Umfrage: Würdet ihr auch an Hartz4 - Empfänger vermieten?

Das Ergebnis basiert auf 54 Abstimmungen

ja 50%
nein 41%
andere Antwort : 9%

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ja

Ich vermiete schon seit ca. 10 Jahren 2 ETWs in Quickborn an ALG2-Empfänger. Bisher nie ein Problem damit gehabt.

Natürlich spreche ich vorher ausgiebig mit ihnen über ihre persönlichen Verhältnisse und warum sie in ALG2 gerutscht sind. Wenn sie mir dann sympathisch sind die Sachlage plausibel, dann bekommen sie auch einen Mietvertrag.


andere Antwort :

Das würde ich nur tun, wenn ich diese Person schon länger kennen würde und somit einen Erfahrungswert vorliegen hätte. Denn der Kündigungsschutz ist bei Harzt-IV-Beziehern nicht zu unterschätzen. Denn wenn die Miete regelmäßig eingeht, aber der Mieter nicht korrekt ist, dann gibt es Themen. Und was man als Vermieter_in an Vorauszahlung zu bringen hat, um einen Mieter aus dem Haus zu klagen, das ist ja bekannt. Ebenso ist genau darauf zu achten, dass bei Mietschäden durch so einen Mieter, die Kosten nicht gedeckt sind, da diese ja bekanntlich unter der Pfändungsgrenze liegen. Das muss jeder individuell entscheiden, wobei einem das auch jederzeit mit Gehaltsempfängern passieren kann.

ja

Ja, absolut!

Man muss ich jeden Mietergenauer anschauen, Egal ob Karriere_Akademiker oderjemanden, der aus welchen Grund auch immer im Bezug von Transferleistungen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
andere Antwort :

Das hängt immer von den Personen ab, die dahinter stehen und nicht davon, wer deren Geldbeutel füllt.

ja

Ja, weil es sogar ziemlich sicher ist, man kann es so einrichten, dass man die Miete Ende des Monats direkt vom Amt bezahlt bekommt.

Am besten immer zu einem persönlichen Gespräch einladen um den jeweiligen Bewerber näher kennen zu lernen.


schelm1  06.04.2022, 12:08
Ja, weil es sogar ziemlich sicher ist, man kann es so einrichten, dass man die Miete Ende des Monats direkt vom Amt bezahlt bekommt.

Was geschieht, wenn aufgrund von Sanktionen die Miete nicht oder nur teilweise fließt?

Kann der Mieter für von ihm verursachte Schäden erfolgreich in Anspruch genommen werden?

Wie verhält es sich wenn Nachforderungen aus Mehrverbrauch etc. vom Mieter nicht gezahlt werden können?

In was oder auch wie will man bei einem Sozialhilfeempfänger z.B. Pfändungen durchsetzen?

Wer bezahlt im falle einer Zwangsräumung die Kosten?

Mit der von Ihnen genannten "ziemlichen" Sicherheit kann wohl kein umsichtiger Vermeiter leben!

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vanillakisss22  09.04.2022, 03:20

Ja, kann man.

Das kann der Leistungsempfänger kann das aber jederzeit wieder ändern.

Das ist keine Garantie.

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