Gutschein noch gültig obwohl abgelaufen und evtl. Besitzerwechsel?

3 Antworten

Es kommt ganz darauf an, was das für ein Gutschein ist. Wenn es einer ist, für den Du (oder sonstwer) Geld gezahlt hat, dann passt das, was #Esskah schon sehr ausführlich geschrieben hat.

Zusätzlich heißt verjährt nicht, dass es dann nichts mehr wert wäre. Nur der Schuldner muss ihn nicht mehr direkt einlösen. Das heißt, es kann hier ein monetärer Anspruch bestehen, abzüglich Bearbeitungsgebühr etc.

Bei allen anderen Gutscheinen (Gewinn, Zugaben ...) bedeutet abgelaufen eben auch abgelaufen.

Eines vorweg: ein Gutschein kann und darf ablaufen. Über die Fristen gibt es immer wieder Streitigkeiten. Ist auf dem Gutschein keine Frist vermerkt, ist er normalerweise drei Jahre gültig. Diese Frist gilt dann ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (das entspräche dann der gesetzlichen Verjährungsfrist).

Ist auf dem Gutschein eine Frist vermerkt, darf diese nicht zu kurz sein. Hierüber gibt es keine eindeutige Aussage, aber der Gutscheinbesitzer muss die Möglichkeit haben den Gutschein auch einzulösen.

Zu Deinem Fall: Ob der neue Besitzer den Gutschein nun akzeptieren muss, hängt in erster Linie davon ab, wie er das Geschäft übernommen hat. Wenn dies mit allen Verpflichtungen geschehen ist, dann müsste er auch den Gutschein akzeptieren - wenn er noch gültig wäre

Ist der Gutschein noch gütlig, dann richtet sich Dein Anspruch an den früheren Besitzer und der wäre Dir gegenüber dann schadensersatzpflichtig (Schadensersatz statt Leistung).

Dur schreibst aber selbst, dass der Gutschein abgelaufen und damit nicht mehr gültig ist.

Ich empfehle Dir: Wenn es sich einrichten lässt, geh hin und frag nach. Eventuell kannst Du das auch telefonisch machen. Ein persönliches Gespräch ist da aber oft hilfreicher. Vielleicht löst er ihn aus Kulanz ja wenigstens teilweise ein um potenzielle Gäste nicht gleich zu vergraulen ;-)

Wer nett fragt, bekommt auch oft eine nette Reaktion