Assistenzhund in Berufsschule mitnehmen gestattet?
Es handelt sich um eine öffentliche Verwaltungsschule in Berlin. Bevor ich mich mit meinem Anliegen direkt an die Schule wende, möchte ich zunächst einmal hier nachfragen, ob vllt. schon jemand Erfahrung mit den Zutrittsrechten bzgl. Schule/Berufsschule in Berlin gemacht hat.
Hierzu ein paar Auszüge aus den Neuerungen des BGG (Drucksache 18/8428):
"Mit den Änderungsanträgen wird die Definition von Barrierefreiheit (§ 4 BGG-E) durch die Zulassung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel (zum Beispiel Blindenführ- oder Assistenzhunde) erweitert.(...)"
"Nummer 1a ergänzt (...) zur Klarstellung, dass die Nutzung von Hilfsmitteln, die behinderungsbedingt notwendig sind, zulässig ist. Von Hilfsmitteln im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere auch Blindenführ- und Assistenzhunde umfasst. Im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Berlin und im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg sind ähnliche Regelungen vorhanden. Dort heißt es „Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.“
Landesgleichstellungsgesetz Berlin:
§ 4a – Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.
Für die (langfristige) Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit (habe ein Anfallsleiden) bin ich auf die Begleitung durch einen Assistenzhund angewiesen.
Ausgenommen von gesundheitlichen Gründen wie Allergien und Sicherheitsrisiken - darf die Berufsschule einem schwerbehinderten Schüler mit Assistenzhund den Zutritt verweigern?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dsupper/1444745227_nmmslarge.jpg?v=1444745227000)
Hallo,
wenn deine Behinderung anerkannt ist und du den entsprechenden Ausweis besitzt, der Hund ein nachweislich ausgebildeter Assistenzhund ist (auch das ist mit den entsprechenden Papieren nachzuweisen), dann sollte dir die Schule die Mitnahme des Hundes nicht verbieten können.
Wenn all diese Kriterien zutreffen und es keine anderen wichtigen sachlichen Gründe gibt, die dagegen sprechen (z.B. schwere Hundehaarallergie von Mitschülern), dann dürfte das neue Gleichstellungsgesetz hier zum Tragen kommen.
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Doch, das steht irgendwo ... ich schau mal, ob ich die Bestimmung noch finde.
Aber eigentlich ja auch völlig klar, denn sonst würde jeder, der seinen Hund mit in die Schule oder den Betrieb nehmen möchte, behaupten, es wäre ein Assistenzhund.
Da für diese Hunde besondere Rechte gelten und sie auch in den Katalog der "medizinischen Hilfsmittel" aufgenommen werden sollen, wie es schon bisher nur der Blindenführhund ist, müssen ja für solche Hunde dann auch ganz besondere Regelungen gelten.
Alles andere wäre ziemlich "wahllos" und somit auch sinnfrei ...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Revic/1457461776478_nmmslarge__203_0_379_379_8d4bff1003e428a5c30508370eaa6bef.jpg?v=1457461779000)
Richtig. Und genau so sieht der aktuelle Stand in Deutschland zum Thema Assistenzhunde aus. Man kann jeden beliebigen Hund völlig legal als Assistenzhund bezeichnen, da es bisher weder eine gesetzlich verankerte, einheitliche Definition noch vorgeschriebene Ausbildungsstandards für Assistenzhunde gibt.
"Sonst könnte ja jeder..." ist in diesem Fall also absolut zutreffend. Ja, es kann jeder. Hab ich auch schon selbst erlebt. Das heißt aber noch lange nicht, dass es auch jeder wirklich tut. Es gehen ja auch nicht alle wählen, obwohl sie es könnten.
Also selbst wenn es so eine Bestimmung irgendwo geben sollte, hätte sie momentan noch keinerlei Bewandnis, weil es dafür überhaupt keine rechtliche Grundlage gibt.
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Die Bezeichnung "Assistenzhund" ist eben bisher völlig wahllos. Daher werden als Assistenzhunde per Gesetz auch bisher nur die Blindenführhunde tatsächlich anerkannt. Alles andere ist "schön" geschrieben, in der Praxis rechtlich aber nicht wirklich durchzusetzen.
Und es gibt in Deutschland kein Gesetz, zu dem es nicht auch ganz klare rechtliche Definitionen gäbe.
Diese genaue rechtlich haltbare Definition wäre aber auch die zwingende Voraussetzung, um die gesetzliche
Anerkennung als „medizinisches Hilfsmittel“ zum unmittelbaren Ausgleich des bestehenden Handicaps über den Einzelfall hinaus voran zu bringen und somit auch eine zwingende Voraussetzung für die Finanzierung durch Leistungsträger.
Es gibt viele Bemühungen, aber es gibt noch kein Ergebnis. Österreich ist da schon weiter.
Und weil es bei uns eben immer noch ein offener Prozess ist, kann man sich leider auch rechtlich/gesetzlich noch nicht auf einen Assistenzhund (der kein Blindenführhund ist) berufen. Das "Recht" müsste man einklagen ...
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Das sagst du was. Aber in Österreich ist auch nicht alles Gold was glänzt. Die haben da in ihrer Gespannprüfung zum Teil abstruse Regelungen.
Da müssen die Assistenzhunde z.B. mit einer ihnen unbekannten Person die Prüfung absolvieren anstatt mit dem Menschen, auf den sie trainiert und geprägt wurden.
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Also, ich bin nicht ganz sicher...
Aber dass müssten die eigentlich erlauben. ich bin mir ziemlich sicher, aber nicht ganz.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
erste Frage
ist es ein Assistenzhund - geht er z.B. auch mit an den Arbeitsplatz?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Revic/1457461776478_nmmslarge__203_0_379_379_8d4bff1003e428a5c30508370eaa6bef.jpg?v=1457461779000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
eigentlich ist es ganz einfach, du legst den ganzen Paragraphenkram, den du hier zitiert hast der Schule vor sagst denen den Grad deiner Behinderung und wofür der Hund gebraucht wird, dann wird dir niemand den Zugang mit Hund verweigern, falls doch muss das äh über einen Anwalt geklärt werden.
Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass man einen Nachweis über die Ausbildung eines Assistenzhundes besitzen/vorweisen muss, um sein Recht auf Gleichbehandlung geltend machen zu können. Oder irre ich mich da?