Ist der Mieter, oder der Vermieter verpflichtet ein Kautionskonto anzulegen?
Hallo,
der ich mit dem Vermieter nicht auf einen grünen Zweig komme, würde ich gerne eine fachkundige Meinung hören.
Für den Vermieter ist es zusätzliche Verwaltung die Einrichtung eines separaten Kautionskontos für meine Kaution zu machen laut seiner Aussage.
Die Kaution hat er bereits überwiesen bekommen mit dem Vermerk: Das er sie nicht auf seinem privaten Konnto verwalten kann. Das gefiel ihm nicht so. Er verlangte von mir ihm ein "Vermieter verpfändetes Sparkonto" zukommen zu lassen. Die Bank sagte jedoch, dass dieses der Vermieter anfragen müsse. Jetzt frage ich mich, wer muss den handeln. Ich bin meiner Pflicht nachgekommen und habe bereits 2 MMK überwießen. Jetzt soll ich mich aber für ein solches Mieterkonto kümmern. Ich habe ihn lediglich aufmerksam gemacht, dass er das Geld wo anders parken muss.
Was könnte ich dem Vermieter schreiben, damit er es versteht, da er von der alten Schule ist? Vielen Dank
7 Antworten
ich weiss das der Mieter es verlangen kann.
Aber was für ein Aufwand, so ein Konto zu führen, dass keine Zinsen bringt und auch noch Gebühren kostet, die man als Vermieter auch an den Mieter weiterreichen kann.
Darum habe ich das bisher ignoriert, und es hat sich auch kein Mieter beschwert oder nachgefragt. Welcher Mieter läuft deshalb zum Mieterverein und lässt ein Schreiben aufsetzen, dass mich zur Eröffnung eines solchen Peanuts Kontos verpflichtet ? Und welches Risiko hat er das sein Vermieter und Immobilienbesitzer in die Privatinsolvent geht ?
(ich vermiete eine einzige Wohnung)
Gegenfrage: würde es auch reichen, wenn ich einen Umschlag mit den Peanuts im Tresor aufbewahre mit der Aufschrift Mietkaution ?
Außerdem welcher Mieter geht zum Mieterschutzbund? Sie sagen Peanuts! Wenn ich knappe 1000€ richtig anlege kann ich es mit hebelwirkung mal 10 oder 100 machen... Und wozu sollte ich das machen? Ich finde es völlig am Tema vorbei was sie schreiben...
Was wenn die Leitzinsen Steigen? Und sie an der Stelle nichts von ihrem Geld haben weil sie als Vermieter es nicht sepparat angelegt haben?
Hallo.
Dafür ist der Vermieter verantwortlich
Mietrecht: Kaution richtig anlegen
Die Mietkaution wird in den meisten Fällen in Form einer Barkaution gestellt. Der Mieter überweist den entsprechenden Betrag direkt an den Vermieter bzw. zahlt diesen bar aus. Da gemäß Mietrecht die Kaution dem Mieter gehört und für den Vermieter nur eine Sicherheit darstellt, muss der Vermieter nach dem Mietrecht die Kaution anlegen. Diese Anlage hat insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäftsvermögen zu erfolgen. Darüber hinaus stehen dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche aufgelaufenen Zinsen aus dem Kautionsbetrag zu. Idealerweise regeln Vermieter die Anlage der Mietkaution über ein getrenntes Sonderkonto.
Das kenne ich gar nicht anders
Da Sie als Mieter unsicher darüber sind, ob „Ihre“ Kaution vom Zugriff möglicher Gläubiger des Vermieters geschützt ist, könnten Sie noch vor Überweisung der Kaution auch die Nennung eines insolvenzfesten Kontos verlangen, auf die er die Kaution überweisen soll.
Als Mieter haben Sie einen Anspruch auf einen Nachweis, dass die Kaution auf ein Treuhandkonto angelegt ist. Kommt der Vermieter dem nicht nach, können Sie als Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen (LG Mannheim, WuM 1990, 293, AG Mülheim, WuM 1990, 426).
Andererseits haben Sie die Kaution bereits geleistet und der Vermieter muss ein Kautionskonto als “offenes Treuhandkonto” führen, um Sie als Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen. Vereinfacht bedeutet das, dass im Falle der nicht getrennten Anlegung die Kaution vom Zugriff etwaiger Gläubiger des Vermieters nicht geschützt ist.
Sie können ja mal versuchen, dies dem Vermieter verständlich zu vermitteln!
Ich nutze seit der letzten Wohnung eine sog. Kautionsversicherung.
Die kann er nicht ablehnen. Er ist dazu verpflichtet die anzunehmen
So ist es, die Bankbürgschaft muss der Vermieter auch akzeptieren.
Der Vermieter muß sich an Recht und Gesetz halten. Da du es nicht prüfen kannst, und deiner Pflicht nachgekommen bist, wäre ich an deiner Stelle erstmal zufrieden.
Ich finde es etwas krass, den Vermieter auf selbstverständliche Dinge hinzuweisen. Kein Wunder, das du mit dem Vermieter Zoff hast, wenn du ihn wie ein kleines Kind behandelst. Ich wäre da auch sauer!
Die Kaution kann z. B. auch mittels einer Bürgschaft oder in Raten überwiesen werden.
Dann sag uns doch mal, wie ein Vermieter sich an Recht und Gesetz halten soll, wenn die Sparkassen und Banken ihm keine Option mehr zur gesetzestreuen Anlage einer Barkaution bieten?
Die Argumentation ist imho Quatsch. Sonst hätten alle das gleiche Problem.
Zur Not soll er Mitglied bei Haus und Grund werden. Die bieten einen Kautionsservice an.
Nein, ist kein Quatsch. Weder meine Sparkasse noch die VoBa des zukünftigen Mieters bieten - ausser eines Mietavals für den Mieter- etwas gesetzestreues an. Und mit Haus und Grund habe ich vorher telefoniert. Die Dame am Telefon sagte mir, sie wisse von keiner anderen Alternative.
Bei Suche nach "Kautionsservice" auf der Haus und Grund Website kommt ebenfalls kein Resultat.
Das ist - wenn überhaupt noch valide - fuer Jena und Umgebung und mein Haus und Grund bietet das nicht an.
Ok, wenn es genau DEIN Haus&Grund Verein nicht anbietet, würde ich denen mal auf die Füße stehen.
Aber normalerweise kannst Du zu jeder Bank gehen und bekommst da ein Kautionskonto.
Was verstehst Du denn unter "gesetzestreuer Anlage", was Dir vermeintlich fehlt??
Die Kaution muss insolvenzsicher und getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden. Die Sparkasse bietet mir als Vermieter lediglich Sparkonten, die beides NICHT sind und sogar in die Erbmasse fallen würden. Die VoBA bietet gar nichts an.
Dem Mieter bietet die Sparkasse ein Mietkautionskonto mit Verpfändung an, aber nur wenn er auch Kunde der Sparkasse ist ... wozu er ein Girokonto anlegen muss, was wiederum ca. 70 Euro im Jahr kostet ... (unabhängig davon soll das Mietkautionskonto dann auch noch einmalig 50 Euro kosten)
Hä? Der Mieter richtet das ein. Und entweder bekommst Du als Vermieter das mit einem Sperrvermerk versehene Sparbuch oder Du bekommst eine Verpfändungsurkunde.
Zeiten ändern sich! Der Mieter ist Kunde bei der VoBA. Die bietet nur einen Mietaval an, kein Sparbuch, kein Mietkautionskonto. Wenn der Mieter bei meiner Sparkasse ein Mietkautionskonto haben möchte, so muss er Kunde sein (in dem er ein Girokonto eröffnet). Ansonsten bietet die Sparkasse mir als Anlageform nur das Sparbuch, welches nicht gesetzeskonform ist.
Ich frage mich dann aber, wie es sein kann, das es wohl doch gesetzeskonform geht?!? Oder meinst Du, bestehende Mietkautionskonten sind nicht gesetzeskonform?
Ich kann als Vermieter bei der SPK kein Mietkautionskonto anlegen, das kann nur der Mieter. Es geht in diesem Thread doch primär darum, wie der Vermieter die ihm obliegende Pflicht bei Standard Sparkassen und Banken derzeit erfüllen kann.
Dann kannst Du das Geld vielleicht noch in bar in ein versichertes Schließfach reinlegen und die Zinsen später aus eigener Tasche bezahlen?!?
Auch das ist nicht gesetzeskonform ...
Ich habe iÜ die Hausbank angeschrieben und warte auf Antwort.
Ich bin mal gespannt :) Bitte sage bescheid, wenn Du etwas hörst.
Wow, die antworten doch schneller als erwartet
"Bitte beachten Sie, dass wir Mietkautionskonten von Vermietern mit Wohnsitz in Bayern erst ab einem Kautionsvolumen von EUR 5.000,00 und in übrigen Bundesländern erst ab einem Volumen von 15.000,00 anlegen können"
Ganz schön diskriminierend, meiner Meinung nach, diese Unterscheidung nach BL ;)
Scheinbar ist es für ihn aber nicht selbstverständlich. Wenn sie wüssten wie er uns behandelt...
Naja, das kann ich leider nicht beurteilen. Ich würde halt zur Not irgendwo hinziehen, wo es besser ist. Leider weiß man das aber auch erst hinterher.
die wurde strikt weg abgelehnt.