Mein Partner, mit dem ich laut Rahmenbedingungen in einer eheähnlichen Gemeinschaft stehe, bewohnt gerade mit einem Mitbewohner eine Wohnung. Nun erscheint es uns allen aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht sinnvoll, das ich dort mit einziehe.

Der Vermieter stimmt dem allerdings ohne Angabe von Gründen nicht zu, obwohl eine 95qm große Wohnung ja angemessen wäre für drei Personen, zumindest laut allen Tabellen, die ich bis dato finden konnte.

Nun zu meiner Frage: Kann der Vermieter Nein sagen, auch wenn wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben?