Hallo Zusammen,

ich möchte bald als Mieter in eine neue Wohnung einziehen.

Hierbei ist eine Küche vom Vormieter enthalten, die der Wohnungseigentümer abkaufen will. Hat der Eigentümer nun das Recht den gleichen Kaufpreis der Küche von mir zu verlangen (sozusagen eine Kostenumlage) oder muss er dies in der Kaltmiete reinlegen?

Zweitens frage ich mich, wenn er eine Zahlung für die Küche verlangt, ob diese dann, nach Zahlung meinerseits Mir gehört oder dem Vermieter?