Ist eine Belüftungsanlage Sonder- oder Gemeinschafteigentum?
Ist eine Belüftungsanlage, die zwar im Bereich des Sondereigentum verbaut ist (Schlafzimmer) eventuell trotzdem Gemeinschaftseigentum? Sie ist ja in der Außenwand verbaut. Bei Badezimmer ohne Fenster sind die Lüfter wohl einseitig Gemeinschaftseigentum da sie Schimmel verhindern und so für den Bestand und der Sicherheit des Gebäudes nötig sind. Das Schlafzimmer lässt sich aber ja auch so klassisch über die Fenster belüfteten (was aber ja zu höheren heizkosten führt)
3 Antworten
Ist eine Belüftungsanlage, die zwar im Bereich des Sondereigentum verbaut ist (Schlafzimmer) eventuell trotzdem Gemeinschaftseigentum? Sie ist ja in der Außenwand verbaut.
Die Frage ist doch eigentlich, wem diese Belüftungsanlage nützt und wer sie letztlich eingebaut hat. Ist sie zwingend erforderlich, wäre § 5 Abs. 2 WEG einschlägig. Ist sie es jedoch nicht und dient sie nur dem Sondereigentümer, dann muss der sie ja auch beantragt, eingebaut und bezahlt haben; eine Verortung im Gemeinschaftseigentum erschiene mir hier mindestens fragwürdig.
Zitat:
" (...) Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (...)"
Zitat Ende. Quelle: https://dejure.org/gesetze/WEG/5.html
Das würde hier ja dann gerade nicht zutreffen.
Was sagen denn die Protokolle der WEG über den Werdegang diesbezüglich aus?
*kopfkratz*
Uhuh. Riecht nach Auslegungsfrage. Wenn man manuell lüften kann, warum wurde dann zusätzlich eine Lüftungsanlage verbaut? Ist die denn irgendwo in der Baubeschreibung / Baugenehmigung vorgeschrieben worden? M.E: wäre es zwingend Gemeinschaftseigetum, wären sie nötig. Hingegen Sondereigentum, wenn es sich nur um ein Ausstattungsdetail handelt. Wird vernmutlich irgendwann ein Gericht entscheiden müssen.
M.E: wäre es zwingend Gemeinschaftseigetum, wären sie nötig.
ja, das sehe ich auch so.
aber hier ist es leider nicht so eindeutig.
Wenn man manuell lüften kann, warum wurde dann zusätzlich eine Lüftungsanlage verbaut?
Zum Energiesparen. Haus ist von 2014 und nach den KFW 55 Standard gebaut. Dafür ist eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht.
Dann ist es aber durch technische Vorgaben im Baustandard eine erforderliche Ausstattung, und die Anlagen - auch wenn sie im Sondereigentum montiert sind - mMn zwingend Gemeinschaftseigentum. Wäre ja bei Ausstattungsdetails durch Brandschutz etc. auch nicht anders.
Das Schlafzimmer lässt sich aber ja auch so klassisch über die Fenster belüfteten (was aber ja zu höheren heizkosten führt)
Wie das? Für Schlafzimmer werden gewöhnlich moderate (16-18 Grad) Temperaturen empfohlen. Unsere Fußbodenheizung läuft nur bei wirklich extremen kalten Außentemperaturen. Die Auswirkungen auf die Heizkosten sollten selbst bei nicht optimaler Isolierung minimal sein.
Regelmäßige Lüften über die Fenster ist die Grundvoraussetzung für eine optimale Qualität der Raumluft.
§ 5 Abs. II WEG wurde dir bereits benannt.
Das mit den heizkosten ist nicht aufs Schlafzimmer bezogen. Sondern allgemein. Kann ja jeden Raum betreffen.
§ 5 Abs. II WEG kenne ich wohl. Bin mir unsicher ob der hier anwendbar ist.
Offensichtlich vertraust du Angaben hier nicht, dann wende dich doch bitte kostenpflichtig an einen Anwalt - der kann dir eine VERBINDLICHE Antwort geben.
Hallo, nach § 5 Abs. II WEG sind Belüftungsanlagen Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie im Bereich eines Sondereigentums befindlich sind;
Hi, hast du hierzu Belege? Rechtsprechung oder sonst. Literatur? Ich habe da bisher nur fälle gefunden, in denen die zwingend erforderliche war, da nicht anders gelüftet werden konnte. Da is hier ja anders
Die Belüftungsanlage wurde direkt beim Bau des Gebäudes eingebaut. Alle Wohnungen habe in allen Wohnräumen eine Belüftung die in der Außenwand installiert ist.