Darf man das handy einfach weg nehmen?
Dürfen die Eltern einem Behinderten das Handy einfach weg nehmen?
Sind es die Eltern des Behinderten?
Ja
6 Antworten
Es kommt auf verschiedene Faktoren an: Bist du minderjährig oder volljährig? Benötigst du das Handy aufgrund deiner Behinderung (z.B. die Vorlesefunktion wegen Sehbehinderung)? Haben deine Eltern einen Grund es dir wegzunehmen? Sind die Eltern - bei Volljährigkeit - deine gesetzliche Betreuung?
Sie ist unmündig
Sie ist also minderjährig, okay.
wird von den eltern betreut....
Das ist dann klar. Wenn sie minderjährig ist, sind natürlich die Eltern für sie verantwortlich.
Ja, die Eltern dürfen ihrem minderjährigen Kind das Handy wegnehmen.
Familien: Den Kindern das Handy wegnehmen - erlaubt?
Ja, es ist zulässig, dass Eltern ihren Kindern das Smartphone wegnehmen. Es gibt kein Gesetz, das Eltern verbietet, das Smartphone ihres Kindes „einzukassieren“. Dem Kind das Handy wegnehmen dürfen Eltern selbst dann, wenn sich das Kind das Telefon vom eigenen Taschengeld oder von Geldgeschenken gekauft hat und die Eltern dem Kauf zugestimmt haben.
„Es ist dann zulässig, einem Kind das Handy wegzunehmen, wenn es sich dabei um eine sinnvolle, pädagogische Maßnahme handelt. Wenn die Eltern das Kind damit also erziehen und sein Fehlverhalten bestrafen wollen“, sagt der Oldenburger Rechtsanwalt Burkhard Bühre [...]
Eltern haben [...] die Personensorge für ihre Kinder. Eltern sind verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und für sie zu sorgen. Wie sie dies tun, lässt der Gesetzgeber im Prinzip aber offen und räumt Eltern damit eine große erzieherische Freiheit ein.
Dürfen Eltern ihrem Kind das Handy wegnehmen? (anwaltauskunft.de)
Ja, dürfen sie.
Warum? Du bist ja nicht hilfloser ohne Handy als mit. Es ist frustrierend wenn die Eltern einem das Handy weg nehmen, wie bei jedem Jugendlichen aber dir passiert nichts wenn du kein Handy mehr hast.
In ein paar Tagen bekommst du es sicher wieder.
Ja, dürfen sie.
Rein nach deutschem Recht ist es sogar ihr Handy und nicht deins.
Nein auf gar keinen Fall
Wenn sie seine gesetzlichen Vertreter sind, ohne Frage ja.
Sie ist behindert und desshalb abhängig von den eltern...