Vermieterrecht 3 Monatsmiete?

5 Antworten

Hallo Fabulanovacs,

du kannst deinem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen oder mit ihm einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Ansonsten gilt die Kündigungsfrist im Mietvertrag. Du kannst früher ausziehen, bezahlst aber bis zum Schluss - so wie es im Vertrag vereinbart wurde.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Das Mietverhältnis endet nach fristgerechter Kündigung. Für Mieter gilt die Dreimonatsfrist: Zugang der schriftlichn Kündigiung bis 3. Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Fazit: Bis zu diesem Tag ist auch Miete (incl. Betriebskosten) zu entrichten.

Die Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate. Da kommst du vorher nicht raus. Auch bei einem Sterbefall nicht.

Vielleicht findest du einen Nachmieter. Wenn der vor Ablauf der 3 Monate einzieht, musst du ab dem Zeitpunkt nicht mehr zahlen.

Man kann auch versuchen, einige potentielle Nachmieter zu finden und sie dem Vermieter anbieten. Wenn er sich drauf einläßt, dann könnt ihr den Vertrag auch einvernehmlich vor der Frist auslaufen lassen.

Man hat seine Kündigungsfrist einzuhalten. Man kann problemlos vorher ausziehen, muss für den Zeitraum dieser Frist aber natürlich weiterbezahlen