt/verdreckt und die Mieterin handelt dabei ohne Rücksicht/Verantwortung.

Meine Frage wäre, wer in diesem Fall verantwortlich ist und wie die Rechtslage aussieht. Wer muss sich um die verdreckten Wände kümmern, dafür sorgen, dass die Hunde nicht ohne Leine im Flur rumrennen oder ihr Geschäft auf meinen Stellplatz erledigen? Wer muss das letztendlich auch bezahlen, wenn bspw. eine Reinigungsfirma vorbei kommt bzw. die Wände gestrichen werden?

Info: mein Hund kann das definitiv nicht sein, da dieser noch nie im Hausflur war, ausschließlich über die Terrasse in die Wohnung kommt und unter der Woche aktuell bei meinen Eltern ist, da meine Terrasse aufgrund des frischen Einzugs noch nicht ready ist :)

Freue mich auf eure Antworten.

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Hund, Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Gesetzeslage, Weg, Gemeinschaftseigentum
WEG-Reform 2020: Treppe zur privaten Terrasse bei fehlenden Stimmen abbauen?

Eine Frage aus aktuellem Anlass, über dessen Antwort wir uns sehr freuen würden, da hier jeder etwas anderes behauptet.

Wir sind Besitzer einer Eigentumswohnung innerhalb eines Hauses mit 5 weiteren Eigentümern (also insgesamt 6 Eigentümer).

Beim Kauf der Wohnung (Untergeschoss mit Terrasse) wurde uns von den ehemaligen Eigentümern gesagt, dass der an unserer Terrasse angrenzende Bereich einem Sondernutzungsrecht unterliegt und von uns beliebig genutzt werden kann. Direkt nach diesem Bereich (ca 2-3 Meter groß) kommt unser privater PKW Stellplatz.

Da wir diesen Bereich als Zugang zu unserer privaten Terrasse nutzen (nachdem wir beispielsweise unser Auto am besagten Stellplatz geparkt haben), haben wir uns entschieden eine Treppe (3 Stufen) von diesem Bereich zu unserer Terrasse anzubringen. Der Bereich wird ausschließlich nur von uns genutzt und auch gepflegt.

Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass dieser Bereich zum Gemeinschaftseigentum gehört (es war vor vielen Jahren mein ein Mini-Spielplatz da). Einer der anderen Eigentümer hat sich darüber anscheinend bei der Hausverwaltung beschwert, welche jetzt fordert, dass wir die Treppe wieder entfernen. Es hieß, dass wir die Treppe behalten dürfen, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung dafür geben. Laut der Gesetzesänderung ist dafür aber nur die einfache Mehrheit nötig.

Wir haben die anderen Eigentümer angeschrieben und haben ingesamt (inklusive unserer Stimme) 4 Stimmen von insgesamt 6 Eigentümern. Nur einer stellt sich quer und beschwert sich weiterhin bei der Verwaltung (er ist wohl bekannt dafür, dass er sich über alles beschwert). 

Wir hätten zwar aktuell die einfache Mehrheit an Stimmen, der Hausverwalter meint aber, dass wir ALLE Stimmen brauchen. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?

Angeblich behauptet der eine einzige Eigentümer auch, dass die Treppe das Fenster seines Hobbyraumes abdeckt. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Die Treppe hat nur 3 Stufen und nimmt nicht mal 5% des Fensters ein (eigentlich gar nicht - siehe Bilder). Witzig ist, dass der Eigentümer nicht selbst in der Wohnung lebt sondern diese vermietet ist und der besagte Hobbyraum im Keller überhaupt nicht von der Mieterin genutzt wird. Und wenn die Tatsache stimmt, dass da früher mal ein Spielplatz war, hat dieser definitiv mehr eingenommen als unsere kleine Treppe.

Der Miteigentümer will sich einfach nur beschweren und stellt sich stur. Zumal gesagt werden muss, dass der besagte Bereich früher total verdreckt, voller Hundekot und auch sonst ungepflegt war und wir die komplette Pflege übernommen haben. Sieht jetzt total sauber und gepflegt aus. Also eher ein Vorteil für alle anderen Eigentümer.

Müssen wir die Treppe abbauen, wenn nicht alle Eigentümer ihre Zustimmung geben?

Freue mich über eine Aufklärung :)

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Recht, Gesetz, Eigentumsrecht, Eigentumswohnungen, Weg, Wohnungseigentumsgesetz
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