Unfall durch herumliegendes Spielzeug im Treppenhaus?
Letzte Woche hat sich meine Freundin im Treppenhaus verletzt, weil sie im Treppenhaus auf herumliegendem Kinderspielzeug ausgerutscht ist. Dabei hat sie sich eine Rippen- und Hüftprellung zugezogen und eine grosse Beule am Kopf inkl. zwei Tagen Kopfschmerzen zugezogen. Es wurde ein Gutachten im Spital erstellt zur Dokumentation.
Das Gespräch mit dem Nachbarn, welcher der Vater vom vermuteten Kind ist, verlief nicht sonderlich zielführend. Er hat abgestritten, dass es sein Kind war und dass es die anderen Kinder von der anderen Liegenschaft waren mit denen seine Tochter spielen. Daraufhin hat er gesagt es seien Kinder und man muss halt schauen wo man hintritt. Daraufhin wurde es kindisch.
Wir wollen nun das Konsequenzen folgen für die Verursacher, da es auch nicht das erste Mal ist und immer wieder Probleme mit herumliegendem Abfall und anderer Dinge gibt.
Was kann man hier am besten machen ausser zur Polizei gehen und Anzeige erstatten und die Verwaltung welche meist tatenlos ist zu informieren?
10 Antworten
Auch die Polizei wird da wenig machen können, zumindest erkenne ich beim Nachbarn keinen Straftatbestand.
Wenn ihr aufgrund der Verletzungen Schadenersatzansprüche geltend machen könnt/wollt, bleibt nur der Gang zum Anwalt, der Eure Interessen vor Gericht durchsetzt.
Aber:
Er hat abgestritten, dass es sein Kind war und dass es die anderen Kinder von der anderen Liegenschaft waren mit denen seine Tochter spielen
Dann steht hier Aussage gegen Aussage, solange Du nicht beweisen kannst, dass es das Spielzeug dieser Familie war.
Ggfs. macht sich hier auch der Vermieter haftbar. Stichwort: Verkehrssicherheit.
Das Kind ist nur vermutet. Nach Sicherstellung des Spielzeugs hätte vielleicht die Chance bestanden, den/die wahre Besitzer/in ausfindig zu machen.
Daraufhin hat er gesagt es seien Kinder und man muss halt schauen wo man hintritt.
Womit er nicht unrecht hat. Nach deutschem Recht (wie in Österreich?) würde ggf. eine Aufsichtspflichtverletzung eine Haftung der Eltern ergeben. Diese hängt einerseits vom Alter ab und müsste für den konkreten Fall auch erst einmal nachgewiesen, bzw. gerichtlich festgestellt werden.
Bei einem Kind ab ca. 6 Jahren bis 13 Jahren hat man damit so gut wie keine Chance. Einerseits muss es noch dazu im eigenen Haus nicht ständig beaufsichtigt werden und andererseits ist ein Kind in diesem Alter für nichts haftbar zu machen.
Und der Teilsatz, "muss man halt schauen, wo man hintritt, gilt immer und überall, was evtl. Ersatzansprüche auch nicht einfacher durchsetzbar macht. Auch rein versicherungstechnisch hätte der Vater keine Schuld anerkennen dürfen. So ist es in Deutschland. Vielleicht gelten in Österreich etwas andere Gesetze.
Die Polizei unternimmt nichts bei herumliegenden Müll oder Sachen i Treppenhaus.
Verwaltung informieren, aber das wird auch nicht viel bringen. Es sind Kinder und die lassen schon mal etwas liegen.
Gibt mindestens ein Schreiben von der Hausverwaltung. Mehr weiß ich nicht, da ich die rechtlichen Möglichkeiten nicht kenne.
Dann bekommen sie ein Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.
Im Treppenhaus hat der Hausbesitzer die Verkehrssicherungspflicht. Dieser kommt er nach indem er eine Hausordnung erstellt. Darin sollte natürlich enthalten sein, dass dort NICHTS herum zu liegen hat.
Kommt es zu einem Unfall, ist die Hausordnung offensichtlich verletzt worden. Dann stellt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Eigentümer von der Haftung frei, indem sie den Schadensersatz ablehnt, oder reguliert.
Wenn sie reguliert, wird sie den tatsächlich haftbaren Mieter, versuchen in Regress zu nehmen.
In diesem Fall haften tatsächlich die Eltern dafür, dass die liegen gelassenen Spielzeuge ihrer Kinder, aus dem Treppenhaus entfernt werden.
Versäumen sie ihre Aufsichtspflicht, sind sie auch haftbar.
Ist es wirklich eine Aufsichtspflicht Verletzung? Eltern müssen nicht immer zu ihren Kindern schauen.
So ganz einfach ist es nicht, dass hier die Kinder bzw. die Eltern belangt werden.
So ganz Sicher wäre Ich mir nicht ob man hier von Aufsichtspfichtverletzung reden kann.
Im Flur hat ÜBERHAUPT nichts rum zu liegen. Darauf haben die Eltern ihre Kinder hinzuweisen.
Und das haben sie vielleicht auch getan, aber es sind Kinder und je nach Alter kann die Einsichtsfähigkeit noch bestritten werden, sodass weder Kinder noch Eltern haftbar gemacht werden können.
Beispiel: Kind mit 7 Jahren geht mit spitzem Gegenstand an Autos entlang und verkratzt sie. Dem Kind fehlt die Einsichtsfähigkeit, dass es gerade großen Schaden anrichtete und den Eltern kann man in diesem Alter nicht unbedingt eine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen, denn viele Kinder gehen in dem Alter schon allein von der Schule nach Hause o. ä. Wege, ohne dass zwingend eine Begleitung der Eltern erforderlich ist. Nicht einfach das Thema!
Aber kann man wirklich von Eltern verlangen, dass sie alle 5 Minuten nachsehen, ob Kind irgendwas im Flur zurück gelassen hat? Ich stelle mir die konkrete Situation so vor:
Kind spielt im Flur mit kleinen Autos. Kind muss dringend Pippi, saust zur Wohnungstür und klingelt wie wild. Papa macht auf und Kind verweist auf die äußerste Dringlichkeit der Angelegenheit. Papa nimmt Kind unter den Arm setzt es schnellst möglich auf den Topf und schon hört er einen Schrei vom Flur...
Wann hätte er jetzt den Flur rechtzeitig frei räumen sollen?
Es war also dunkel und etwas glatt, und festgehalten am vorgeschriebenen Handlauf hat sie sich auch nicht.
Ich früchte, da wird keine H. etwas bezahlen, warum auch?
Die Hausverwaltung kann das verbieten, z B. aus feuerpolizeilichen Gründen. Dann müssen sich die Mitparteien dran halten und die Eltern müssen entweder hinter ihren Kindern herräumen oder sie entsprechend erziehen.
So kenne ich das.