Darf der Vermieter einen Mini Hund verbieten?

Guten Abend.
Ich habe ein großes Anliegen.

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen seid zwei Jahren in einer Mietwohnung.
Beim unterschrieben des MV hatten wir noch keine Tiere, was meine Vermieterin auch für gut empfunden hat. Nun ist es allerdings so, dass wir gerne einen kleinen Hund haben wollen. Im Mietvertrag wird die Haltung des Hundes nicht ausdrücklich verboten. Sondern da steht :

->Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn sein berechtigtes Interesse als Vermieter das berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Tierart, der Tiergröße, der Tierhaltung und der von dem Tier ausgehenden Gefahren und Belästigungen überwiegt. Der Mieter haftet für alle aufgrund der Tierhaltung entstehenden Schäden.

nun ist es aber so, dass wir keinen großen Kampfhund haben wollen sondern einen kleinen bis zu 25 cm großen Pomchi mix.
Die Vermieterin wurde kontaktiert und das Anliegen wurde geschildert. Sie antwortete und meinte dass sie kein Hund in der Wohnung haben will und wir auch bei Einzug keinen hatten und wir deshalb die Wohnung bekommen haben.
Jetzt zu meiner Frage, ist das ein Grund, ein verbot eines Mini Hundes auszusprechen, nur weil wir bei Einzug keinen hatten?

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Vermieter
Vermieter Zahlt den Schaden nicht?

Guten Tag, ich hab das Problem das ich neu in eine 1 Zimmer Wohnung gezogen bin und die Deckenspots-Lichter an der Decke funktionieren nicht. Das war schon vor der Wohnungsübergabe und steht auch so in meinem Übergabe Protokoll, dass diese Defekt übergeben wurden. Die Vormieterin die mit dabei war erzählte mir nur etwas von "Die sind Defekt, ich habe sie aber nicht reparieren lassen, weil ich mit meiner Spiegelschrank Beleuchtung klar komme" und ich dachte somit, dass sie zu faul wäre den Vermieter anzurufen um das Regen zu lassen. Was sie mir aber nicht erzählt hat war, dass der Mieter ihr vermutlich gesagt hat, dass er dies nicht reparieren lässt aufgrund dessen, dass die spots so alt sind und die Decke dafür abgerissen werden müsste. Das meinte er zumindest zu mir und es hieß sie können ja ihren Badezimmer Spiegel nutzen und ich Pech habe da ich die Wohnung nunmal so übernommen habe. Zudem meinte er, dass wurde so mit jemandem besprochen und ich meinte das es ja schön ist das dass so besprochen wurde nur mir wurde das so nicht gesagt. Im Mietvertrag habe ich auch nichts derartiges gelesen. Jetzt weiß ich nicht ob das so erlaubt ist und ich mich meinem Pech hinnehmen soll und mir ein beleuchteten Spiegelschrank kaufen soll. Blöd finde ich das nämlich schon aber ich kann mir als Studentin auch keinen Anwalt leisten.

INFO: Ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass das Problem nicht an den LED leuchten liegt sondern an den Kabeln, die sind defekt und die kann ich leider nicht Tauschen da sie in die Decke gebaut sind.

Habt ihr vielleicht Tipps, dass ist nämlich meine erste Wohnung und ich weiss nicht wie ich da vorgehen soll. Vielleicht hat ja jemand das selbe mal gehabt?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

Wohnung, Recht, Vermieter
Wieviel Geld von Mieteinahmen sollte man behalten?

Guten morgen zusammen,

habe eine kleine Wohnung die ich in Zukunft gern vermieten würde. Kaltmiete würde 250 Euro betragen. Dazu die normalen Nebenkosten ... diese werden ja gesondert abgerechnet. Diesbezüglich (nebenkosten) geht es aber gerade nicht.

Mir geht es darum was ich von den 250 Euro Kaltmiete im Idealfall zurücklegen sollte.

Da ja manche kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Da sind ja zb Verwaltungskosten Kontoführungsgebühren und Instandhaltungskosten.

Bei mir zb wären das allein monatlich (der Jahresabrechnung zufolge) 47 Euro diese müsste ich schon mal definitiv weglegen oder ? Die Instandhaltungspauschale betrifft bestimmt (schande über mich weiß das nicht genau) nur die Öffentliche /gemeinschaftliche Sachen wie Dach Aussenfasade Kellerräume Flure.

Dazu muss ich ja auch noch selber Geld zurück legen für die Wohnung an sich also sone Art Werterhaltungsmaßnahmen wie eben Instandhaltung / Reperatur

Also sry für den längeren Text gibt es eine Faustregel wieviel geld ich von den Mitnahmen weg tuen sollte ? Hier noch ein paar weitere infos
  • Neubaublock gebaut 1985 14 Partein
  • 2 Zimmerwohnung 50 Quadratmeter
  • Heizung nicht Zentral sondern Gastherme für jede Wohnung. Diese muss denk ich mal auch in den nächsten jahren erneuert werden.
  • Reperaturen von außen sind relativ auf Stand bzw. ganz gut abgedeckt von der Instandhatungsrücklage

Bin das wirklich total blauäugig angegangen .... meinte auf Arbeit zum kollegen cool bald habe ich 250 Euro mehr zum Ausgeben jeden Monat drauf ist er vor lachen zumsammengebrochen (hat selber 2 Wohnungen vermietet) er meinte zu mir Pack das komplette geld auf ein seperates Konto und nach 10 Jahren kannst du mal gaaanz vorsichtig gucken ob man was abholen könnte :D

Ist das wirklich so Schlimm ?

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Vermieter
Wohnung einzugsbereit aber keine Wohnungsübergabe möglich?

Hi, wir wollen dieses Wochenende umziehen. Den Schlüssel würden wir von Vormieter bekommen, der nur 200 Meter von Unserer neuen Wohnung weg wohnt. Wir könnten den also (notfalls) persönlich abholen. Jetzt ist es leider so, dass der Vermieter selbst 3 1/2 - 4 Autofahrtstunden entfernt wohnt und nur ab und zu bei der Wohnung ist, um dort das Haus zu renovieren, reparieren etc. Das nächste Mal, wenn er da ist, wäre erst am 29.10.

Es gibt zu dem Haus noch eine Hausverwaltung, die da aber unter der Woche quasi nur bis Freitag 15 Uhr ist, was bedeutet dass eine Wohnungsübergabe auch nur bis Freitag um 15 Uhr machen könnten.

Die Hausverwaltung selbst wohnt leider auch ziemlich weit von dort weg und ist am Wochenende natürlich auch Zuhause, was auch ca. 3 Autostunden entfernt ist.

Nun ist halt das Problem, dass wir im Moment auch noch nicht gerade um die Ecke wohnen und auch selbst kein Auto/Führerschein haben.

Beim Umzug sind wir quasi auf Freunde angewiesen, die uns und unsere Sachen dort hin bringen. Nur haben die natürlich auch unter der Woche keine Zeit haben, weil die arbeiten müssen.

Nun wissen wir nicht, was wir tun sollen, da am Wochenende der Vermieter sowie die Hausverwaltung nicht da sind.

Bei der Wohnungsübergabe werden ja vorhandene Schäden dokumentiert, damit man dafür am Ende nicht aufkommen muss.. Wir wissen gerade nicht, was man in so einer Situation machen kann

Die Hausverwaltung sowie der Vermieter haben leider auch keine Vertretung, die das machen würde

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungsübergabe, Termin
Alte Vermieterin Klaut,macht probleme?

Meine mutter ist jeden tag gestresst wegen die alte vermieterin (73 jahre) die neben an wohnt. ich schreibe paar strichpunkte was die alles macht und gemacht hat, und ich hätte gerne eure meinung dazu!

-Wir sind 4 personen, haben aber nur 2 Hausschlüssel bekommen. Die sind aber Schlüssel die eine sicherungskarte haben, man kann die nicht nachmachen. Sie meinte, die macht eins aber das ist 25€ pro schlüssel. (Ein schlüssel ist jetzt kaputt und wollten aber seit anfang an nachmachen lassen, sie hatte aber immer ausreden)

-ich habe schimmel im zimmer seit letztes jahr, es ist schon ein jahr lang. Sie ist 2 mal mit Jemanden der „expert“ ist, (Es hat sich rausgefunden dass die beide familienfreunde waren) der eine meinte: ,,Hmm irgendwas ist komisch“ als er mein wand gesehen hat. Wand hatte eine feuchtigkeit fleck, drunter dem teppich kann man klar so eine farbe wie rost sehen und natürlich den schwarzen schimmel. Sie hat sogar damals zugegeben dass es vielleicht daran liegt, dass oben eine bauliche veränderung gab (Ein mieter ist letztes jahr umgezogen) Sie sagt jetzt dem mieterschutzbund: Die experten haben weder feuchtigkeit noch schimmel festgelegt. Allerdings, Das Teppichboden und das Zimmer stinkt unnormal wegen dem Schimmel und auch das teppichboden der schon sehr alt ist und man kann es nicht mal waschen

-Als wir 2019 urlaub waren, haben wor ihr ein brief geschrieben das wir eine schlüssel für waschmaschine bräuchten. (Ich glaube man kann eins machen, aber damals wussten wir nicht) es ging eine woche oder 2 aber kein antwort von ihr. Als wir zurück von den urlaub waren, Die waschmaschine war NASS und wir mussten sooo viel strom bezahlen für dem monat. Sie war die einzige die wusste, dass wir weg waren. (Die waschmaschine ist unten in 204 wo sie wohnt, obwohl wir 202 wohnen)

-Wir haben das teppich von wohnzimmer weggeräumt (es hatte ein großes Fleck und war schmutzig) hat es in irgendwas wie schutzfolie eingefaltet und in den keller gestellt. Sie meinte heute in dem Brief, dass der Teppichboden wie ein paket eingefaltet ist, also ist unbrauchbar. Heißt, sie war in den keller ohne unsere erlaubnis.

-Sie war ein tag sauer und hat mein vater angeschrien dass er die mülltonne rausbringen soll. Wir waren aber nicht dran, die hat sofort dann den Plan geändert und meine mutter musste 3 MONATE lang die Mülltonne raus bringen, nur weil die alte sauer an dem tag War.

-das wichtigste: Wir sind 2018 November eingezogen, in märz 2019 haben wir bekommen, dass wir betriebskosten für das jahr 2018 einfach 700€ bezahlen müssen?! in 2 Monaten so viel? vorallem Strom funktionerte paar tagen nicht mal wir müssten auf „hausmeister“ warten. Die will keine richtige abrechnung geben, sie schreibt es immer mit schreibmaschine und die ist somit unverständlich (meinte jobcenter auch)

(Bruders Zimmer neben an)

(Badezimmer)

(Mein zimmer, Wo das Schimmel sich befindet)

Bild zum Beitrag
Schimmel, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Diebstahl, Feuchtigkeit, Jobcenter, Mieterrecht, Mieterschutz
Darf der vermieter vor dem Nachmieter über mietschulden reden?

Hallo zusammen!

Kurz zum Sachverhalt.

Ich habe in einer Wohnung gewohnt in der die schimmelbelastung sehr hoch war und habe bereits rechtliche Schritte wie eine mängelanzeige eingeleitet und die Zahlung unter vorbehalt getätigt. Nichts wurde gegen den Mangel unternommen obwohl es durch eine nicht fertig gestellte Wand kommt mit löchern und rissen. Dazu kommt noch das es überall zieht und somit auch die Gas Rechnung eher für ein Einfamilienhaus passt. Da nichts unternommen wurde habe ich die Zahlung eingestellt in der Hoffnung der Vermieter macht etwas gegen die Mängel, aber nein darauf hin kam direkt die Kündigung.

Außer das er die ganze zeit nach der Miete fragte und Dauer klingeln kam ist nichts weiter passiert. Nach dem Motte Geld kassieren aber nicht dafür sorgen das man anständig wohnen kann.

Bei der Wohnungsübergabe brachte er ohne mein Wissen die Nachmieter mit und eh ich mich versah spazierten die Herrschaften durch die Wohnung. Der Vermieter leugnete den schimmel und sprach die Miete an, er hat es so dargestellt als würde ich kein Geld haben um zahlen, was ja überhaupt nicht stimmt.

Er hat alles vor den Leuten erzählt und ist auch nicht drauf eingegangen die Übergabe alleine zu machen. Ich weiß das er gegen den Datenschutz verstoßen hat, aber wie kann ich weiter vorgehen?

Mein Teppich war an den Seiten von unten auch verschimmelt, Fotos habe ich von allem! Zeugen die bestätigen das über 2 Jahre nichts gemacht wurde habe ich auch mehrere, ebenso einen Zeugen der bei der Übergabe dabei war als der Vermieter über diese privaten Dinge erzählt hat.

LG und danke für Antworten

Wohnung, Schimmel, Recht, Vermieter
Frist setzen an Vermieter? Wohnungstür defekt?

Hallo ihr lieben.

Mein Bruder und ich sind ende Juli umgezogen. Seit dem 10.08. ist es so, das unsere Wohnungstür sich nicht mehr abschließen lässt (Neubau, Erstbezug. Vermutlich verzogen?). Ich habe das zuerst an dem Hausmeister gemeldet, aber keine Antwort bekommen. Im zweiten Anlauf hab ich mich via Mail an meinen Vermieter direkt gewendet. Der bestätigt, das es sich um einen Baummangel handelt und den Bauträger (Züblin) informiert. Seither ist nichts passiert (3x nachgehakt ohne konkrekte Zusagen oder Terminzusagen).

Das alles ist jetzt also fast 2 Monate her und langsam Platzt mir der Kragen. Daher habe ich gerade einen Text formuliert denn ich via Mail verschicken möchte. Hier der verfasste Text:

Nunmehr sind seit meiner ersten Mail fast zwei Monate vergangen. Mit dem Ergebnis das nichts passiert ist. Es gab keine Rückfragen oder irgend ein Lebenszeichen von irgendwem. Ich kann meine Wohnungstür nicht abschließen, was, das können Sie sich sicher denken,bei mir immer ein etwas mulmiges Gefühl hinterlässt. Vor allem dann, wenn wir wegfahren. Von dem nicht bestehenden Versicherunsschutz im Schadenfall mal abgesehen. Ich weiß, es ist ein Neubauprojekt das alle beteiligten einspannt. Uns war auch von Anfang klar, das es Kinderkrankheiten gibt und wir auch bereit sind das zu tolerieren. Was ich allerdings nicht tolerieren kann ist, das ich einfach in der Luft hänge ohne vernünftige Informationen. Ich möchte ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter haben, auch weil mein Bruder und ich uns hier wohlfühlen.
Ich bin mit dieser Situation nicht glücklich. Wir zahlen gutes Geld für unsere Wohnung und da kann ich verlangen, das ich meine Tür abschließen kann.
Ich mach das wirklich nicht gerne. Aber ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 08.10.2021. Bis dahin möchte ich eine konkrete Zusage haben, wann ich mit einem Termin zur beseitigung des Problems rechnen kann.

Meine Frage: Ist das vielleicht noch zu früh? Muss ich mehr Zeit einräumen? Ich bin dahingehend etwas hin und her gerissen.

Wohnung, Recht, Vermieter, Mangel
Vermieter übergibt Wohnung zu spät?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnung-bei-mietbeginn-nicht-beziehbar-ansprueche-des-mieters_115277.html

Also,

ich hab ein Vertrag für eine Wohnung, den ich am 01.10.21 laut Mietvertrag renoviert beziehen werde, unterschrieben.
Vertrag wurde unterschrieben, mein Ansprechpartner von der Firma hat sich direkt danach gewechselt.
Und ich habe mir nichts mehr dabei gedacht, weil mir versichert wurde, es ist jetzt alles geklärt und ich muss nur noch abwarten bis ich einziehen kann.

Wir haben versucht ein Monat vorher meine Ansprechpartnerin der Firma anzurufen und sie ist nie dran gegangen. Wirklich nie. Hat keine Nachrichten beantwortet, gar nichts. Haben den zuständigen Hauswart angerufen, der war im Urlaub, wir mussten warten bis er wieder da ist.

20 Tage vor Einzug ist er endlich dran gegangen, die Ansprechpartnerin der Firma immer noch nicht. Wir haben die Wohnung besichtigt und gesehen, dass NICHTS renoviert wurde. Einfach alles war genauso, wie bei der ersten Besichtigung.

Der Hauswart hat einen neuen Sanierungsteam beauftragt. Hat uns versprochen, Wohnung wäre am 01.10 bezugsbereit.

Ansprechpartnerin ist IMMER noch nicht dran gegangen. Ein zwei Wochen sind vergangen und dann hat sie endlich zurück gerufen. Meinte, wäre nicht ihre Schuld weil der vorherige Ansprechpartner alles geregelt hat und nicht sie. Ja toll. Sie hätte keine Ahnung von irgendwas.

Heute Hauswart angerufen um ein Termin für die Wohnungsübergabe zu machen. Er meint, die Wohnung wird erst zum 01.10. Fertig sein und ich kann Sie Ihnen am 02.10 oder 03.10 übergeben. Ja, was nun?

Was wäre, wenn ich jetzt meine alte Wohnung vorher gekündigt habe und am Ende dieses Monats hätte ausziehen müssen? Wo sollen meine ganzen Sachen hin? Wo soll ich schlafen?

auf der Seite https://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnung-bei-mietbeginn-nicht-beziehbar-ansprueche-des-mieters_115277.html steht, dass man eine 100% Mietminderung verlangen kann. Ist das wirklich möglich?

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter
Darf Vermieter Hund verbieten?

Hallo zusammen,

Ich habe Mal eine ziemlich wichtige Frage. Wir haben uns einen American Bully Welpen zugelegt, er stammt von dem American Bully eines Freundes der Familie ab. Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (16 und 11 Jahre) und wohnen in einer 140m² großen Dachgeschoss Wohnung. Der Welpe ist ein super ruhig, lieb und verschmust und gerade 14 Wochen alt.

Wir hatten eigentlich immer ein ziemlich gutes Verhältnis zu unserem alten Vermieter, der hat jedoch vor kurzem erst gewechselt und mit den neuen Vermietern haben wir leider nur Probleme. Als wir heute mit dem kleinen nachhause gekommen sind, sind wir ihm zufällig über den Weg gelaufen und er hat direkt gesagt das Hunde im Haus nicht erwünscht wären (obwohl eine Dame im Haus schon bereits seit Jahren einen Hund besitzt) als ich das ihm gegenüber erwähnt habe meinte er darauf hin, der Hund wird bestimmt riesig (hat dabei auf ca. 110cm/Hüfthöhe gezeigt) und meinte nur wir müssten uns irgendwas einfallen lassen, das geht so nicht.

Ich selber bin gerade wirklich ein bisschen platt, da wir seit 11 Jahren hier leben und Haustiere oder ähnliches nie ein Problem gewesen sind. ich habe wirklich Angst, das wir den kleinen wieder weggeben müssen, da er uns allen schon wirklich ans Herz gewachsen ist.

Kann unser Vermieter den Hunde einfach so verbieten, soweit ich weiß darf er ein allgemeines Verbot ja überhaupt nicht aussprechen. Reicht der Grund der Hund wird zu groß werden aus um das Verbot doch durchzusetzen? Vielleicht sind ja hier ein paar erfahrene Leute die uns weiterhelfen können...

Danke schonmal im vorraus

Hund, Mietrecht, Vermieter, bully, Welpen, American Bully
Vermieter will die Kaution für die Nk Abrechnung einbehalten, darf er das?

Hallo ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Wir haben vor etwa 3 Wochen die Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll usw gemacht. Dort meinte er, das er die Kaution mit der nächsten Nebenkosten Abrechnung auszahlt was einen Monat dauern kann. Mit der Nk Abrechnung 2021 würden wir dann in Verbindung bleiben, da diese ja erst Ende 2022 kommen wird.

So jetzt gestern hat er gesagt das die Nk Abrechnung fertig ist und ich ein Guthaben habe von knapp 400€ was er mir überweisen wird. Ich meinte dann zu Ihm das er mir dann die Kaution auch überweisen kann. Daraufhin meinte er das er von Anfang an meinte das er die Kaution bis Ende nächstes Jahr einbehalten wird falls es nächstes Jahr eine Nachzahlung geben sollte. Damit bin ich nicht einverstanden und meinte zu Ihm das es Schwachsinn ist die komplette Kaution einzubehalten wenn ich dieses Jahr schon ein Guthaben habe von 400€ habe ist es sehr unwahrscheinlich das eine Nachzahlung in höhe von 1000€ kommt was das rechtfertigen würde. Er meinte nur es ist für seine Sicherheit.

Dazu kommt noch, dass die Wohnung 3 Monate leer steht, weil die Miete bis einschließlich Oktober gezahlt wurde ich aber schon am 1.8 ausgezogen wurde.

Jetzt meine Frage kann er das einfach so einbehalten?

Auf mein Angebot das er 340€ der Kaution bis zur nächsten Nk Abrechnung einbehalten kann für seine „Sicherheit“, meinte er nur das er auch 340€ behalten kann und die Sache damit erledigt wäre egal ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung kommt. Was auch keinen Sinn ergibt

Bitte gebt mir einen Rat ich kann mir nicht vorstellen, dass das Rechtens ist.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wirtschaft und Finanzen
Wohnung unordentlich/dreckig Stress mit Vermieter?

Hallo,
Mein Vermieter hat mir heute gesagt, dass die Mieterin über mir kein Internet und Telefon hat und einen Techniker kommen lassen muss, der an den Anschlusskasten ran muss.
Dieser Kasten für das ganze Haus befindet sich in meiner Wohnung hinter der Tür.
Ich war jetzt seit einem Jahr nicht mehr in der Wohnung, da ich aufgrund der Pandemie von zu Haus aus arbeiten konnte und deshalb bei meiner Familie war die in einem anderen Bundesland wohnt.
Ich weiß auch nicht mehr in welchem Zustand meine Wohnung sich befindet, es wird wahrscheinlich super staubig sein und da ein Jahr lang nicht gelüftet worden ist auch dementsprechend stickig bzw, wird es dort riechen.
Ich habe meinem Vermieter gesagt dass ich es nicht möchte das er oder der Techniker mein Schlafzimmer, Bad oder Küche betreten, was er so akzeptiert hat und er sagte der Techniker müsse echt nur hinter meine Einganstür.
Ich habe jetzt große Sorge, dass mein Vermieter aufgrund des Geruchs oder der staubigen Wohnung ( ich weiß nicht einmal mehr ob ich überhaupt aufgeräumt habe ) sich dann doch meine ganze Wohnung anschaut, ich weiß er darf das nicht ohne meine Erlaubnis.. ich denke nicht das er mir Kündigen wird, denn wie gesagt ich hatte nicht geplant ein Jahr wegzubleiben und natürlich ist es meine Verantwortung gut auf die Wohnung zu achten.. aber ich habe Sorge das er mir vielleicht die Wohnung kündigt..
Muss ich da besorgt sein ?
Sollte ich vielleicht vorher einfach sagen, dass die Wohnung nicht ordentlich ist ?

Wohnung, Vermieter
Handschriftlich geänderte Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag gültig?

Hallo Leute,

auf einem gesonderten Dokument haben wir mit dem Verwalter der Mietwohnung die wir bewohnten eine Abgabe ohne Wartungsarbeiten wie Malern oder tapezieren susgemacht - ausschließlich besenrein soll die Wohnung sein.

Der Verwalter schrieb diese Änderungen handschriftlich in ein vorgefertigtes Schriftstück ein, strich die vorgedruckten Regelungen (zum Übergabezustand) und ersetzte sie durch eigene Anmerkungen (besenrein, mehr nicht). Unterschrieben hat er mit Datum und seinem Namen auf der zweiten Seite (nicht zusätzlich direkt an der Änderung).

Dieser Verwalter starb vor einem Jahr und jetzt erkennt der Vermieter die Zusatzversicherung nach unserer kürzlichen Kündigung nicht an. Diese läge ihm nicht vor und er wisse nichts davon.

Seine neue Verwaltung und er drängen uns mit kleinen Anmerkungen wie "und auf so einen Gerichtsprozess haben wir alle keine Lust, das ist lang und teuer" zur Aufbesserung und zum neuen Tapezieren sowie neu Streichen der Decken. Also keine direkte Drohung, aber schon eine gewisses unterschwelliges Säbelrasseln.

Wir haben beim Einzug die Wohnung in einem schlechten Zustand übernommen und Material und Arbeitsstunden als Kaltmieten erlassen bekommen, der Vermieter ließ schließlich durch die Verwaltung noch Decken abhängen und den Boden neu verlegen. Eigentlich nett und wir hatten immer ein gutes Verhältnis. Aber abgemacht ist abgemacht hätte ich gesagt.

Was sagt ihr, macht es Sinn einen Anwalt oder den Mieterbund mal drüber schauen zu lassen? Der Vermieter sagte, er sehe die Sache rechtlich anders (haha, natürlich tut er das).

Ich habe bisher nur gesagt, dass ich mich mir der Verwaltung nochmal zum Reden treffe und an einer gemeinsamen Lösung interessiert bin.

Vielen Dank für eure Tipps und einen schönen Abend.

Recht, Mietrecht, Vermieter, Verträge kündigen
Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Jura, Mietverhältnis, Wohnungsbesichtigung
Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

Sehr geehrte GuteFrage Community,

ich habe einen komplizierten Mietrechtsfall mitgebracht und wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung zu meinem Fall geben könntet.

Meine Familie besitzt einen Bauernhof in Oberbayern. Leider haben wir uns dazu hinreißen lassen unseren Privatgrund nahe des Stalles zu vermieten. Dieser Mieter hat sich dort eine Art mobiles Heim (Wohnwagen trifft es eher) eingerichtet. Eine gemeinsame Nutzung des Bades und der Küche im nahegelegenen Wohnhaus wurde ihm eingeräumt (mündlicher Mietvertrag). Da die genutzte Fläche weit unter 75m² liegt, greift in Bayern meines Wissens die Verfahrensfreiheit und man benötigt keine Baugenehmigung für solche Geschichten.
Nun hat sich jener Mieter in den letzten 2 Jahren miserabel benommen (er wohnt hier seit etwa 4 Jahren) - Beleidigungen lagen an der Tagesordnung und er lag mit seinen Mieten weit im Rückstand (mehrmals mind. 3 Monate), sodass wir ihm eine letzten Endes eine rechtskräftige Kündigung (schriftlich) ausgehändigt haben, die er auch zur Kenntnis genommen hat.

Ich habe ihm damals eine Frist von 6 Monaten eingeräumt (aus reiner Kulanz), innerhalb derer er seine sämtlichen Sachen packen und das Grundstück verlassen sollte. Nun hat er sich, wie es leider zu erwarten war, nicht darum bemüht einen anderen Platz zu finden und die Frist von 6 Monaten ist abgelaufen.

Da er Küche, Bad, Waschmaschine im Wohnhaus laut Mietvertrag nutzen durfte, dachte ich es wäre sinnvoll bzw. rechtlich konsequent ihm diese Nutzungsrechte mit Ablauf der Frist zu verwehren. Die große Frage ist: Wäre so eine Entziehung rechtens und darf ich den Mieter gegebenenfalls auch mit den nötigen Mitteln meines Hauses verweisen wenn er mein Hausrecht bricht durch unrechtmäßiges Betreten?

Kündigung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag, mieten
Kann mir der Geschädigte den Betrieb für die Reparatur vorschreiben?

In meiner Wohnung, in der Ich Mieter bin, habe ich ausversehen mein Waschbecken kaputt gemacht. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen, mit mehreren tausend Wohnungen. Meinen Vermieter und meiner Versicherung habe ich den Schaden gemeldet. Die Versicherung sowie der Vermieter erlaubt mir ein anderes Waschbecken einzubauen. Die Versicherung bezahlt den entstandenen Schaden vom beschädigten Waschbecken, dazu benötigen die einen Kostenvoranschlag. Mein Vermieter nannte mir nach der Schadensmeldung ein Unternehmen welches die für die Reparatur beauftragen haben.
Bei diesen Unternehmen habe ich mir einen Kostenvornschlag für das beschädigte Waschbecken inklusive Einbau geben lassen (Rechnung für die Versicherung). Zudem habe ich mir einen Kostenvoranschlag für das Becken geben lassen welches ich gern haben wollte. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Einbaufirma total überteuerte Preise mir in Rechnung stellt, z.B. kostet das Waschbecken welches ich beschädigt habe laut UVP 154,70 Euro. Im stationären handeln, z.B. in Bauhaus 64 Euro, im Internet Handel kostet das Waschbecken zwischen 60 und 100 Euro (günstigster und teuerster Anbieter). Das Unternehmen möchte mir für das Waschbecken aber 184 Euro in Rechnung stellen (ohne Ab und Einbaukosten und An und Abfahrtkosten). Bei meinen gewünschten Waschbecken sieht die Preisgestalltung genauso überteuert aus. Preis liegt wieder über die UVP. Kein Händler verlang nicht ansatzweise soviel für das Becken als er. Die Firma, die von meinen Vermieter beauftragt wurde, weigert sich das ich das Waschbecken im Vorfeld selbst kaufe (kein Einbau von selbst organisierten Materialien) und die das dann einbauen.

Frage: kann mir der Vermieter als Geschädigter mir vorschreiben von welchen Betrieb ich das Waschbecken einbauen lassen muss ? Schließlich muss ich ja auch die Rechnung, bzw. den Schaden selbst bezahlen. Meine Versicherung konnte mir die Frage nicht beantworten.

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Nachbarn streiten lautstark, was soll ich tun?

Guten Morgen zusammen,

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und wurde gegen fast 5:00 Uhr aus dem Schlaf gerissen, da die Nachbarn über mir sich lautstark gestritten haben, Schimpfwörter gefallen sind und es immer wieder gepoltert hat. Die Frau hat am meisten rumgeschrien und der Mann war immer recht leise. Das kommt nicht zum ersten Mal vor. Es kam auch mal am Tage vor. Da hat es mich genauso genervt, aber es war zu verkraften, weil es mitten am Tag gewesen ist und da eine Beschwerde nicht not getan hätte. Jetzt ist es so, dass es wieder besonders stark war. Ich wohne leider unter denen und bin durch den lautstarken Streit vorhin wach geworden, da die Wohnungen hier ziemlich hellhörig sind. Ich wollte bei denen klingeln, dann haben sie schon die Wohnung verlassen und ich habe dann direkt meine Haustür aufgemacht und habe sie erstmal zur Rede gestellt, dass hier noch andere Leute wohnen und es viel zu laut ist! Die Frau war sich keiner Schuld bewusst und meinte, dass ich das ihrem Partner? Freund? Sagen solle. Ich meinte zu ihr, dass ich es ihr aber sage, da sie die einzige war, die man am meisten gehört hat! Ich habe dann auch mit der Polizei gedroht, wenn es nicht endlich mal aufhört. Dazu hat die Frau ebenfalls nichts gesagt und hat weiterhin auf ihrem Partner? Freund? Verwiesen. Dann habe ich die Tür wieder zugemacht. Beide scheinen einen Migrationshintergrund zu haben. Sie ist Afrikanerin, laut ihres Aussehens, spricht aber perfekt Deutsch und er ist mehr so der südländische Typ. Aber kein Afrikaner. Ich habe absolut nichts gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Überhaupt nicht. Nur, ist dem beiden nicht bewusst, dass es auch noch Leute in dem Haus gibt, die schlafen wollen??? Was kann ich jetzt noch machen? Es geht so definitiv nicht mehr weiter und ausziehen kann ich auch nicht, da ich vom Amt lebe und mir keine Mietkaution in Form von einem Darlehen genehmigt wird und ich zudem meinen Umzug komplett selbst bezahlen muss. Ich muss hier also noch wohnen bleiben, leider, was mir psychisch unter Anderem ziemlich zusetzt. Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Ich habe echt die Nase voll! Erst recht von solchen respektlosen Menschen, die nicht an ihrer Umgebung denken!

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Vermieter behält meine zu viel gezahlte Miete nach Kündigung ein?

Hallo ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor ein paar Monaten in meiner Wohnung ein paar Mieten im voraus gezahlt was sich jetzt als Fehler herausstellt, denn ich habe den Mietvertrag jetzt gekündigt und bin ausgezogen, die Wohnung steht jetzt seit etwa einem Monat leer.

Ich habe mit meinem Vermieter den ganzen Monat diskutiert das er doch bitte mir die zu viel gezahlten Mieten mir überweisen soll, was er aber einfach nicht machen möchte. Er meinte zu mir das er die Mieten behalten möchte bis er die Wohnung gesehen hat und schauen will ob es Reperaturkosten gibt die höher als die zurückgelegte Kaution entsprechen.

So heute hat er sich die Wohnung nun angeschaut und meinte das sie eigentlich ganz gut ausschaut es aber ein paar schmutzige stellen gibt die ich bitte reinigen solle, dabei handelt es sich lediglich um Fenster und Heizungen die ich nicht geputzt hatte. Ich meinte dann also zu Ihm das er mir doch bitte die 2 zu viel gezahlten Mieten geben soll, da er ja sieht, dass es sich lediglich um Putzangelegenheiten handelt und in der Wohnung keine großen Beschädigungen sind die große Kosten verursachen würden.

Er blieb aber stur und meinte das er mir die Mieten immer noch nicht geben will, ich diskutierte wieder mit ihm und meinte für was er das denn nun behalten will es sind keinerlei Beschädigungen in der Wohnung was das rechtfertigen würde. Er meinte daraufhin wenn er eine Putzkraft beauftragen würde die dann die Wohnung reinigen würde wären die Kosten weit über der Kaution deshalb behält er die 2 Mieten vorerst ein. Die Kaution beträgt 1000€ und die 2 Mieten 1140€.

Was kann ich nun machen, kann er überhaupt diese 2 Mieten einbehalten? Ich bin am verzweifeln ich brauche dieses Geld ich habe Rechnungen zu zahlen.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter

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