Was bedeutet Kündigungsausschluss bis zum 31.03.23?
Wann kann man frühestens ausziehen, wenn man eine Wohnung mietet und ein Kündigungsausschluss bis zum 31.03.23 vereinbart ist?
9 Antworten
Du darfst zum 31.3.23 kündigen. Das bedeutet, dein Mietvertrag endet an diesem Tag, wenn deine Kündigung spätestens am 4. Januar 2023 dem Vermieter beweisbar zugestellt wurde.
Die Wohnung darf beiderseits nicht vor dem 31.03.2023 gekündigt werden. Sollte eine Partei am 01.04.2023 kündigen, ist die vertragliche Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Lautet die Kündigungsfrist z.B. 4 Wochen zum Monatsende, ist frühestmögliches Mietende der 30.05.2023
nein. Man kann am 31.03.23 den Vertrag lediglich unter Beachtung der Kündigungsfrist kündigen.
Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum 31.03.23 zulässig.
Dann kann, spätestens am 3. Werktag im Januar 2023, zum 31.03. gekündigt werden.
Im Mietvertrag steht: Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum 31.03.23 zulässig.
Dann kann natuerlich auch zum 31.3.23 gekuendigt werden. Die schriftliche Kuendigung muss dann spaetestens am 4. Januar 2023 beim Vermieter zugehen.
was in der Mail steht, interessiert nicht, nur das was im MV steht.
kannst du zum 31.03. Fristgerecht kündigen.
Wann darf ich die Wohnung kündigen? (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Miete) (finanzfrage.net)
Da hat wohl einer den gleichen Vermieter :) Also muss ich ab April 2023 keine Miete mehr zahlen, wenn ich rechtzeitig kündige, richtig?
Ausziehen kann man wann man will, wann bzw. zu wann frohestens man kündigen kann kommt auf den genauen Wortlaut des Kündigungsausschlusses an.
Steht im Vertrag das bis zum 31.3.2023 auf eine ordetnliche Kündigung verzichtet wird, kann man frühestens ab dem 01.04.2023 kündigen oder zum 31.03.2023, wenn der Zustatz "Die Kündigung ist früehstens zu dem genannten Zeitpunkt (oder in der Art) möglich" im Vertrag steht.
Dann kpmmt es es evtl. noch drauf an wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Denn die Vertragsbindung des Mieters darf maximal 48 Monate ab Vertragsabschluß betragen. Ansonsten wäre die Vereinbarung unwirksam.
Kündigungsausschluss zum 31.03.23 wurde im Begleitschreiben per Mail mitgeteilt. Im Mietvertrag steht: Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum 31.03.23 zulässig. Kann man dann nicht schon am den Vertrag am 31.03.23 beenden?
Dann kann zum 31.03. gekündigt werden.
Wenn da stehen würde
"Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien frühestens AB 31.03.23 zulässig."
könnte erst zum 30.06.2023 gekündigt werden.
Dass eine Kündigung beidseitig ausgeschlossen ist - maximal möglich für 4 Jahre
Du kannst erst nach Ablauf der Frist kündigen und die selbst kann vor Ablauf der Frist nicht gekündigt werden sofern du deine Miete fristgerecht bezahlst - einseitig oder beidseitig muss im Vertrag festgehalten sein
Es besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung trotz dieses Ausschlusses , die ist aber an Bedingungen geknüpft
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html
Schau mal hier wenn es stärker ins Detail gehen soll
https://www.mietrecht.com/kuendigungsverzicht-mietvertrag/#sonderkuendigungsrecht
Du kannst erst nach dem 31.03.2023 eine Kündigung einreichen. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis frühestens zum 30.06.2023.
Es kommt aber auf den genauen Wortlaut der Klausel und dessen Wirksamkeit an.
er kann bereits im Dez. für den 31.03. kündigen.
würde es "Kündbar AB" lauten, dann erst nach dem 31.03.
Was anderes habe ich auch nicht behauptet, nach dem der Fragesteller den Wortlaut im Kommentar gepostet hat.
Kündigungsausschluss zum 31.03.23 wurde im Begleitschreiben per Mail mitgeteilt. Im Mietvertrag steht: Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum 31.03.23 zulässig. Kann man dann nicht schon am den Vertrag am 31.03.23 beenden?
Ja, in dem Fall endet das Mietverhältnis dann schon am 31.03.2023. Hier muss dann aber spätestens am 3. Werktag im Januar die Kündigung beim Vermieter liegen.
Kündigungsausschluss zum 31.03.23 wurde im Begleitschreiben per Mail mitgeteilt. Im Mietvertrag steht: Die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien frühestens zum 31.03.23 zulässig. Kann man dann nicht schon am den Vertrag am 31.03.23 beenden?