Vermieter will mehr mietschadenersatz?

Hallo zusammen

Wir befinden uns in einem Mietstreit mit unseren ehemaligen Vermieter.

Wir sind zum Ende April aus einer Mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter wollte das wir die Wohnung nicht selber renovieren da im Mietvertrag auch nichts davon steht dass es renoviert übergeben werden soll,trotzdem haben wir ihm das angeboten.

Daraufhin hat er einen gutachter beauftragt und uns aufgefordert die Schäden ( Boden soll kaputt sein,Wände kaputt,schimmel etc) zu bezahlen.

Unsere Versicherung hat ebenfalls einen Gutachter raus geschickt und stellte fest das es keine grosse Schäden ausser die Wände frisch streichen gibt. Wir haben natürlich auch alles abfotografiert in was für einem Zustand die Wohnung verlassen worden ist und haben Zeugen die uns bei den letzten Tagen geholfen haben.

Die Kaution von 4500 Euro hat der Vermieter mit 2 Monatsmieten 3600 € abgezogen ,sodass ihm noch ein Teil trotzdem übrig bleibt plus die 1000 Euro von unserer Versicherung . Ihm reicht das leider nicht ...

Wie gehen davon aus das er die Kaution schon nach Erhalt für private Zwecke ausgegeben hat und jetzt verschuldet ist.

Es ist einfach nur noch nervig da er uns ständig mit Nachrichten oder Sprachmemos bombardiert, die mittlerweile 10 min lang sind. Wir haben es gut gemeint und es extra der Versicherung mitgeteilt das er wenigstens etwas bekommt aber er meinte wortwörtlich zu unserem Versicherungsvertreter : die 1000 Euro Taschengeld können Sie behalten...

Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten?

Recht, Vermieter, Mietstreit
Warum antworten so wenige auf mein Wohnungsanschreiben?

Hallo, ich suche seit ca. zwei Monaten eine Wohnung zur Miete und habe auch schon ein paar angeschrieben, jedoch wurde ich bisher nur zu zwei Besichtigungen eingeladen. Daher wollte ich mal fragen ob das an meinem Anschreiben liegt.

(Die Wohnungen die ich anschreibe sind meist 2 Zimmerwohnungen zwischen 750€ und 900€)

Das Anschreiben ändere ich je nach Vorgaben der Anzeigensteller ein wenig ab.

Das ist mein generelles Anschreiben wenn keine Vorgaben gegeben sind:

Guten Tag/ Sehr geehrte/r Frau/Herr X,

ich bin X, 19 Jahre alt und interessiere mich für Ihre Wohnungsanzeige. 

Vorab ein paar Infos zu meiner Person: 

Aktuell wohne ich in X. Derzeit mache ich eine Ausbildung zum Kaufmann im E-Commerce in X. 

Mein jetziges Bruttoeinkommen beträgt 1200€. Bis zum Ende meiner Ausbildungszeit kommt die Hälfte der Miete von meinem Vater. (welcher auch für mich Bürgt) Die Wohnung würde ich dann alleine beziehen.

Über eine Einladung zu einem Besichtigungstermin würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen grüßen 

Des weitern sind ein BonitätsCheck sowie ein Identitätsnachweis und eine Selbstauskunft beigelegt.

Zur Info ich rauche nicht und Haustiere würde auch ohne Haustiere einziehen.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und vorab schonmal danke für jeden der sich die Zeit nimmt das zu lesen und zu antworten. :)

Deutsch, Wohnung, Mieter, Vermieter, Immobilien, Wohnungssuche, mieten kaufen wohnen
TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?

Folgendes Szenario:

  • Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
  • Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
  • Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
  • Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
  • Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
  • Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.

Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?

Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.

Mietrecht, Vermieter, Stellplatz, Tiefgarage
Darf mein Vermieter mir mein Eigentum verwehren?

Hallo, ich habe seit 6 Jahren eine Räumlichkeit angemietet und habe diese als Partyraum umgebaut. (Wände gezogen, Toiletten eingebaut und alles was dazu gehört) In der Zeit gab es drei Vermieter Wechsel. Ich habe letztes Jahr, das erste mal eine Nebenkostenabrechnung von über 1000 Euro bekommen. Plötzlich wurde das Schloss ausgewechselt und ich kam nicht mehr rein ab da ging alles über die Polizei und den Anwalt. Es wurde sich nach langer Zeit geeinigt, dass ich einen bestimmten Geld Betrag zahle an Nebenkosten und ich dafür räumen kann. Der Vermieter gibt mir zwei Tage Zeit die mir nicht reichen werden, mein Anwalt ist mir keine große Hilfe erst hieß es ich brauche solange wie ich brauche für die Räumung und heute wurde mir gesagt das wird schwierig ich soll die zwei Tage räumen und dann würde er den Anwalt des Gegners anrufen und wenn alles gut geht kann ich den Rest räumen. Es geht um mein Eigentum alles kann ich wiederverwenden oder verkaufen, ich brauche mindestens eine Woche. Von vorne rein war ich Kompromiss bereit und habe die verlangte Summe gezahlt. In dem letzten Brief stand zwei Tage reichen und ab Mai würde er mir täglich 100 Euro in Rechnung stellen wenn bis dahin nicht alles vollständig draußen ist. Ich habe gehört er möchte das alles so übernehmen wie es ist ich hatte ihm über meinen Anwalt angeboten mir einen preisvorschlag zu nennen für das ganze was er ablehnte. Er weiß ganz genau das ich in den zwei Tagen nur schaffe meinen Kram zusammen zu räumen. Ist das rechtens habe ich keinen Anspruch meine Sachen auszubauen obwohl ich alles aus eigener Tasche bezahlt und aufgebaut habe? Liebe Grüße

Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentum
Kind von Mieterin pinkelt in unseren keller?

Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Frage und erkläre erstmal die Situation an sich.

Wir wohnen seit knapp drei Jahren in einem Vier Familienhaus. Die obere etage war lange frei, da die Wohnung renoviert wurde, seit knapp einem Jahr ist die Wohnung mit einer 5 Köpfigen Familie belegt, ein Kind ist nur gelegentlich zu Besuch.

Wir haben im Keller jeder einen Raum die alle frei zugänglich sind, was auch nie das Problem war, da die Wohngemeinschaft echt top gewesen ist und man wirklich alles stehen und liegen lassen konnte. Jetzt haben wir drei mal festgestellt das unser Kellerboden nass ist, erst dachten wir das im Keller irgendwas undicht ist und haben auch den Vermieter informiert. Vor drei Wochen hatten wir dann Kot im Keller plus sehr unangenehmen Geruch, darauf hin sagte der Vermieter wir sollen eine Kamera in unseren Kellerraum aufstellen, das haben wir gemacht (filmte nur unseren Raum) und drei Tage später dann der Beweis, es ist der Sohn der neuen Nachbarin, mitlerweile haben wir einen wiederlichen Urin Geruch in unserem Keller und die Mutter äußert sich null. Wir haben durch andere Vorfälle auch schon das Jugendamt eingeschaltet und auch darüber informiert, allerdings ist unser Vermieter mit der Situation überfordert und es passierte bislang nichts! Da das für mich nicht zufriedenstellend ist, was können wir tun, was kann der Vermieter tun sowas kann man doch nicht so hinnehmen... Der junge ist übrigens 13

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Mietrecht, Vermieter, Keller, Uriniert
Vermieter eignet sich Pflanzen an, darf er das?

Hallo zusammen,

Unserer Vermieter-Ehapaar denkt, sie hätten durch eine (relativ) günstige Miete das Recht an unserer Urlaubsplanung erworben. Sie wohnen im selben Haus und bei dem ersten Gespräch wurde gesagt, es wäre schön, wenn wir auf Haus und Hof achten, wenn sie mal in Urlaub fahren. Natürlich haben wir gesagt, das würden wir gerne tun, sofern wir dann da sind. (schließlich macht man das ja unter Nachbarn so, wenn man sich versteht)

Im ersten Jahr lief es ganz gut, die beiden sind 2x für 3 Wochen weg gefahren, wir haben uns um Post und Blumen gekümmert. Im letzten Sommer haben wir dann für diesen September Urlaub gebucht. Weil wir nett sein wollten, haben wir das unserem Vermietern erzählt, damit sie nicht in derselben Zeit etwas buchen. Daraus entstand dann eine Diskussion in der man darauf hinwies, dass unsere günstige Miete nur daher zustande kommt, weil wir zugesagt hätten immer aufs Haus aufzupassen. Dass wir nun einfach Urlaub gebucht hätten ohne das VORHER mit ihnen abzusprechen wäre unverschämt usw

Nach ein paar Wochen beruhigte sich die Situation, sie haben ihren Urlaub nach unserem Urlaub gebucht und alles war wieder gut... DACHTEN WIR...

Denn heute wissen wir, daß die Ehefrau des Vermieters ab dem Zeitpunkt eine Liste darüber geführt hat, was wir (angeblich) alles falsch machen. Es ging wieder um Urlaubsplanung, dann wurde uns vorgeworfen, dass wir andere Jobs als beim Einzug haben, dass wir den gemieteten Teil des Gebäudes nicht so nutzen, wie sie sich das vorstellt... Einfach unsagbar viel Blödsinn. Daraufhin haben wir beschlossen auszuziehen.

Nach unserer Kündigung waren dann plötzlich unsere Koniferen verschwunden, die wir (mit Einverständnis der Vermieter) in ihr Beet vor unserer Terrasse gepflanzt haben. Die Pflanzen tauchten dann in Ihren Sichtschutzelementen wieder auf... Wir haben daraufhin unsere anderen Pflanzen in Kübel umgepflanzt und in unseren Hof gestellt, die 2 Pflanzen, die wir vergessen haben wurden direkt von der Vermieterin mit einen Blumenkübel, der drauf gestellt wurde, erstickt.

Letzte Woche haben wir den Stall aufgeräumt und Sachen, die wir nicht mit in die neue Wohnung nehmen wollen, in den Müll geworfen. Einiges davon steht plötzlich bei denen im Garten.

Mal ganz abgesehen davon, dass ich fassungslos darüber bin, dass die Mülltonne kontrolliert/durchwühlt wird, wenn wir etwas weg geworfen haben, sehe ich es doch richtig, dass es sich hier in beiden Fällen um Diebstahl handelt, oder?

Ich weiß, viel Text für eine kurze Frage 🙈

VG Mila

Recht, Vermieter, Diebstahl
Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

Inflation, Wohnung, Miete, wohnen, Geld, Politik, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Aktien, Immobilien, Mietvertrag, Immobilienmakler, Investment, Rechtslage, Vermieterrecht, Indexmiete, Mieterschutzbund, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Vermieterin droht mir weil ich auf meine Rechte bestehe?

Moin,

ich habe wieder einmal Probleme mit meiner Vermieterin. Hier ist die Situation: Am Sonntag flog die Sicherung aus unbekannten Gründen raus, und ich konnte nicht mehr arbeiten.

Erstmal weigerte sich meine Viermieterin die Sicherung wieder zu aktivieren, da es Sonntag sei und sie es nicht möchte. Im laufe des Tages habe ich dann herausgefunden das der Strom in der Küche noch funktioniert, also habe ich meinen Laptop und Router dort angeschlossen um zu arbeiten. Dann, am Abend, kam meine Vermieterin zu mir und sagt das sie nun auch keinen Strom mehr habe und ich bitten möglichst nichts einstöpseln sollte. Ich sage zu und kann nun erst einmal nicht arbeiten.

Das war 4 Tage her. In der Zeit habe ich permanent versucht meine Vermieterin zu erreichen um zu erfahren ob ich denn nun wieder Strom benutzen kann. Sie ist mir willens aus dem Weg gegangen. Ignoriert die Klinger obwohl ich das Radio/den Fernseher höre und klickt mich am Handy weg. Jetzt habe ich sie endlich in der Stadt getroffen, und sie reagiert so aggressiv als hätte ich ihre Katze umgefahren. Sie sagte das das doch _offensichtlich_ wieder OK sei und ich das wissen sollte. Ich frage: „Wie soll ich das denn wissen wenn ich seit 4 Tagen fragen will und sie mir aus dem Weg gehen?!“, woraufhin sie mich wegscheucht, sagt mein Verhalten sein absolut inakzeptabel und einfach weg geht.

Hier ist ein Interessantes Stück Information. Meine Vermieterin lebt im gleichen Gebäude. Und mit wurde gesagt wenn es Probleme gäbe soll ich ihren Sohn anrufen, welcher mehr oder weniger eine Art Hausmeister für das Gebäude ist. Aber wenn ich ihn direkt anrufe bekomme ich eins auf den Deckel dass das gefälligst durch sie gehen soll, aber wenn ich zu ihr gehe sagt sie das sei nicht ihr Problem und ich soll gefälligst ihren Sohn anrufen.

Es stellt sich heraus das ich nun wieder Strom habe, also ist das Problem gelöst. Jedoch hat meine Vermieterin permanent trotz ihres Verhaltens auf die Hausordnung bestanden das ich den Flur saubermachen soll. Und sie hat damit gedroht mir meine Klingel wegzunehmen wenn ich das nicht tue, für welche ich ohnehin schon rechtlich kämpfen musste. Ich sagte aus Protest das ich das diesen Monat nach diesem Chaos nicht tun werde, und gab ihr die Klingel selbst. Dann fängt sie an zu schreien, mein Verhalten sei absolut untragbar und das sie noch nie so einen frechen jungen Mann gesehen hat. Und nun droht sie meinen Vater anzurufen und sagt das „ich schon sehen werde“. Sie schreit „JA WAS WILLST DU DENN VON MIR?!“, woraufhin ich versuche zu antworten „Ich will das sie mich nicht ignorieren wenn sie mich um etwas bitten!“, doch ich kann den Satz nicht beenden da sie weiter droht das ich schon sehen werde und das ich so untragbar bin und sie sich an meinen Vater wenden wird, und letztlich mir die Tür vor der Nase zuknallt.

Meine Frage ist, ist ihr Verhalten legal? Bin ich das Problem, hat sie ein Recht mir so zu drohen? Kann ich etwas tuen, oder muss ich damit einfach leben?

BG, Nicolas

Mietrecht, Vermieter
Nießbrauchsberechtigter verlangt NK & will neuen Mietvertrag aufsetzen?

Die Vermieter sind schriftlich im Mietvertrag fest gehalten. Im Vertrag steht noch jemand anderes mit einem Nießbrauchsrecht drin, da derjenige früher mal Eigentümer war und diese Wohnung dann den aktuellen Vermietern als eine Schenkung übergeben hat.

Die Schenkung ist angeblich noch nicht ganz vollzogen.

Da die Vermieter das Konto der Nießbrauchberechtigten angegeben haben erhält diese die Miete.

Die Vermieter haben also rein gar nichts von der Wohnung außer die Rechten&Pflichten eines Vermieters.

Wie kann es möglich sein das eine Nießbrauchberechtigte Person den Mietern eine Jahres-Nebenkostenabrechnung zu schickt und diese Zahlung verlangt???

Ist das nicht alleinige Aufgabe eines Vermieters?

Selbst wenn der Vermieter die Nießbrauchberechtigte Person als Zahlungsempfängering im Mietvertrag angegeben hat, wie ist das überhaupt möglich das diese Nb.-Person die Jahres-Nebenkostenrechnung der Wohnung erhält und sich direkt an die Mieter damit wendet?

Nur der Vermieter allein darf Zahlungen verlangen oder??

Für mich ergibt hier vieles gar keinen Sinn, denn soweit ich weiß bedeutet Nießbrauchberecht nur das derjenige die Wohnung bei Eigenbedarf wieder beziehen kann. Sonst nichts.

Das der jenige das ganze Geld der Wohnung einnimmt ist doch eine rein persönliche Abmachung zwischen Vermieter und dem Schenkungsgeber. Als Mieter sind wir doch nur dem Vermieter sowie im Vertrag fest gehalten irgendwelche Zahlungen verpflichtet?

Wenn der Schenkungsgeber & Nießbrauchberechtigter etwas möchte müsste er sich da nicht an den Vermieter wenden?

Noch dazu möchte diese Person mit uns Mietern einen komplett neuen Mietvertrag aufsetzen indem er die Warmmiete sogar noch erhöht. Das geht doch gar nicht oder??

PS: Übrigens bin ich seit 1 Jahr in der Wohnung, meine Mutter war davor in dieser Wohnung und hatte die letzten Jahre niemals eine Jahresnebenkostenabrechnung erhalten. Ich nun plötzlich schon. Diese ist dann ca 266% höher ausgefallen.

Ich bin total fertig, das ist meine allererste Wohnung überhaupt und ich habe null Erfahrung und Ahnung, deshalb die ganzen Fragen. Ich hoffe jemand kann mir etwas damit helfen. Vielen lieben Dank im Voraus

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Ständige Probleme mit Vermieter?

Guten Morgen,

meine Freundin hat eine Wohnung bei einer Genossenschaft.

Von Anfang an hat Sie ständig Probleme mit Ihrer Therme. Eingezogen ist Sie dort 07/2020 und wohnt somit bald 2 Jahre dort.

Die Therme hat mal gerasselt und merkwürdige Geräusche von sich gegeben und verschmort gerochen. Daraufhin wurde ein Bauteil getauscht. Dann fing es an, dass ein Heizkörper nicht mehr durchgängig warm wurde. Entlüften war notwendig.

Danach wiederholte sich das Problem regelmäßig. Die Heizung musste schon nach 1-2 Monaten wieder entlüftet werden. Dazu kam das Problem, dass das Wasser bei der Therme alle 1-1,5 Monate aufgefüllt werden muss.

Bei meiner Therme musste ich das Wasser in einem Jahr nicht 1x auffüllen.

Zwischenzeitlich wurde die Elektronik der Therme getauscht, sodass es einige Zeit funktionierte. Nach 2-3 Monaten hat sie jetzt wieder Probleme. Sie heizt nur noch Warmwasser, aber nicht mehr die Heizung. Komplett aus und laut Techniker ist schon wieder die Elektronik hinüber. Die Therme ist Jahrgang 83. Bei dem vorletzten Termin meinte dieser schon, dass da irgendwann mal eine neue Therme her muss. Offenbar gefällt dies aber der Genossenschaft nicht.

Die Mitarbeiter aus dem Büro waren selbst bei meiner Freundin und haben an der Therme "rumgedreht". Dass die Therme für Heizung nicht über 20 Grad heizt und klackert, somit blockiert und keine Flamme an geht, haben die mit "ist bei mir Zuhause auch so" abgetan. Offenbar ist die Genossenschaft darauf aus, meine Freundin abzuwimmeln.

Was meint ihr...

1) Möchte die Genossenschaft die Probleme unter den Tisch kehren?

2) Muss die Genossenschaft die Therme reparieren lassen?

3) Wie schnell muss sowas passieren?

4) Wie sieht es aus - meine Freundin hat Angst, deshalb aus der Wohnung zu fliegen, weil sie ständig dort anrufen muss. Sie ruft mittlerweile lieber die Firma an, statt den Vermieter, um da nach dem Stand zu fragen.. weil es ihr unangenehm ist. Ist das begründet die Angst?

5) Gibt es ein Recht auf Mietminderung? Sie hockt ja jetzt seit Freitag in der kalten Wohnung.

6) Was haltet ihr insgesamt von dieser Situation?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizung, Therme

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