Meldet ihr euch telefonisch oder per E-Mail bei eurem Vermieter/Verwalter?

7 Antworten

Wenn es um Probleme geht ist schriftlich besser, einfach auch weil du bilder beilegen kannst und das auch ein Beweis ist das du das gemeldet hast und wann.

Telefonisch ist besser wenn es um schnelle Fragen geht oder um Termine zu vereinbaren die man nicht nachweisen muss.

Telefonisch, da mein Vermieter nicht über Internet verfügt. Selbst wenn, würde ich erstmal telefonieren. Wenn es um Mängel in der Wohnung geht, schreibe ich dann zur Sicherheit zusätzlich noch einen Brief. Auch ich telefoniere nur, wenn es nicht anders geht. Ich schreibe mir immer in Stichpunkten auf, was ich zu sagen habe, quasi ein Spickzettel. Das funktioniert sehr gut.

Je nachdem wie dein Vermieter unterwegs ist.. die einen erreicht man besser telefonisch, die anderen auch gut per Email (so wie meine Dame)

Sie rufen an, wenn was ist.

Wenn ich ihre Nummer erkenne, sage ich: "Oh, mein Gott, was ist denn schon wieder? Ansonsten würden sie ja nicht anrufen?"

Auf Mails reagiere ich gar nicht, deshalb haben sie auch gleich gar nicht meine Mail-Adresse..

Wenn du es ganz korrekt machen möchtest, dann Mängelmeldungen immer schriftlich und mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

So kannst du im Nachhinein immer beweisen, dass du deinen Pflichten nachgekommen bist.

Stell dir mal vor, du rufst deinen Vermieter an und schilderst ihm die Mängel. Theoretisch könnte er das völlig ignorieren. Im schlimmsten Fall könnte er dir sagen, dass du meldepflichtige Mängel nicht gemeldet hast. Dann hättest du den "Schwarzen Peter".

Darum immer schriftlich.

Du setzt ein Schreiben auf und meldest die Mängel.

Von diesem Schreiben machst zu zwei Kopien.

Auf das Originalschreiben schreibst du oben "Original" rauf.

Auf die erste Kopie schreibst du "Kopie" rauf.

Dann fertigst du ein Anschreiben an die für deinen Wohnort zuständige "Gerichtsvollzieherverteilerstelle" und bittest um die Zustellung der beigefügten Unterlagen.

Das Originalschreiben an deinen Vermieter und die Kopie legst du zusammen mit dem Anschreiben an die Gerichtvollzieherverteilerstelle in einen Umschlag und adressierst diesen an die "Gerichtsvollzieherverteilerstelle".

Nach 14 Tagen kommt dann von der Gerichtsvollzieherverteilerstelle die amtliche Zustellurkunde, dass der Gerichtsvollzieher deine Mängelmeldung gerichtsfest und nachweisbar dem Vermieter zugestellt hat. Dafür werden aber Kosten fällig ca.10€. Diese überweist du der Gerichtsvollzieherstelle auf das Konto, welches im Brief mit dem Zustellbescheid genannt wurde.

Nun kann der Vermieter behaupten was er will, es lässt sich beweisen was du gemeldet hast und wann du es gemeldet hast und auch, dass die Mängelmeldung bei deinem Vermieter eingegangen ist.

Dann kannst du dich erst mal entspannt zurücklehnen.