Wer darf in einer Firma unterschreiben?

5 Antworten

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Einen Vertrag (Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, etc.) darf in einem Unternehmen, das eine juristische Person ist (AG, GmbH, KG, etc.) nur jemand unterschreiben, der Prokura hat (das heißt, er hat das Recht, für das Unternehmen rechtlich bindende Verträge einzugehen). Vor der Unterschrift steht: ppa.

Auf so einem Vertrag müssen immer zwei Leute unterschreiben, einer mit ppa., der andere mit einer beliebigen Unterschriftsberechtigung (i.A., i.V., ppa.).

Das reicht normalerweise. Du bist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung nachzuprüfen, Du brauchst Dir also nicht das von der Geschäftsleitung unterzeichnete Schreiben mit dem "Zeichnungsauftrag" vorlegen zu lassen.

Bei anderen rechtsverbindlichen Schreiben (die keine Verträge sind, sondern z. B. Festlegungen zu Details der Lieferung etc.) müssen ebenfalls zwei Leute unterschreiben, einer mit Vertretungsberechtigung für das Unternehmen (vor der Unterschrift steht i.V.), der andere mit einer beliebigen Unterschriftsberechtigung (i.A., i.V., ppa.).

Bei anderen Sachen, wie z. B. bei der Abnahme von Leistungen, Bestätigung von Arbeitsstunden, Annahme von Lieferungen, etc. reicht üblicherweise eine einzige Unterschrift von einem Mitarbeiter des Unternehmen mit einfachem Zeichnungsauftrag (vor der Unterschrift steht i.A.).

Die Sache mit Betragsgrenzen ist rein unternehmensintern. Das braucht Dich als Außenstehenden nicht zu interessieren. Wenn jemand von seinem Unternehmen nur zur Unterzeichnung von Verträgen bis zu 100.000 Euro befugt ist, aber er unterzeichnet einen Vertrag über 200.000 Euro, dann hat derjenige ein Problem mit seinem Arbeitgeber. Du als Vertragspartner hast aber trotzdem den vertraglichen Anspruch gegen das Unternehmen.


VVSteknik 
Beitragsersteller
 19.08.2017, 13:41

Danke! Die Antwort hat mir sehr geholfen!

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Das ist genau festgelegt, wer bis zu welchem Betrag Aufträge vergeben und Unterschriften leisten darf 


VVSteknik 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 22:52


Wo ist das festgelegt? Wie kann ein Außenstehender prüfen, wer bis zu welchen Betrag unterschreiben darf?

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Nur wenn der Unterzeichner Prokura hat, darf er rechtsverbindlich unterschreiben.

Ich war bei einer Kommune da hing die Vollmachtsliste  für Unterschriften aus.

Korrekterweise der Chef oder der Prokurist.