Assistenzhund in Berufsschule mitnehmen gestattet?

Es handelt sich um eine öffentliche Verwaltungsschule in Berlin. Bevor ich mich mit meinem Anliegen direkt an die Schule wende, möchte ich zunächst einmal hier nachfragen, ob vllt. schon jemand Erfahrung mit den Zutrittsrechten bzgl. Schule/Berufsschule in Berlin gemacht hat.

Hierzu ein paar Auszüge aus den Neuerungen des BGG (Drucksache 18/8428):

"Mit den Änderungsanträgen wird die Definition von Barrierefreiheit (§ 4 BGG-E) durch die Zulassung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel (zum Beispiel Blindenführ- oder Assistenzhunde) erweitert.(...)"

"Nummer 1a ergänzt (...) zur Klarstellung, dass die Nutzung von Hilfsmitteln, die behinderungsbedingt notwendig sind, zulässig ist. Von Hilfsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere auch Blindenführ- und Assistenzhunde umfasst. Im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Berlin und im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg sind ähnliche Regelungen vorhanden. Dort heißt es „Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.“

Landesgleichstellungsgesetz Berlin:

§ 4a – Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.

Für die (langfristige) Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit (habe ein Anfallsleiden) bin ich auf die Begleitung durch einen Assistenzhund angewiesen.

Ausgenommen von gesundheitlichen Gründen wie Allergien und Sicherheitsrisiken - darf die Berufsschule einem schwerbehinderten Schüler mit Assistenzhund den Zutritt verweigern?

Schule, Hund, Berlin, Recht, Behinderung, Berufsschule, Diskriminierung, Assistenzhund
Extrem unangenehmes Erlebnis in der Gemeinschaftsdusche?

Hallo erstmal,
Also wie einige von euch vielleicht schon wissen, war ich (m/16) gestern total nervös wegen meines heutigen Schwimmbadbesuches. Ich hatte Angst, dass mich jmd in der Gruppendusche sieht, den ich kenne, da ich mal probieren wollte, nackt zu duschen.
Wie ich erfahren habe ist es in diesem Schwimmbad sogar fast schon eine Regel, sich vor und nach dem Aufenthalt nackt abzuduschen. Also hab ich mich endlich überwunden.
Anfangs war alles in Ordnung, doch nach kurzer Zeit geschah etwas sehr peinliches.
Ich habe mit dem Rücken zu den anderen geduscht, sodass kaum jemand meine Penis sehen konnte o.Ä..
Als ich dann gemerkt habe, dass sich bei mir etwas untenrum regt, war ich extrem nervös, aber es war zu dem Zeitpunkt niemand anderes in der Dusche, von daher ging es. Doch dann, gerade als ich mich einseifen wollte, kamen 2 Jungs rein, ich schätze sie mal auf 7-9 Jahre, welche sich ausgerechnet direkt neben mich duschten. Es kam auch ein Mann rein, dieser stellte sich aber praktisch direkt gegenüber von mir, also hätte er eigentlich nix sehen können.
Ich wär am liebsten im Erdboden versunken, als ich rübergeschaut habe, und gesehen habe, dass der eine von den Jungs immer wieder meinen steifen Penis anschaute. Sie haben zwar nix gesagt, oder gelacht oder so. Trotzdem weiß ich nicht, wie sie darauf reagiert haben. Es war mir so verdammt unangenehm, also habe ich noch schnell mich fertig abgeduscht und bin dann auch schnell raus.
Ich habe so verdammt schiss, dass ich jetzt wegen sexueller Belästigung angezeigt werde. Ich meine, ich hatte doch keine schlimmen Absichten und ich bekomme öfters mal eine ungewollte Erektion (wie in dieser Situation), aber trotzdem hätte es doch bestimmt auch falsch aussehen können.

Kann ich also dafür angezeigt werden? Ich bitte um ehrliche Antworten

Dusche, Angst, Recht, Penis, Anzeige, Erektion, Panik, peinlich, unangenehm, gruppendusche, Gemeinschaftsdusche
Meinungsfreiheit in Deutschland , nur dann wenns in den politischen Mainstream passt?

Hi gf.net-Community

Seit einer Weile missfällt mir der Umgang seitens der Politik mit der Meinungsfreiheit in Deutschland.

Als Grundlage nehme ich mal unser Grundgesetz was folgendes aussagt:


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Alles in allem ist dieses Grundgesetz ja schön und gut , allerdings wird derzeitig zu oft gebrauch von Abschnitt (2) gemacht , welcher leider vollkommen frei Interpretierbar ist.

Theoretisch könnte man durch (2) jeder Meinung , jedes Wort , jede Schrift und jedes Bild so auslegen , dass es eben gegen diesen Abschnitt verstößt.

Meines erachtens nach , ist sowas höchst problematisch und seitdem es unser Grundgesetz gibt , wird erst seit ca. 2-3 Jahren exzessiv gebrauch von eben diesem Abschnitt (2) gemacht.


Wie kritisch das ist sieht man daran , dass unsere Politiker ein Gesetz auf den Weg gebracht haben , was Zensur in jeder Form fördert und sie gerade in sozialen Netzwerken zu einem wirklich einflussreichen Faktor gemacht hat.

Das Netzdurchsetzungsgesetz macht nämlich den Betreiber einer Plattform für die Aussagen der Nutzer haftbar , wodurch diese natürlich nicht differenziert an jede Äußerung der Nutzer rangehen sondern diese lieber einmal zu oft als einmal zu wenig löschen , um einen Rechtsstreit zu entgehen.

Sowas ist ein massiver eingriff in die Meinungsfreiheit ,welcher noch nicht absehbare folgen haben wird.

Betreiber von sozialen Netzwerken werden Algorythmen schreiben , welche durch Meldefunktionen komplett missbraucht werden können und für die Zensur von Meinungen genutzt werden können.

Die deutschen Politiker haben die Betreiber der sozialen Netzwerke zum Richter und Vollstrecker gemacht und sowas ist meines erachtens nach nicht hinnehmbar.


Was sagt ihr zu dem Thema ?

Bin ich der einzige der solche Bedenken hat wenn es um ein Grundrecht unserer Gesellschaft geht , was mit Füßen getreten wird ?

Freue mich schon auf eure Antworten,

Mfg Zoddt

Schule, Deutschland, Politik, Recht, Rechte, Freiheit, Gesellschaft, Grundgesetz, Meinung, Meinungsfreiheit, Philosophie und Gesellschaft
Verjährung / Anspruch / Herausgabe Pachtgarten?

Im August 2001 habe ich in einer Kleingartenanlage einen Garten gekauft - mit Pacht- und Kaufvertrag. Der Vorbesitzerin wurde ca. ein halbes Jahr vorher wegen Vandalismus ausserordentlich gekündigt; Polizei war damals dabei.

Da die Laube offenbar größer als die erlaubten 24 qm ist soll die Vorbesitzerin nun von 2011 an die Grundsteuer bezahlen. Sie selber hat angeblich keinerlei Unterlagen über den Verkauf etc.sowie angeblich auch kein Geld erhalten. Nun macht sie nach all den Jahren einen Anspruch auf den Garten geltend, da sie angeblich vom damaligen Vorstand "unrechtmäßig enteignet" wurde.

Während meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gibt es mittlerweile den 3ten Vorstand und erstaunlicherweise sind mein Unterlagen verschwunden. Es ist zwar mein Pachtvertrag wieder "aufgetaucht", aber der Kaufvertrag fehlt in den Unterlagen des Vereins - gleichwohl ist aber die Quittung über den Kaufpreis vorhanden.

Lt. § 195 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre, bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre. Da es sich um einen Pachtgarten / Pachtgrundstück handelt kann nach meinem Verständnis letzteres nicht zutreffen.

Nun mein Frage(n):

  • Muss ich dem Verein, der meine Unterlagen "verbummelt" hat Kopien meiner Verträge zukommen lassen (ohne mir selbst "ein Bein zu stellen")?

  • Muss ich mit einer Forderung des Finanzamtes wg. der Grundsteuer rechnen?

  • Kann diese Person tatsächlich den Garten / Laube zurückfordern?

Der Fall ist sicher komplexer, aber aufgrund der hier vorgegebenen Zeichenbeschränkung kann ich leider nicht viel konkreter schreiben und so hoffe ich das meine angegeben Fakten ausreichend sind.

Recht vielen Dank im voraus

Garten, Recht, pachtgarten, Verjährung, Wirtschaft und Finanzen

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