Assistenzhund in Berufsschule mitnehmen gestattet?

4 Antworten

Hallo,

wenn deine Behinderung anerkannt ist und du den entsprechenden Ausweis besitzt, der Hund ein nachweislich ausgebildeter Assistenzhund ist (auch das ist mit den entsprechenden Papieren nachzuweisen), dann sollte dir die Schule die Mitnahme des Hundes nicht verbieten können.

Wenn all diese Kriterien zutreffen und es keine anderen wichtigen sachlichen Gründe gibt, die dagegen sprechen (z.B. schwere Hundehaarallergie von Mitschülern), dann dürfte das neue Gleichstellungsgesetz hier zum Tragen kommen.


Revic 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 18:41

Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass man einen Nachweis über die Ausbildung eines Assistenzhundes besitzen/vorweisen muss, um sein Recht auf Gleichbehandlung geltend machen zu können. Oder irre ich mich da?

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dsupper  25.08.2017, 19:41
@Revic

Doch, das steht irgendwo ... ich schau mal, ob ich die Bestimmung noch finde.

Aber eigentlich ja auch völlig klar, denn sonst würde jeder, der seinen Hund mit in die Schule oder den Betrieb nehmen möchte, behaupten, es wäre ein Assistenzhund.

Da für diese Hunde besondere Rechte gelten und sie auch in den Katalog der "medizinischen Hilfsmittel" aufgenommen werden sollen, wie es schon bisher nur der Blindenführhund ist, müssen ja für solche Hunde dann auch ganz besondere Regelungen gelten.

Alles andere wäre ziemlich "wahllos" und somit auch sinnfrei ...

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Revic 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 20:07
@dsupper

Richtig. Und genau so sieht der aktuelle Stand in Deutschland zum Thema Assistenzhunde aus. Man kann jeden beliebigen Hund völlig legal als Assistenzhund bezeichnen, da es bisher weder eine gesetzlich verankerte, einheitliche Definition noch vorgeschriebene Ausbildungsstandards für Assistenzhunde gibt.

"Sonst könnte ja jeder..." ist in diesem Fall also absolut zutreffend. Ja, es kann jeder. Hab ich auch schon selbst erlebt. Das heißt aber noch lange nicht, dass es auch jeder wirklich tut. Es gehen ja auch nicht alle wählen, obwohl sie es könnten.

Also selbst wenn es so eine Bestimmung irgendwo geben sollte, hätte sie momentan noch keinerlei Bewandnis, weil es dafür überhaupt keine rechtliche Grundlage gibt.

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dsupper  25.08.2017, 20:24
@Revic

Die Bezeichnung "Assistenzhund" ist eben bisher völlig wahllos. Daher werden als Assistenzhunde per Gesetz auch bisher nur die Blindenführhunde tatsächlich anerkannt. Alles andere ist "schön" geschrieben, in der Praxis rechtlich aber nicht wirklich durchzusetzen.

Und es gibt in Deutschland kein Gesetz, zu dem es nicht auch ganz klare rechtliche Definitionen gäbe.

Diese genaue rechtlich haltbare Definition wäre aber auch die zwingende Voraussetzung, um die gesetzliche
Anerkennung als „medizinisches Hilfsmittel“ zum unmittelbaren Ausgleich des bestehenden Handicaps über den Einzelfall hinaus voran zu bringen und somit auch eine zwingende Voraussetzung für die Finanzierung durch Leistungsträger.

 Es gibt viele Bemühungen, aber es gibt noch kein Ergebnis. Österreich ist da schon weiter.

Und weil es bei uns eben immer noch ein offener Prozess ist, kann man sich leider auch rechtlich/gesetzlich noch nicht auf einen Assistenzhund (der kein Blindenführhund ist) berufen. Das "Recht" müsste man einklagen ...

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Revic 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 20:50
@dsupper

Das sagst du was. Aber in Österreich ist auch nicht alles Gold was glänzt. Die haben da in ihrer Gespannprüfung zum Teil abstruse Regelungen.

Da müssen die Assistenzhunde z.B. mit einer ihnen unbekannten Person die Prüfung absolvieren anstatt mit dem Menschen, auf den sie trainiert und geprägt wurden.

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Also, ich bin nicht ganz sicher...

Aber dass müssten die eigentlich erlauben. ich bin mir ziemlich sicher, aber nicht ganz.

erste Frage

ist es ein Assistenzhund - geht er z.B. auch mit an den Arbeitsplatz?


Revic 
Beitragsersteller
 25.08.2017, 18:03

Ja ist er und ja tut er

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eigentlich ist es ganz einfach, du legst den ganzen Paragraphenkram, den du hier zitiert hast der Schule vor sagst denen den Grad deiner Behinderung und wofür der Hund gebraucht wird, dann wird dir niemand den Zugang mit Hund verweigern, falls doch muss das äh über einen Anwalt geklärt werden.