TG Stellplatz verpflichtend und nicht nutzbar?

Folgendes Szenario:

  • Haus aus den 90er. Unterer Stellplatz in einer Duplex-Garage wird verpflichtend für 50€/Monat mitvermietet.
  • Auto passt nicht rein, obwohl es ein handelsübliches Modell ist (Hatchback, kein Combi oder SUV).
  • Stellplatz hat eine Maximalhöhe von 1.5m - da passt es nicht, auch wenn ich die Antenne abschrauben würde. Das Auto hat zwar 1.48m + Haifischflossenantenne 8cm. Außerdem kann ich doch nicht jedes Mal die Antenne abmontieren.
  • Bei der Besichtigung wurde ich nur gefragt, ob ich einen SUV fahre. Im Vertrag wird die Maximalhöhe nicht erwähnt, es ist lediglich von "Garage" die Rede, ohne weitere Limitierungen.
  • Untervermieten wäre als Option möglich, allerdings finde ich seit 2 Monaten niemanden, genau aus dem genannten Grund. Möglich wären vielleicht kleinere Modelle, aber diese parken anscheinend lieber auf der Straße.
  • Mit dem Vermieter habe ich schon gesprochen, allerdings wird es von ihm auf die leichte Schulter genommen ... "Sie können ja mit einem Nachbar tauschen". Das Ding ist - niemand möchte tauschen, wozu auch? Da passt doch kaum ein modernes Auto rein.

Ist das ein Minderungsgrund im Bereich Miete? Wie viel? Kann ich den Stellplatz kündigen? Mir wurde vom Vermieter und auch auf GuteFrage gesagt, dass es nur gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden kann (weil 1 Mietvertrag). Okay, aber was bringt mir der Stellplatz, wenn ich den nicht nutzen kann und auch nicht untervermietet bekomme?

Im Endeffekt brauche ich einen Stellplatz und möchte den auch nutzen. Die Wohnung möchte ich nicht kündigen. Aber ich brauche keinen Stellplatz für 50€, den weder ich noch meine Freunde oder sonst jemand nutzen kann.

Mietrecht, Vermieter, Stellplatz, Tiefgarage
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